Prekär ins Rentenalter
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Auf Deutschland rollt eine Welle der Altersarmut zu –
Von RAINER BALCEROWIAK, 13. April 2015 –
Als die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles (SPD), kurz vor der Verabschiedung des Rentenpakets der Bundesregierung im Mai 2014 im Bundestag eine Rede hielt, war sie voll des Eigenlobs. Die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren und die „Mütterrente“ in Höhe von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten pro Kind und Monat sei ein Beleg dafür, „dass wir die Lebensleistung von Menschen in unserem Land anerkennen“, so Nahles.
Natürlich weiß die Ministerin, dass mit dieser „Rentenreform“ lediglich ein paar Wähler aus der Kernklientel der CDU/CSU und der SPD im Reißverschlussverfahren bedient wurden. Wobei die „Mütterrente“ vielen Frauen nichts oder kaum etwas bringt, da sie auf die Grundsicherung angerechnet wird. Und natürlich weiß Nahles auch, dass auf Deutschland ungebremst eine dramatische Welle der Altersarmut zurollt, denn die Zahlen liegen längst auf dem Tisch. Am Jahresende 2013 bezogen in Deutschland rund 499 000 Personen ab 65 Jahren Leistungen der Grundsicherung, weil ihre Rentenansprüche und ihr Vermögen nicht ausreichen, um das materielle Existenzminimum zu sichern. 2005 waren es 343 000 Menschen und alleine im Vergleich zu 2012 stieg die Anzahl der Grundsicherungsempfänger im Rentenalter um 7,4 Prozent. Bislang konzentriert sich die Altersarmut auf die Stadtstaaten. So beträgt der Anteil der Armutsrentner in der betreffenden Altersgruppe in Hamburg 6,8, in Bremen 5,9 und in Berlin 5,8 Prozent, während es im Bundesdurchschnitt „nur“ 2,1 Prozent sind. Allerdings liegen die realen Zahlen wohl noch wesentlich höher, da Sozialverbände unisono von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. Zum einen nehmen viele Kleinstrentner ihre Ansprüche auf staatliche Grundsicherung nicht in Anspruch, sei es aus Unkenntnis oder aus Scham. Außerdem gehen mittlerweile über eine Million Senioren einer Erwerbstätigkeit nach, die meisten von ihnen aus nackter Not. Das sind mehr als doppelt so viele wie 2001. Und Bezieher von Erwerbsminderungsrenten vor Erreichen des Rentenalters sind bei diesen Zahlen noch gar nicht berücksichtigt, in dieser Gruppe gibt es weitere 400 000 Grundsicherungsempfänger.
Doch das ist erst der Anfang. Denn jetzt kommen allmählich die Jahrgänge der „Generation Prekär“ ins Rentenalter. Das sind vor allem Menschen, die durch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Schein- oder Soloselbstständigkeit und Tätigkeiten im Niedriglohnsektor nur geringfügige gesetzliche Rentenansprüche erwerben konnten. Auch alleinerziehende Mütter werden überdurchschnittlich betroffen sein. Schon jetzt betragen die durchschnittlichen Bezüge von Neurentnern aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur noch 714 Euro pro Monat. Und dieser Betrag wird weiter sinken. Zum einen wird das gesetzliche Rentenniveau von derzeit knapp 50 Prozent des (individuellen) Durchschnittseinkommens bis 2030 stufenweise auf 43 Prozent abgesenkt. Zum anderen ist dieses Durchschnittseinkommen für die untere Hälfte der Berufstätigen in den vergangenen zwanzig Jahren teilweise beträchtlich gesunken. Zwar sind die Alterseinkünfte in den meisten Fällen deutlich höher als die gesetzliche Rente, sei es durch gut alimentierte Lebenspartner sowie Hinterbliebenen-, Betriebs- und Privatrenten oder Vermögenswerte. Dennoch ist laut Studien des Deutschen Gewerkschaftsbundes davon auszugehen, dass die Zahl der Neurentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind, bis 2030 auf über 30 Prozent ansteigen könnte, manche Prognosen gehen sogar von bis zu 50 Prozent aus.
