EU-Politik

Künstliche Intelligenz (KI) als Teil der Kommunikationsüberwachungsbürokratie des »Digital Services Act« (DSA)

VON MANFRED KÖLSCH

Die Kommunikationsüberwachungsbürokratie nach dem DSA

Unter Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) schalten die sog sehr großen Online-Plattformen und sehr großen online-Suchmaschinen komplizenhaft mit der EU-Kommission die Meinungs- und Informationsfreiheit ab.


Akteure der von dem »Digital Services Act« (DSA) der Europäischen Union (EU) zur Verfügung gestellten Kommunikationsüberwachungsbürokratie sind die EU-Kommission, das Europäische Gremium für digitale Dienste (EGdD), der auf nationaler Ebene tätige Koordinator für digitale Dienste (KdD), die sehr großen Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen wie X, YouTube, TikTok, Facebook und Google sowie letztlich die sogenannten vertrauenswürdigen Hinweisgeber (»Trusted Flagger«).

Zwischen diesen Akteuren »errichtet und pflegt« die EU-Kommission »ein zuverlässiges und sicheres Informationsaustauschsystem«. (Art. 85 DSA) Über Sinn und Zweck dieses Systems heißt es in Nr. 148 der Erwägungsgründe[1] zum DSA:

»Die wirksame Durchsetzung und Überwachung dieser Verordnung erfordert einen nahtlosen Informationsaustausch in Echtzeit zwischen den Koordinatoren für digitale Dienste, dem Gremium und der Kommission auf der Grundlage der in dieser Verordnung festgelegten Informationsflüsse und Verfahren.«

Sämtliche relevanten Akteure sind damit mit den zur Verfügung stehenden Mitteln in die Gefährdungsanalyse einbezogen.

Kontrollrechte der EU-Kommission und Berichtspflichten ihr gegenüber

Bestimmend in dem Überwachungsgeflecht ist die EU-Kommission. Sie bestimmt, ob in einer Angelegenheit der KdD oder das EGdD tätig wird. Beide Gremien erbringen ihre Leistungen »im Einvernehmen« mit der Kommission oder auf deren Weisung. Den Vorsitz der EGdD führt die Kommission, die auch die Tagesordnungen vorgibt. (Art. 62 DSA) Die Geschäftsordnung des EGdD bedarf der Zustimmung der Kommission usw. (Art. 62 Abs. 7 DSA)

Der KdD ist nur »für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überwachung und Durchsetzung dieser Verordnung in dem jeweiligen Mitgliedstaat zuständig« (Art. 49 DSA). Er hat weitgehende innerstaatliche Untersuchungsbefugnisse. (Art. 40; 51 Abs. 1lit.b DSA) Sanktionieren kann der KdD gemäß Art. 51 Abs. 2 DSA nur »Anbieter von Vermittlungsdiensten, die in die Zuständigkeit ihres Mitgliedstaats fallen«.

Gegen die sehr großen Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen – als solche gelten sie, wenn sie mindestens 45 Millionen aktive Nutzer haben (Art. 33 Abs. 1 DSA) – vorzugehen, ist der EU-Kommission vorbehalten (Art. 66 DSA). In Bezug auf die großen Plattformen sind dem KdD, dem EGdD und den Trusted Flaggers nach dem DSA im Wesentlichen Helfer-/Zuträgerfunktionen zugewiesen.

In einem existenziellen Spannungsverhältnis stehen sich danach allein die EU-Kommission und die großen Online-Plattformen sowie Online-Suchmaschinen gegenüber. Die Kontrollrechte der Kommission gegenüber den vorgenannten Plattformen und deren Pflichten sind zahlreich. Art. 42 DSA enthält zahlreiche Berichtspflichten der Anbieter, besonders in Krisensituationen (Art. 48 DSA), Pflichten, der Kommission Zugang zu den Daten zu gewähren (Art. 40 DSA), jährliche Betriebsprüfungen zuzulassen (Art. 37 DSA) und eine eigene Compliance-Abteilung aufzubauen mit einem »unabhängigen« Compliance-Beauftragten (Art. 41 DSA). In einem Krisenfall hat die Kommission nach Art. 36; 35 Abs. 1; 48 Abs. 2 DSA weitgehende Eingriffsrechte. Den Kriterien für die Ausrufung des Krisenfalles fehlt die innere Begrenzung. Deshalb klingt es wie eine Selbstermächtigung:

»Für die Zwecke dieses Artikels gilt eine Krise als eingetreten, wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Gesundheit in der Union oder in wesentlichen Teilen der Union führen können.«

1778739090

DIESER ARTIKEL IST EIN PREMIUM-INHALT.

Um diesen Artikel vollständig lesen zu können, schalten Sie ihn bitte frei:

Diesen Artikel für 1,50 € bestellen.

Bereits gekauft? LOG IN

Drucken

Drucken

Teilen

Voriger Artikel Innenpolitik Gravierende Einschränkungen der Bürgerrechte
Nächster Artikel Globales Militarisierung der Republik – Teil 1