Buchbesprechung

Die Wiedereinführung der »Reichsacht« durch die EU

Die Europäische Union hat vor einigen Jahren ein Instrument eingeführt, das allen Regeln der oft beschworenen Rechtsstaatlichkeit Hohn spricht.

Eine Buchbesprechung VON ERHARD CROME


Es werden Sanktionen gegen Personen und Organisationen verhängt, auf dem Verordnungswege, ohne Gerichtsverfahren, ohne Anklage und ohne Verteidigung. Die außergerichtlichen Erlasse werden vom EU-Rat beschlossen und von der EU-Kommission exekutiert. Die Betroffenen werden rechtlos gestellt, sie verlieren den Zugriff auf ihre Konten, Kreditkarten werden gesperrt, das Vermögen wird eingezogen, Grenzübertritte verboten. Damit sind sie am Aufenthaltsort vollständig blockiert. Hilfe durch Freunde oder Verwandte wird als Sanktionsbruch strafrechtlich verfolgt.

Hannes Hofbauer, studierter Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler, in Wien lebender Publizist und Verleger, hat in seinem neuesten Buch Aller Rechte beraubt diese Praxis, die den Verfassungen aller EU-Staaten widerspricht, detailliert und faktenreich beschrieben. Die EU hat eine der wichtigsten Säulen der Demokratie zu Fall gebracht: die Gewaltenteilung. Rat und Kommission handeln als Legislative, Exekutive und Judikative zugleich. Das Sanktionsregime gehört seit März 2022 zum Kampfarsenal gegen Russland.

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»Anfang 2026 sind es Tausende Personen und Organisationen, die auf solchen schwarzen Listen stehen. Solange es sich dabei um russische oder ukrainische Staatsbürger handelt, die ihren Lebensmittelpunkt nicht in der EU haben, ist deren schiere Existenz nicht bedroht. Doch seit 2022 und verstärkt seit Mai 2025 werden auch BürgerInnen aus EU-Staaten und der Schweiz all ihrer Rechte beraubt.« (S. 7)

Anfang 2026, bei Abschluss des Buchmanuskripts, waren sieben Europäer gelistet, darunter zwei Schweizer. (Siehe das Interview mit dem Schweizer Ex-Offizier und früheren Nachrichtendienstanalytiker Jacques Baud in Hintergrund, Nr. 3-4/2026.)

Es begann mit einer schwammig formulierten Verordnung, die am 5. März 2014 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde, »über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in der Ukraine«. Der Erste auf der Sanktionsliste war der gewählte ukrainische Präsident Wiktor Janukowitsch, der durch den Putsch auf dem Kiewer Maidan im Februar 2014 gestürzt und dann außer Landes getrieben wurde. Der politische Umsturz war vom Westen orchestriert worden – die EU sanktionierte das Ergebnis eigener Umtriebe. (S. 65, 67)

»Sanktionen gegen einzelne Personen stellen außergerichtliche Zwangsmaßnahmen dar«, betont Hofbauer, »die – im Falle der EU – vom Rat auf Zuruf einzelner Mitgliedsstaaten willkürlich verhängt werden. Ihre Rechtfertigung, damit eine Gefahr für die Sicherheit Europas oder von Drittstaaten abwenden zu können, entpuppt sich in aller Regel als Vorwand, mit dem politische Gegner und wirtschaftliche Konkurrenten geschwächt oder unliebsame Stimmen zum Schweigen gebracht werden sollen.« (S. 66)