330 Euro nach 30 Jahren
Dazu ein paar Rechenbeispiele. Die Altersgrundsicherung beträgt derzeit im Durchschnitt rund 700 Euro für einen Alleinstehenden. Sie setzt sich aus dem Regelsatz von derzeit 394 Euro (ab 2015 sind es 399 Euro) plus „angemessenen“ Kosten für die Unterkunft und eventuellen Mehrbedarf durch Krankheit oder Behinderung zusammen. Um entsprechende Rentenansprüche zu erwerben, müsste ein Bezieher des gesetzlichen Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde bei Vollzeittätigkeit mindestens 63 Beitragsjahre vorweisen können. Wer wiederum, beispielsweise als Verkäuferin, 30 Jahre lang 30 Stunden pro Woche für 8,50 gearbeitet hat, darf sich über eine Rente von 330 Euro freuen.
Bezugsgröße für die gesetzlichen Rentenansprüche ist der sogenannte Eckrentner. Diese fiktive Modellperson hat 45 Jahre Versicherungsbeiträge für Arbeitsentgelte bezahlt, die dem Durchschnitt entsprechen und dadurch 45 Rentenpunkte gesammelt. Die daraus resultierende monatliche Standardrente beträgt brutto 1 287 Euro im Westen und 1 187 Euro im Osten. 2013 betrug das zugrunde gelegte Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Versicherten 34 857 Euro.
Lange Zeit galt das deutsche Modell der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) als beispielhaft. Seinen Ursprung hat es in den 1883 bis 1889 erlassenen Gesetzen zur sozialen Absicherung der Arbeiter. Damit sollte vor allem den erstarkenden Sozialisten im Kaiserreich der Wind aus den Segeln genommen werden. Bereits damals gab es eine anteilige Finanzierung aus Beiträgen der Unternehmen und der Beschäftigten sowie staatliche Zuschüsse für einen „Rententopf“, der nach dem Kapitaldeckungsprinzip funktionierte. Allerdings war dieses System weit davon entfernt, den Lebensstandard im Alter zu sichern. Später sorgten der Erste Weltkrieg, die Hyperinflation und schließlich der Zweite Weltkrieg dafür, dass die Rentenkassen weitgehend zusammenbrachen.
Die Rentenreform 1957 änderte das System der Rentenversicherung grundlegend: Arbeiter und Angestellte wurden gleichgestellt und die lohnbezogene, dynamische Rente eingeführt. Die Altersrente sollte zum zentralen Einkommensbestandteil im Ruhestand werden und wurde an die Lohnentwicklung gekoppelt. Das Kapitaldeckungsverfahren, welches naturgemäß instabil ist, wurde durch ein Umlageverfahren in Form eines „Generationenvertrages“ ersetzt. Das heißt, die erwerbstätigen Beitragszahler finanzieren die Bezüge der Ruheständler, eventuelle Defizite werden durch staatliche Zuschüsse oder auch durch Erhöhungen der Beiträge ausgeglichen. In der Folgezeit entwickelte sich das Rentenniveau trotz einiger Schwankungen stetig nach oben. Die Standard-Nettorente betrug 1980 fast 70 Prozent des durchschnittlichen Netto-Erwerbseinkommens von gesetzlich Versicherten, die Standard-Bruttorente erreichte 1977 ihren Höchststand mit 59,7 Prozent. 1972 wurde für die Nachkriegsgeneration zudem eine Art Untergrenze eingezogen. Die bis dahin erworbenen Rentenanwartschaften von Geringverdienern wurden auf bis 75 Prozent der jeweiligen „Eckrente“ hochgewertet. Das galt auch für Zeiten der Arbeitslosigkeit. Zudem wurde die Rentenversicherung in diesem Jahr auch für Selbstständige und Hausfrauen geöffnet, nebst großzügigen Möglichkeiten zur Nachentrichtung von Beiträgen. Ferner konnten verschiedene Arbeitnehmergruppen Regelungen zu flexiblen Altersgrenzen für den Ruhestand in Anspruch nehmen, ohne gravierende Abschläge bei den Rentenanwartschaften hinnehmen zu müssen. In den folgenden zwanzig Jahren erwies sich das System als relativ stabil. Doch 1992 – wohl kaum zufällig zwei Jahre nach der Wiedervereinigung – begann ein systematischer Prozess der Demontage der GRV als Garant für einen einigermaßen auskömmlichen Lebensabend.
