Film / Fernsehen

Fata Morgana aus Leipzig

VON MICHAEL MEYEN

Die Hoffnung lebt, zumindest in meinem Briefkasten, wo immer wieder Anfragen eintrudeln. Herr Meyen, Sie müssen uns helfen. Wir brauchen ein Gutachten. Sie haben sich doch bestimmt mit diesem Prozess beschäftigt. Der Rundfunkbeitrag vor dem Bundesverwaltungsgericht, Sie wissen schon. Dieser Paukenschlag. Das Hammer-Urteil. Die Beweislastumkehr. Jetzt kriegen wir sie dran, diese Propagandisten, und Sie, Professor, liefern dafür das Papier.

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Ich kann das verstehen. Ich habe in den letzten Jahren viele Veranstaltungen zum Journalismus gemacht und zur Medienqualität. Immer stand irgendwann jemand auf und fragte nach der GEZ, die längst anders heißt, aber das ist dem Volksmund egal. Das Prinzip ist geblieben und die Drohkulisse auch. Mahnverfahren, Schufa, Vollstreckung. Lohnt sich das, Herr Meyen? Wie ärgert man diesen Staat, ohne dass er einen gleich ins Gefängnis steckt? Wir haben doch schon alles versucht. Vor dem Funkhaus mit »Leuchtturm ARD«, Beschwerden, Petitionen, das ganze Programm. Ein Stichwort genügt, und der Saal steht in Flammen. Der Staatsfunk regt die Menschen auf, weil sie dafür auch dann bezahlen müssen, wenn ihre Sicht auf die Dinge dort ausgeblendet oder sogar durch den Kakao gezogen wird. Wer Geld gibt, will mitreden.

Am 15. Oktober 2025 haben deshalb viele mit Spannung nach Leipzig geschaut, und die allermeisten der Kritiker haben das Urteil als Ermutigung gelesen, frei nach dem Motto: Jetzt geht etwas. Jetzt müssen sich ARD und Co. vor Gericht verantworten. Das stimmt – und ist doch falsch, wenn man glaubt, dass dort mit gleichen Waffen gekämpft wird und Beitragsverweigerer sogar Erfolg haben können. Zur Erinnerung: Das Bundesverwaltungsgericht musste entscheiden, ob man die 18,36 Euro behalten kann mit dem Argument, dass die Rundfunkanstalten nicht das liefern, was der Medienstaatsvertrag verlangt, Vielfalt und Ausgewogenheit vor allem. Die Klägerin aus Oberbayern, die 2021 Gewissensgründe anführte und von strukturellem Versagen sprach, hat in Leipzig keineswegs gewonnen. Das Urteil sagt: Gehen Sie zurück auf Los. Gehen Sie nach München und zeigen den Kollegen Verwaltungsrichtern dort, dass Sie recht haben. Liefern Sie Beweise.

Und damit zur Medienforschung und zu den Mails in meinem Postfach. Die Mühlen der Justiz drehen sich weiter und nehmen die Verfahren wieder auf, die mit Blick auf Leipzig ausgesetzt wurden. Das Muster ist überall das gleiche: Es reicht nicht, was Sie bisher vorgebracht haben. Sie wissen doch, was das Bundesverwaltungsgericht in sein Urteil geschrieben hat. Durch die Blume schwingt dabei mit: Eine Chance haben Sie nicht, jedenfalls nicht hier bei uns. Das Zauberwort heißt »substantiierter Einwand«. Also: Nicht das Gericht ermittelt. Auch die Rundfunkanstalten brauchen nicht nachzuweisen, dass sie die Anforderungen erfüllen – ein Unding, aber das nur nebenbei. Wer vor Gericht triumphieren will, muss eine Studie mitbringen, gegen die die Quadratur des Kreises ein Kinderspiel ist. Die Eckdaten: alles auf allen Kanälen über mindestens zwei Jahre. Radio, Fernsehen, Internet. Das Erste, ZDF, Deutschlandradio, die Dritten. Untersucht von jemandem mit dem entsprechenden Hintergrund nach dem State of the Art der Forschung. Beim Verwaltungsgericht Augsburg liest sich das in einem »richterlichen Hinweis« so: »wissenschaftlich strukturiertes Vorgehen, was Hypothesen, Grundannahmen, Methodik, Datenerhebung, Datenanalyse und Schlussfolgerungen betrifft; insbesondere Gewährleistung von Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit«.

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Damit sind alle aus dem Rennen, die auf Schwarmintelligenz setzen und meinen, dass ein Stapel Mitschriften genügt. Wie hoch dieser Stapel auch sein mag und wie fundiert der Nachweis des Versagens: Die Richter werden mit den Schultern zucken und nach Universitäten fragen oder nach großen Forschungsinstituten und damit nach sehr viel Geld. In Augsburg liest sich das so: »Verfassungsmäßig unschädlich« (und damit kein Grund, nicht mehr zu zahlen) sind »Verstöße nur in einzelnen Themenfeldern oder Formaten«, eine »tendenziöse Prägung einzelner journalistischer Formate oder Akteure«, das Fehlen von dem, was »alternative Medien« verbreiten, und etwaige »Akzeptanzprobleme« des ÖRR. Übersetzt: Klagt euch doch dumm und dämlich. Wir stehen zu unserem Rundfunk.

MICHAEL MEYEN ist Professor für Kommunikationswissenschaft an der LMU München. Bücher: Wie ich meine Uni verlor (2023), Cancel Culture, Der dressierte Nachwuchs (beide 2024) und Staatsfunk (2025).

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