Kenntnisreich stellt Hofbauer diese reaktionäre Politik in die europäische Geschichte der Rechtlosmachung von Personen. Im Römischen Reich, in der Phase des Übergangs von der Republik in den Kaiserstaat, wurden Proskriptionslisten geführt. Wer darauf gesetzt wurde, verlor seine Rechte, sein Eigentum wurde konfisziert, und er konnte straflos getötet werden, was meist auch geschah – so Cicero, der berühmte Redner und Verteidiger der Republik im Jahr 43 v. Chr. (S. 9ff.) Im Mittelalter wurden missliebige Personen vom Papst mit dem Kirchenbann und vom Kaiser mit der »Reichsacht« verfolgt. Bei Martin Luther funktionierte das nicht mehr, weil die inzwischen protestantischen Fürsten beiden nicht mehr gehorchten und Kurfürst Friedrich von Sachsen Luther schützte und auf der Wartburg in Sicherheit gebracht hatte. (S. 12ff.) Seit dem 19. Jahrhundert gab es die Zwangsausbürgerung, nach dem Ersten Weltkrieg zahllose Staatenlose, die infolge der Bevölkerungsverschiebungen keine Staatsangehörigkeit erhielten. (S. 16ff.) Es war in Deutschland der NS-Staat, der politisch unbequeme Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, massenhaft ausbürgerte. (S. 21ff.) Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es Ausbürgerungen auch in realsozialistischen Ländern, so aus der Sowjetunion, aus der DDR und aus der Tschechoslowakei. (S. 28f.)

Zu einer neuen »Orgie an Staatenlosigkeit« kam es nach dem Ende der Sowjetunion, weil die neuen nationalistischen Regierungen in etlichen Nachfolgestaaten russischstämmigen Menschen neue Bürgerrechte verweigerten. (S. 31) Die EU-Kommission hatte in Bezug auf die Beitrittsverhandlungen mit den baltischen Republiken zwar erklärt, dass diese auch die in der EU üblichen Minderheitenrechte übernehmen müssten, hat dies dann aber nicht zur Aufnahmebedingung gemacht, insbesondere dort ansässige Russen stillschweigend ausgenommen. Die heutigen Sanktionslisten der EU stehen in der Tradition von Proskription und Reichsacht, von Ächtung und Verbannung, nicht in der europäischer Rechtsstaatlichkeit.

Waren die ersten EU-Sanktionen ab 2014 noch »als zaghaft und vorsichtig abtastend zu bewerten«, so wurden sie seither »radikaler und kompromissloser«. Neben russischen Politikern und Militärs, die Brüssel für den völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 verantwortlich macht, gerieten reiche Russen ins Visier. »Die Sanktionierung von Oligarchen verfolgt handfestere Ziele. Anders als bei russischen Militärs und Offiziellen, die meist keine großen Vermögenswerte in EU-Ländern gebunkert haben, gibt es bei der Klasse der Superreichen etwas zu holen.« Es gelang,

»Milliarden von Vermögenswerten einzufrieren bzw. zu beschlagnahmen und damit in manchen Branchen russische Konkurrenz aus dem Feld zu schlagen. Denn neben dem Einziehen von Luxusgütern wie Jachten, Immobilien, Landgütern oder Fußballklubs trugen die Sanktionsmaschinen der USA und der EU dazu bei, vor allem im Rohstoffsektor – aber nicht nur dort – neue Strukturen und Lieferketten ohne russisches Kapital auf dem Weltmarkt einzurichten.« (S. 84ff.)

Das erweiterte Sanktionsregime vom 26. Februar 2022 – die EU gemeinsam mit den USA, Kanada, Großbritannien und Japan – hat die in ihren Ländern befindlichen Gelder der russischen Zentralbank, insgesamt 300 Milliarden US-Dollar, eingefroren. Zwei Drittel davon befinden sich in der EU. (S. 97) Die Versuche der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und ihrer außenpolitischen Gehilfin Kaja Kallas, diese Gelder tatsächlich zu enteignen und der Ukraine zuzuspielen, waren jedoch rechtlich bisher nicht durchsetzbar.

