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Wenn Verdacht zur Staatsräson wird

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Die Drohne von Leipzig: Indizien statt Beweise – mit schwerwiegenden Folgen<br><br>

Von Günther Burbach<br><br>

Am Abend des 4. August wurde auf dem Flughafen Leipzig/Halle eine Drohne mit Sprengstoff und Zünder entdeckt, zwischen zwei Maschinen der ukrainischen Fluggesellschaft Antonov Airlines. Eine davon hatte am Vortag militärische Güter aus Frankreich transportiert, war zum Fundzeitpunkt aber leer. Der Flughafen ist eines der wichtigsten europäischen Luftfracht-Drehkreuze und wickelt auch militärische NATO-Transporte sowie Hilfslieferungen für die Ukraine ab.[1] Der Vorfall war ernst, darüber kann es keinen vernünftigen Streit geben. Bei einer Explosion hätten Menschen getötet und Flugzeuge beschädigt werden können.

Doch zwischen der Feststellung, dass ein Anschlag versucht wurde, und der Behauptung, ein bestimmter Staat habe ihn befohlen, liegt eine Beweiskette. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Außenminister Johann Wadephul (CDU) traten am 1. September gemeinsam vor die Presse: Die Erkenntnisse deutscher und europäischer Sicherheitsbehörden deuteten „klar auf russische Involvierung“ hin, erklärte Dobrindt.[2] Am Tatort gefundene Drohnenkonfiguration, Sprengstoff und Zündtechnik seien aus anderen russischen Operationen bekannt, Beteiligte hätten im Auftrag staatlicher russischer Stellen gehandelt. Damit war die politische Schuldfrage beantwortet, obwohl die strafrechtliche Aufklärung noch läuft.

Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. Das BKA soll zwei Verdächtige identifiziert haben: einen Belarusen mit mutmaßlich russischem Pass, dessen DNA an Drohne, Sprengstoffdose und einer nahen Antenne gefunden wurde, sowie einen möglichen Logistiker mit lettischem und russischem Pass.[3] Außerdem ist von einer Verbindung zu einem russischen Geheimdienst die Rede. Das sind ernst zu nehmende Hinweise, die zur Aufklärung führen und möglicherweise eine staatliche Beteiligung belegen könnten.

Was öffentlich bekannt ist, reicht dafür bisher aber nicht: Ein russischer Pass beweist die Steuerung durch Moskau so wenig, wie ukrainische oder deutsche Papiere automatisch eine Regierung belasten würden. Auch Bauteile aus dem Krieg können beschafft, weitergegeben oder bewusst zur Erzeugung einer Spur verwendet werden. Möglich ist, dass den Sicherheitsbehörden weitere Erkenntnisse vorliegen, die eine Verbindung zu russischen Stellen belegen. Die Öffentlichkeit kennt sie jedoch nicht, sie soll der Regierung vertrauen, während diese auf Grundlage der geheimen Bewertung bereits außenpolitische Tatsachen schafft.

