Gravierende Einschränkungen der Bürgerrechte
Willkürmaßnahmen und Staatsschutz nach Gutdünken
Dieser Beitrag ist teilweise ein Auszug aus dem Buch Geopolitik im Überblick. Deutschland – USA – EU – Russland, das 2025 im Berliner Verlag Hintergrund in der Reihe »Wissen Kompakt« erschienen ist.
VON WOLFGANG BITTNER
Deutschland soll »kriegstüchtig« werden, und die Berliner Regierung hat astronomische Ausgaben für die Aufrüstung bereitgestellt. Denn angeblich will Russland nach der Ukraine Westeuropa erobern, auch wenn es dafür keinerlei Belege gibt und Putin solche Absichten niemals geäußert hat. Trotzdem wird in einem Maße hochgerüstet, dass inzwischen ein dritter Weltkrieg nicht mehr auszuschließen ist. Dennoch gibt es kaum Widerstand gegen diese destruktive Politik, ebenso wenig gegen die übermäßige Reglementierung, Digitalisierung und Überwachung, den Weg Deutschlands in den Totalitarismus.
Das Bundeskriminalamt mit nachrichtendienstlichen Befugnissen
Schon seit mehr als zwei Jahrzehnten ist in Deutschland ein rapide fortschreitender Demokratieabbau zu verzeichnen. So wurden mit dem 2009 in Kraft getretenen sogenannten BKA-Gesetz[1] die Befugnisse des Bundeskriminalamts zur »Gefahrenabwehr« in erheblichem Maße ausgeweitet. Das Amt wurde seinerzeit – ähnlich dem FBI – in eine zentrale Polizeibehörde mit nachrichtendienstlichen Befugnissen umgewandelt, was eine völlige Veränderung des deutschen Sicherheitssystems bedeutete. Denn die bis dahin aufgrund der bitteren Erfahrungen aus der Nazizeit gebotene strikte Trennung von Polizei und Geheimdiensten wurde mit diesem »Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt« aufgehoben.
Mit einer Neufassung des Gesetzes im Jahr 2018 (zuletzt geändert am 30. Juli 2024) hat das BKA außerdem das Recht erhalten, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht als »Vorfeldermittlungen« durchzuführen. Dabei unterliegt die Behörde nicht mehr der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Der genaue Titel lautet: »Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten« (Bundeskriminalamtgesetz – BKAG).[2] Die Grenzen sind sehr weit gesteckt, genau genommen gibt es gar keine mehr. Wer verdächtigt wird, kann schnell in einen rechtsfreien Raum geraten. Zum Beispiel lautet § 46 Absatz 1:
Das Bundeskriminalamt kann zur Abwehr einer dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist, durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen
1.das nichtöffentlich gesprochene Wort einer Person abhören und aufzeichnen […]
2. Lichtbilder und Bildaufzeichnungen über diese Person herstellen, wenn die Abwehr der Gefahr auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.
Diese Maßnahmen dürfen nur auf Antrag der Präsidentin oder des Präsidenten des BKA oder ihrer Vertretung durch ein Gericht angeordnet werden. Aber bei »Gefahr im Verzug«, was in der Praxis schnell mal der Fall ist, kann die Anordnung auch direkt durch die Präsidentin oder den Präsidenten des BKA getroffen werden, sodass den immer hemmungsloser vorgehenden Staatsschutzorganen Tür und Tor geöffnet wurde.
Zulässig wurden Eingriffe in wesentliche Bürgerrechte: Telefonüberwachung, Online-Durchsuchungen privater Computer, umfangreiche Datenerfassung und -speicherung sowie Ausspähung von Wohnungen mit Abhöranlagen und Kameras. Zur Verhinderung von Straftaten sind Präventivmaßnahmen erlaubt, Wohnungen von Verdächtigten und deren Kontaktpersonen können heimlich betreten und ausspioniert werden (§ 61 BKAG). Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Berufsgeheimnisträger Journalisten, Ärzte oder Rechtsanwälte ist im Rahmen erweiterter Prüfungsbefugnisse des BKA praktisch abgeschafft.
Ein wesentlicher Schritt in den Überwachungsstaat war bereits 2016 die Freigabe des »Staatstrojaners« durch das Bundesinnenministerium.[3] Dabei handelt es sich um eine Software, mit der staatliche Organe in die Computer und Smartphones von Verdächtigten eindringen und deren Kommunikation überwachen können. Damit werden weitere kaum noch zu kontrollierende, schwerwiegende Eingriffe staatlicher Organe in die Privatsphäre ermöglicht.
Willkürmaßnahmen und Staatsschutz nach Gutdünken