Der eigene Sanktionseifer bindet der EU für etwaige diplomatische Gespräche jedoch die Hände. Präsident Wladimir Putin und Außenminister Sergej Lawrow wurden auf die Sanktionsliste vom 26. Februar 2022 gesetzt. Hier war Brüssel schneller als Washington. Umgekehrt wurde auch mit der Ernennung von Kallas eine diplomatische Kontaktaufnahme mit Moskau verunmöglicht. Sie hatte als estnische Ministerpräsidentin dafür gesorgt, »dass sämtliche sowjetischen Denkmäler geschliffen wurden«. Das ist aus russischer Sicht eine schwere Straftat. (S. 79f.) Deshalb steht sie auf der Liste politisch-diplomatischer Gegenmaßnahmen Russlands.

Zwischen Februar 2022 und November 2025 haben die EU-Institutionen 19 sogenannte Sanktionspakete gegen Russland verhängt. Seit Juli 2022 scheut sie jedoch nicht davor zurück, auch Staatsbürger aus Mitgliedstaaten auf diese Listen zu setzen.

»Gegner des antirussischen Furors, der spätestens seit 2014 die Zentralen führender Parteien und Medien durchströmt, werden mit immer härteren Mitteln bekämpft. Dazu gehören die Zensur kritischer Medien, das Löschen missliebiger Beiträge, die Kündigung von Bankkonten, das Canceln von Veranstaltungen, die Ausladung von Künstlern und Wissenschaftlern.« (S. 139)

Etliche Fälle stellt Hofbauer gesondert dar. Erster war ein Slowake: Jozef Hambálek wurde mit dem 7. Brüsseler Sanktionspaket vom 21. Juli 2022 entrechtet. Er war Europapräsident des russischen Motorradclubs »Nachtwölfe«, der in der Gorbatschow-Zeit als Ausdruck neuer Freiheiten gegründet worden war. (S. 144) Es entwickelte sich in der Slowakei eine breite Solidaritätsbewegung mit ihm, eine Petition an das EU-Parlament forderte, ihn von der Liste zu streichen. Am 24. Januar 2024 stattete der slowakische Ministerpräsident Robert Fico Berlin einen Besuch ab. Auf der Pressekonferenz mit Kanzler Olaf Scholz sagte er, Hambálek »hat nichts getan, was den nationalen Interessen der Slowakei schadet, und es ist ein Novum, dass ein Bürger der Slowakei und der EU auf eine Sanktionsliste gesetzt wurde, nur weil er gerne Motorrad fährt«. Am 13. März 2024 teilte Fico mit, Hambálek wurde von der Sanktionsliste gestrichen. Hofbauer betont hier: »Es gibt Staatsmänner in der Europäischen Union, die sich für ihre Bürger einsetzen, auch wenn es dabei gegen Brüssel geht.« (S. 148) Ein wichtiger Unterschied insbesondere auch zu Deutschland.

Der erste geächtete deutsche Staatsbürger war der Journalist und Politikwissenschaftler Wladimir Sergiyenko, der – in der Ukraine geboren – 1991 von Russland nach Berlin gezogen war, 2022 die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hatte und im Dezember 2024 auf die Liste gesetzt wurde. Parallel dazu wurde er in Deutschland per Gerichtsbeschluss ausgebürgert. Er war Assistent eines Bundestagsabgeordneten und soll mit russischen Geheimdienstlern zusammengearbeitet haben. (S. 148f.) Hofbauer bewertet den Vorgang so:

»Die Ausbürgerung und Sanktionierung eines seit über 30 Jahren in Deutschland lebenden Russen dient zudem als Warnung an Hunderttausende seiner Landsleute, ob sie nun eingebürgert sind oder mit russischer Staatsangehörigkeit zwischen Nord- und Ostsee und den Alpen leben, sich nicht laut gegen das von Brüssel und Berlin vorgegebene Narrativ zum russisch-ukrainischen Konflikt auszusprechen.« (S. 150f.)