Nicht die Möglichkeit einer russischen Urheberschaft wird bestritten. Russland verfügt über Geheimdienste, Fähigkeiten und Motive, militärische Transporte für die Ukraine auszuspähen oder zu stören. Doch die ersten Meldungen zeigten, wie schnell sich unsichere Informationen zu einer politischen Erzählung verdichten: Zunächst hieß es, in der Frachtmaschine neben der Drohne habe sich Munition befunden, später korrigierte das Innenministerium, die Munition war am Vortag transportiert worden, beim Vorfall war die Maschine leer.[4] Auch der Ablauf wirft Fragen auf: Die Drohne soll bereits gegen 19.28 Uhr auf das Gelände gelangt sein, entdeckt wurde sie erst gegen 23.42 Uhr, von einem Mitarbeiter, nicht von der vorhandenen Sensorik zur Drohnenerkennung. Der Innenminister erklärte, sie könne so verändert worden sein, dass sie die Abwehrsysteme umging. Auf den Videoaufnahmen soll kein erneuter Start zu sehen sein, trotzdem wurde die Drohne später schwebend zwischen den Flugzeugen bemerkt, wie sie dorthin gelangte und wer sie steuerte, bleibt für die Rekonstruktion zentral.
Bekannt wurde zudem eine in der Umgebung angebrachte Antenne, die der Steuerung gedient haben könnte. Nach der Sperrung des Flughafens musste eine DHL-Frachtmaschine aus Marseille ihren Landeanflug abbrechen und kollidierte beim Durchstarten mit einem unbekannten Gegenstand. Ein Vogelschlag gilt wegen eines negativen biologischen Abstrichs als unwahrscheinlich; ob eine zweite Drohne beteiligt war, ist offen. Die Ermittler gehen inzwischen von mehreren eingesetzten Fluggeräten aus, drei Drohnen oder Teile davon wurden gefunden.[5]
All das spricht für eine geplante, technisch aufwendige Aktion. Es sagt noch nicht, wer den Auftrag erteilte. Trotzdem waren die politischen Folgen unmittelbar: Die Bundesregierung bestellte am 1. September den russischen Botschafter Sergej Netschajew ein, ordnete die Schließung des Generalkonsulats in Bonn an, kündigte den Vertrag über das Russische Haus, zahlreiche Diplomaten müssen das Land verlassen.[6] Russland reagierte mit der Schließung der Goethe-Institute in Moskau, Sankt Petersburg und Jekaterinburg.[7] Was als nicht vollständig aufgeklärter Anschlagsversuch begann, beschädigte binnen Tagen die letzten kulturellen und diplomatischen Verbindungen, die Orte, an denen Kontakte unterhalb der Regierungsebene überhaupt noch möglich waren. Auf europäischer Ebene wurde die deutsche Darstellung umgehend übernommen: EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas sprach von „allen Merkmalen von staatlich gefördertem Terrorismus“.[8] Die EU bereitet Sanktionen gegen rund 1.600 weitere Personen und Unternehmen des russischen militärisch-industriellen Komplexes vor. Die Arbeit daran begann allerdings schon vor Leipzig, der Anschlagsversuch dient nun als zusätzliche Begründung.

Das ist ein bemerkenswerter Ablauf: Eine Regierung verweist auf nicht veröffentlichte Geheimdiensterkenntnisse, die Partner erklären Solidarität und behandeln die Zuordnung als politische Tatsache, und die Einigkeit der Verbündeten gilt anschließend als Bestätigung der ursprünglichen Behauptung. Aus einer nicht überprüfbaren Einschätzung wird so eine scheinbar international abgesicherte Gewissheit. Außenminister Wadephul erklärte, Deutschland befinde sich zwar nicht im Krieg mit Russland, sei aber dessen „Kriegsziel“.[9] Dieser Satz reicht weit über Leipzig hinaus: Ein Außenminister, der das eigene Land zum Kriegsziel einer Atommacht erklärt, beschreibt nicht nur eine Gefahrenlage, er verändert die politische Lage durch die Wortwahl selbst.

Schon vor der offiziellen Beschuldigung Russlands forderten Politiker die Aktivierung von Artikel 4 des NATO-Vertrages, der Konsultationen vorsieht, wenn ein Mitgliedstaat seine Sicherheit bedroht sieht , anders als Artikel 5 kein militärischer Bündnisfall, aber ein Schritt, der den Anschlag von der Strafverfolgung in den Bereich der gemeinsamen Verteidigung verschieben würde. Die Bundesregierung verzichtete darauf, ließ den NATO-Rat aber auf deutscher Initiative über die russische Hybridbedrohung beraten. Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter verlangte zudem die Lieferung deutscher Taurus-Marschflugkörper an die Ukraine.[10]

Ob eine Drohne in Leipzig im Auftrag Moskaus eingesetzt wurde, entscheidet so plötzlich mit darüber, ob deutsche Marschflugkörper Ziele im russischen Hinterland erreichen sollen. Eine kriminalistische Frage wird zum Baustein militärischer Eskalation. Die Bundesregierung spricht von „hybrider Kriegführung“. Der ehemalige Bundeswehr-Generalinspekteur Harald Kujat erklärte unlängst dazu: „In einem hybriden Krieg werden die militärischen Kampfhandlungen durch andere Maßnahmen wie Desinformation, wirtschaftliche Sanktionen oder auch Cyberattacken ergänzt. Wären wir in einem hybriden Krieg mit Russland, stünden sich bereits deutsche und russische Streitkräfte auf dem Gefechtsfeld gegenüber. Gemeint sind asymmetrische Aktivitäten, deren Ursprung nicht zweifelsfrei geklärt ist.“[11]

Zur selben Zeit wurden zwei Umspannwerke angegriffen: In Turnow-Preilack bei Jänschwalde verursachten selbstgebaute Vorrichtungen Kurzschlüsse, in Bergheim bei Köln wurde leitfähiges Material über Stromleitungen geschossen, mehrere Kraftwerksblöcke mussten vom Netz.[12] Die Ermittler fanden an beiden Orten Abschussvorrichtungen und Pyrotechnik. Weil beide Taten kurz hintereinander und mit ähnlichen Mitteln verübt wurden, wird ein Zusammenhang geprüft, die Täterschaft ist offen. NRW-Innenminister Herbert Reul erklärte ausdrücklich, es werde sowohl in Richtung fremdstaatlicher Sabotage als auch Linksextremismus ermittelt, nichts sei ausgeschlossen, trotzdem sprach er bereits von einem Angriff auf das Land.[13]
In der öffentlichen Debatte verschwimmen die Unterschiede: Leipzig, Jänschwalde und Bergheim werden gemeinsam als Belege für eine neue Serie hybrider Angriffe behandelt, obwohl die Ermittler zu diesem Zeitpunkt ausdrücklich keine Festlegung auf Russland getroffen hatten. Die Zahlen des Bundesinnenministeriums zeigen ein komplizierteres Bild: Von 776 politisch motivierten Straftaten gegen die Verkehrsinfrastruktur zwischen 2022 und 2024 ordneten die Landeskriminalämter knapp 70 Prozent dem linken Spektrum zu (248 Fälle 2023, 181 im Jahr 2024), während „rechts“, „ausländische Ideologie“ und „religiöse Ideologie“ jeweils nur einstellig blieben.[14] Das beweist nicht, dass die jüngsten Angriffe von Linksextremisten verübt wurden, es zeigt nur, wie unseriös es wäre, unbekannte Täter automatisch der außenpolitisch passenden Seite zuzuschlagen.

Auch die viel zitierte Zunahme der Sabotagefälle muss genauer betrachtet werden: Das BKA zählte für 2025 insgesamt 93 als gezielte Sabotage bewertete Straftaten gegen Verkehrsinfrastruktur, 2024 waren es 58, 2023 aber bereits 78, die Zahlen schwanken, mit unterschiedlichen Tatmitteln und Hintergründen.[15] Hinzu kommen Tausende Fälle, die bei der Bahn unter Sabotage, Vandalismus oder Diebstahl geführt werden, nicht jeder durchtrennte Draht ist Teil eines geheimdienstlichen Angriffs, wer alle Vorfälle zu einer großen Kampagne zusammenfasst, produziert ein Bedrohungsbild, das die Daten nicht hergeben.

Deutschland hat ohne Zweifel ein Sicherheitsproblem: Umspannwerke, Bahnstrecken, Datenleitungen, Flughäfen und Unterseekabel sind vielfach unzureichend geschützt, wenige Personen mit überschaubarem Aufwand können erhebliche Störungen auslösen. Diese über Jahre gewachsene Verletzlichkeit wurde nicht von Moskau erfunden. Bei der Bahn fehlen Ausweichstrecken, in den Stromnetzen hängen große Gebiete an wenigen Knotenpunkten, Ersatztransformatoren sind teuer und nicht kurzfristig verfügbar. Viele Anlagen stehen abseits, nur durch einfache Zäune gesichert, Leitungsverläufe waren teilweise öffentlich einsehbar. Bei Flughäfen ist zudem unklar, welche Behörde eine Drohne erkennen, verfolgen oder abschießen darf. Der Fall Leipzig legt auch ein Versagen der Sicherheitstechnik offen: Das Fluggerät gelangte auf einen Flughafen mit Militärtransporten, ohne von der Sensorik erkannt zu werden, ein Mitarbeiter musste es entdecken.
Diese Schwäche müsste die Regierung erklären, auch weshalb gefährdete Anlagen nicht längst besser geschützt waren. Das im März 2026 in Kraft getretene KRITIS-Dachgesetz verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zu Risikoanalysen, Schutzmaßnahmen und Meldewegen[16], überfällig, aber es verlagert einen großen Teil der Verantwortung auf die Betreiber selbst. Ein Formular ersetzt aber weder eine zweite Stromtrasse noch einen Ersatztransformator im Lager, selbst in der Bundestagsdebatte wurde davor gewarnt, Sicherheit mit Papierkram zu verwechseln.[17]