Das erinnert an den Mao Zedong zugeschriebenen Satz: »Bestrafe einen, erziehe Hunderte.«

In der Folge wurden deutsche Journalisten und auch russische Staatsbürger sanktioniert, die teilweise seit Jahrzehnten in der EU leben und sich hier gegen die offiziellen Narrative gestellt hatten. Mit dem 17. Sanktionspaket vom 20. Mai 2025 wurden politisch fast ausschließlich Medienvertreter und Journalisten gelistet, die die russische Sicht auf den Ukraine-Krieg teilten und dies in der EU verbreiteten. »Nicht mehr das russische Kapital in Form von Oligarchen wird bekämpft, sondern Menschen mit der ›falschen‹ Überzeugung, mit der ›falschen‹ Erzählung werden geächtet.« Hofbauer schreibt über die YouTuberin Alina Lipp, geboren 1993 in Hamburg als Tochter einer deutschen Mutter und eines russischen Vaters. Sie hatte in ihren Filmen Opfer ukrainischer, nicht russischer Angriffe thematisiert. Der Vorwurf lautete: »Billigung eines Angriffskrieges«. (S. 156ff.) Der damals 68-jährige Heinrich Bücker, Betreiber eines Anti-War-Cafés am Hackeschen Markt in Berlin, hatte am 22. Juni 2022 am sowjetischen Ehrenmal im Treptower Park zum 81. Jahrestag des Überfalls Nazi-Deutschlands auf die Sowjetunion eine Rede gehalten. Auch ihm wurde in Bezug auf den russischen Krieg in der Ukraine vorgeworfen, »das Verbrechen einer Aggression […] öffentlich in einer Versammlung gebilligt zu haben«. (S. 161) Dieser Vorwurf traf auch den langjährigen früheren Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss. (S. 162) Thomas Röper aus Bremen, der in den 1990er Jahren nach Russland ausgewandert war und dort den Blog Anti-Spiegel betreibt, wurde ebenfalls auf die 17. Sanktionsliste gesetzt.

Der Journalist Hüseyin Doğru, deutscher Staatsbürger kurdisch-türkischer Abstammung, wurde am 20. Mai 2025 auf die Sanktionsliste gesetzt. Jetzt zeigte sich, das in Bezug auf den russisch-ukrainischen Krieg geschaffene Instrumentarium wird inzwischen auf andere Tatbestände erstreckt. Er hatte eine Plattform namens Red-Media mit Sitz in Istanbul betrieben, die Solidarität mit dem palästinensischen Volk artikulierte. »Die Geschichte der politischen Verfolgung des Medienmenschen Doğru ist abenteuerlich«, schreibt Hofbauer.

»Sie zeigt beispielhaft das Zusammenspiel von Berlin und Brüssel sowie von Politik und Herrschaftsmedien, wenn es um die Ausschaltung missliebiger Stimmen geht, gleich ob diese von politisch rechter oder linker Seite kommen, und sie verdeutlicht, dass der Themenkreis, in dem Deutschland und die EU mit allen Mitteln um die Meinungshoheit kämpfen, nicht auf die Russland-Ukraine-Frage beschränkt ist. Im Fall von Red war es der konsequente Antizionismus, der seinen Herausgeber ins Fadenkreuz der Verfolger und anschließend zu Fall brachte.« (S. 173)

Im Unterschied zur Slowakei im Falle Hambálek haben die deutschen Betroffenen von ihrer Regierung keine Unterstützung zu erwarten. Im Gegenteil, die deutschen Behörden verfügen unter Verweis auf Brüssel über einen wohlfeilen Hebel, die grundgesetzlichen Rechte außer Kraft zu setzen.

ERHARD CROME (Jg. 1951) hat am Institut für Internationale Beziehungen in Potsdam-Babelsberg studiert. 1987 Habilitation. Von 2002 bis 2016 Mitarbeiter der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Geschäftsführender Direktor des WeltTrends-Instituts für Interntionale Politik, Potsdam. Der Politikwissenschaftler publizierte in Verlagen der Eulenspiegel-Verlagsgruppe mehrere Bücher.

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Hannes Hofbauer
Aller Rechte beraubt
Mit außergerichtlichen EU-Sanktionen zum autoritären Staat
Promedia Verlag, Wien 2026
224 Seiten, 22 Euro ISBN 978-3-85371-556-7

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