Nach Leipzig wird über weitere Befugnisse beraten: Dobrindt kündigte ein Technologiezentrum für Drohnensicherheit am DLR-Testflughafen Cochstedt an, Bund und Länder haben bereits ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum eingerichtet. Die Bundeswehr erhielt Ende 2025 erweiterte Amtshilfe-Möglichkeiten bei Drohnenlagen, die Gefahrenabwehr im Inland bleibt aber grundsätzlich Polizeisache. Mehrere Politiker wollen diese Trennung lockern, Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) brachte dafür sogar eine Grundgesetzänderung ins Gespräch.[18]

Daneben prüft das Bundesinnenministerium, Betreiber kritischer Anlagen selbst an der aktiven Drohnenabwehr zu beteiligen: Private Unternehmen könnten unter staatlicher Aufsicht technische Mittel einsetzen, um Fluggeräte zu stören oder zu zerstören. Klingt praktisch, ein Flughafen könnte so schneller handeln, als wenn erst eine staatliche Stelle angefordert werden muss. Doch damit entstehen neue Fragen: Wer entscheidet, ob eine Drohne feindlich ist, und wer haftet, wenn ein gestörtes Fluggerät auf Menschen stürzt? Dürfen private Sicherheitsdienste dafür Gewaltmittel einsetzen, die bisher Polizei und Militär vorbehalten waren, und wer kontrolliert das?

Die nötigen Schutzmaßnahmen müssen sich gegen eine konkrete Gefahr richten, nicht dazu dienen, unter dem Eindruck eines ungeklärten Vorfalls die Grenzen zwischen Polizei, Militär und privaten Sicherheitsunternehmen dauerhaft zu verschieben. Deutschland hat Erfahrung damit, wie schwer sich politische Zuschreibungen später korrigieren lassen. Nach der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines im September 2022 wurde über eine russische Urheberschaft spekuliert, Vertreter westlicher Staaten hielten es für möglich, dass Russland seine eigene milliardenschwere Infrastruktur zerstört habe. Inzwischen hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den Ukrainer Serhii K. erhoben, der eine Gruppe von Berufstauchern angeführt haben soll, die mit einer gecharterten Segeljacht Sprengsätze an den Pipelines anbrachte.[19]

Auch hier steht ein Urteil noch aus, gerade deshalb ist der Fall lehrreich: Die politisch zuerst verbreitete Erklärung muss nicht diejenige sein, die spätere Ermittlungen stützen. Auffällig ist die unterschiedliche Behandlung: Beim Angriff auf Nord Stream vermied die Bundesregierung über Jahre jede offene Konfrontation mit der Ukraine, selbst nach der Anklage blieb die Reaktion zurückhaltend. Beim Leipziger Drohnenfund folgten auf eine bloße geheimdienstliche Zuschreibung binnen Wochen Sanktionen, Schließungen und eine verschärfte Russlandpolitik, obwohl im Fall Nord Stream inzwischen eine echte Anklage vorliegt und im Fall Leipzig bislang nur Verdächtige, DNA-Spuren und Geheimdienstinformationen.

Ein Staat darf Geheimdiensterkenntnisse berücksichtigen, operative Einzelheiten schützen und Informanten nicht öffentlich gefährden. Er darf aber nicht erwarten, dass Bürger und Parlament jede daraus abgeleitete Behauptung als erwiesene Tatsache hinnehmen. Nachrichtendienste arbeiten mit Quellen, Wahrscheinlichkeiten und unvollständigen Informationen, sie können richtigliegen, irren, oder Einschätzungen liefern, die politisch gewollte Entscheidungen stützen, ohne dass Außenstehende die Grundlagen prüfen können.

Die Vergangenheit bietet genügend Warnungen: Dafür stehen die Ereignisse im Golf von Tonkin 1964 und die Behauptungen über irakische Massenvernichtungswaffen 2003. Doch solche Vergleiche beweisen nichts über Leipzig, sie zeigen nur, weshalb Regierungen Beweise vorlegen müssen, wenn ihre Anschuldigungen Eskalationen auslösen können. Auch der Name Gleiwitz steht für diese Warnung: Der von der SS inszenierte Überfall auf den Sender Gleiwitz diente 1939 der propagandistischen Rechtfertigung des Angriffs auf Polen. Leipzig ist nicht Gleiwitz und wer beides gleichsetzt, beginge selbst den Fehler, der der Bundesregierung vorzuwerfen ist: aus einer möglichen Erklärung eine Gewissheit zu machen.

Die Parallele liegt in der politischen Funktion ungeklärter Vorfälle, die ein Klima erzeugen können, in dem Zweifel als Naivität und Widerspruch als Parteinahme für den Gegner erscheinen. Hinzu kommt: Der Begriff des hybriden Angriffs verwischt die Grenze zwischen Frieden und Krieg. Wenn Deutschland laut seinem Außenminister Kriegsziel ist, aber zugleich nicht im Krieg steht, entsteht ein politischer Zwischenzustand, in dem sich Maßnahmen mit einer kriegsähnlichen Bedrohung begründen lassen, ohne die rechtlichen und parlamentarischen Konsequenzen eines erklärten Verteidigungsfalles.
Das Parlament stimmt über keinen Kriegseintritt ab, die Bevölkerung erfährt nicht, anhand welcher Kriterien ein Anschlag einem fremden Staat zugerechnet wurde. Trotzdem werden Sanktionen verhängt, diplomatische Beziehungen abgebrochen, Militärausgaben erhöht und Eingriffe in die innere Sicherheitsordnung vorbereitet. Dieser Zwischenzustand ist für Regierungen bequem und für eine Demokratie gefährlich: Je unbestimmter die Bedrohung bleibt, desto weniger lässt sich feststellen, wann sie endet. Ein Gesetz gegen eine vorübergehende Gefahr kann zurückgenommen werden, ein dauerhaft ausgerufenes Zeitalter hybrider Angriffe kennt keinen Schlusspunkt.
Russland kann hinter dem Leipziger Anschlagsversuch stehen, und die deutschen Behörden können dafür überzeugende Beweise besitzen. Dann müssen zumindest so viele davon offengelegt werden, dass die staatliche Verantwortung nachvollziehbar wird. Verdächtige, DNA-Spuren und doppelte Staatsangehörigkeiten reichen nicht, solange die Verbindung zu einem staatlichen Auftrag im Dunkeln bleibt.
Andernfalls entsteht eine gefährliche Regel: Die Regierung erklärt einen Staat auf Grundlage geheimer Erkenntnisse zum Angreifer, EU und NATO bekunden Solidarität, Sanktionen werden beschlossen, diplomatische Vertretungen geschlossen, neue militärische Optionen diskutiert, während die Beweise später folgen sollen oder wegen des Quellenschutzes dauerhaft unter Verschluss bleiben. Das ist nicht Besonnenheit. Es ist Politik auf Kredit, nur dass im Fall einer Fehleinschätzung nicht die Regierung allein die Rechnung bezahlt.

Zum Autor: GÜNTHER BURBACH, Jahrgang 1963, ist Informatikkaufmann, Publizist und Buchautor. Nachdem er Kolumnist einer Wochenzeitung war, arbeitete er in der Redaktion der Funke Mediengruppe. Er veröffentlichte vier Bücher mit Schwerpunkt auf Künstlicher Intelligenz sowie deutscher Innen- und Außenpolitik. In seinen Texten verbindet er technisches Verständnis mit einem gesellschaftspolitischen Blick. In Hintergrund-Ausgabe 7/8-26 erschien zuletzt sein Beitrag „Die politische Ökonomie der Energieabhängigkeit“.

Quellen/Fußnoten
[1] Generalbundesanwalt: „Übernahme der Ermittlungen nach Drohnenfund am Flughafen Leipzig/Halle“, 6.8.2026. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06-08-2026.html
[2] Auswärtiges Amt: Wortlaut der Pressekonferenz von Außenminister Wadephul mit Innenminister Dobrindt, 1.9.2026. https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2800598-2800598
[3] security-network.com: „Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle – ein Weckruf“. https://security-network.com/sprengstoff-drohne-am-flughafen-leipzig-halle/
[4] euronews: „Hexogen-Drohnenspur: Anschlag Flughafen Leipzig/Halle“, 25.8.2026. https://de.euronews.com/my-europe/2026/08/25/hexogen-drohne-spur-anschlag-flughafen-leipzig-halle
[5] euronews: ebd. (weitere Drohnen, DHL-Kollision). https://de.euronews.com/my-europe/2026/08/25/hexogen-drohne-spur-anschlag-flughafen-leipzig-halle
[6] ZDFheute: „Nach Drohnen-Vorfall: Wie hart sind die Maßnahmen gegen Russland?“, 1.9.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/drohne-reaktion-dobrindt-wadephul-russland-100.html
[7] Tagesspiegel: „Drohnenangriff auf Leipziger Flughafen: Putin bezeichnet deutsche Reaktion als ’schweren Fehler‘ und geht Merz an“, 2.9.2026. https://www.tagesspiegel.de/politik/drohnenangriff-auf-leipziger-flughafen-putin-bezeichnet-deutsche-reaktion-als-schweren-fehler-und-geht-merz-an-16005949.html
[8] Al Jazeera: „EU pursuing more Russia sanctions after failed airport attack: Kallas“, 2.9.2026. https://www.aljazeera.com/news/2026/9/2/eu-pursuing-more-russia-sanctions-after-failed-airport-attack-kallas
[9] DW News: „EU’s Kallas: Leipzig attack ’state-sponsored terrorism'“, 2.9.2026. https://worldnews.whatfinger.com/2026/09/02/eus-kallas-leipzig-attack-state-sponsored-terrorism-dw-news
[10] Legal Tribune Online: „Wer verteidigt Deutschland gegen Drohnen?“, 10.8.2026. https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/drohnenfund-leipzig-flughafen-debatte-zustaendigkeit-bundeswehr-befugnisse
[11] Zeitgeschehen im Fokus: „Durch Fehleinschätzungen und Eskalation wächst die Gefahr eines Krieges mit Russland“, 16.7.2026.

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[12] Tagesspiegel: „’Anschlag auf die kritische Infrastruktur‘: Sechs Abschussvorrichtungen nahe Umspannwerk Bergheim bei Köln gefunden“, 2.9.2026. https://www.tagesspiegel.de/politik/anschlag-auf-die-kritische-infrastruktur-sechs-abschussvorrichtungen-nahe-umspannwerk-bergheim-bei-koln-gefunden-16007362.html
[13] ZDFheute: „Reul: Stromnetz-Sabotage an zwei Orten wohl ‚kein Zufall'“, 2.9.2026. https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/sabotage-umspannwerk-brandenburg-nrw-bergheim-ermittler-100.html
[14] Tagesschau: „Angriffe auf Verkehrsinfrastruktur meist von links“, 20.3.2026. https://www.tagesschau.de/investigativ/angriffe-verkehrsinfrastruktur-100.html
[15] Correctiv: „Fast 100 Anschläge auf deutsche Verkehrsinfrastruktur“, 18.6.2026. https://correctiv.org/hybride-kriegsfuehrung/2026/06/18/fast-100-anschlaege-auf-deutsche-verkehrsinfrastruktur-sabotage/
[16] Bundesministerium der Justiz: „KRITIS-Dachgesetz“, in Kraft seit 17.3.2026. https://www.gesetze-im-internet.de/kritisdachg/BJNR0420B0026.html
[17] Deutscher Bundestag: „Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung kritischer Anlagen“, 29.1.2026. https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw05-de-kritische-infrastruktur-1137002
[18] Legal Tribune Online: ebd. (Diskussion zur Grundgesetzänderung). https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/drohnenfund-leipzig-flughafen-debatte-zustaendigkeit-bundeswehr-befugnisse
[19] Generalbundesanwalt: „Anklage wegen der Sprengung der Nord-Stream-Gaspipelines erhoben“, 2.7.2026. https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-02-07-2026.html

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