Der Coup war gut vorbereitet worden. Die Rentenkassen, die ursprünglich als reiner Generationen-Fonds von Beitragszahlern und Rentenbeziehern konzipiert waren, wurden gründlich geplündert. Dickster Brocken war dabei die Übernahme der von früheren DDR-Bürgern erworbenen Rentenansprüche, die ja nicht durch entsprechende Einzahlungen gedeckt waren. Bei diesem riesigen Posten handelte es sich zweifellos um eine gesamtstaatliche Aufgabe im Zuge des Vereinigungsprozesses, die demnach aus Steuermitteln hätte beglichen werden müssen, stattdessen aber der GRV aufgebürdet wurde. Die daraufhin entstehenden dramatischen Löcher in deren Kasse wurden – ergänzt durch Horrorszenenarien über den „demografischen Wandel“ – zum Background für die erste von vielen folgenden „Rentenreformen“.
Flaschensammeln für den Lebensabend: Schon jetzt können viele Rentner nicht ohne Zusatzerwerb leben. |
Diese hatte es in sich: Die Rentenanpassungen wurden nicht mehr anhand der Brutto-, sondern der Nettolohnentwicklung vorgenommen und fielen entsprechend niedriger aus, da Nettolöhne aufgrund höherer Abgaben nach Bruttolohnsteigerungen stets geringer wachsen. Die Bundesgarantie für die GRV galt von nun an nicht mehr uneingeschränkt, Finanzierungslücken sollten künftig von den Beitragszahlern aufgebracht werden. Die Altersgrenzen für den Renteneintritt wurden stufenweise angehoben, auf 65 Jahre (bislang 60) für Frauen und für Männer, die bislang nach 40 Versicherungsjahren bereits mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen konnten. Die Möglichkeiten zur Höherbewertung der Rentenanwartschaften von Geringverdienern wurden auf maximal zehn Jahre beschränkt (vorher 25 Jahre). Wer früher in Rente ging, musste von nun an pro Jahr 3,6 Prozent Abschlag auf die Rentenhöhe in Kauf nehmen. Gekürzt wurden ferner die Anrechnungszeiten für schulische und universitäre Ausbildungen sowie deren Bewertung.
Neun Jahre später erfolgte dann der offizielle Bruch mit dem seit 1957 gültigen Rentensystem. Die seinerzeit „rot-grüne“ Bundesregierung verkündete, dass künftig die Bezüge aus der GRV zur finanziellen Sicherung eines ausreichenden Lebensstandards im Alter nicht mehr ausreichen würden. Zur Schließung dieser „Sicherungslücke“ wurde die nach dem damaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester (SPD) benannte „Riester-Rente“ aus der Taufe gehoben und eine private Vorsorge in Form von Bank- oder Fondssparplänen, privaten Rentenversicherungen und später auch selbstgenutzten Immobilien wird seitdem mit einem System aus Zulagen und Steuerabschreibungen gefördert. Die Berechnungsverfahren der gesetzlichen Rente wurden erneut modifiziert, was zu einer weiteren drastischen Absenkung führte. Ferner wurde das alte System der gesetzlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten am 1. Januar 2001 durch die neue „Erwerbsminderungsrente“ abgelöst. Die Höhe dieser neuen Rente richtet sich nur noch danach, wie viele Stunden der Versicherte trotz gesundheitlicher Einschränkungen täglich noch arbeiten kann: Sind es weniger als drei Stunden pro Tag, bekommt er die volle Erwerbsminderungsrente. Wer in der Lage ist, drei bis sechs Stunden täglich zu arbeiten, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die berufliche Qualifikation ist seither bedeutungslos.
In einer Modellrechnung, die 2002 von der „Aktion Demokratische Gemeinschaft“ veröffentlicht wurde, stellt sich die Entwicklung wie folgt dar. Ein 1941 geborener Arbeitnehmer mit Abitur und Hochschulausbildung, der mit 55 Jahren arbeitslos wurde und mit 60 in Rente ging, verlor im Vergleich zum 1977 geltenden Rentenrecht rund ein Drittel seiner Altersrente.
Blanker Zynismus
2004 folgte der nächste Streich. Im „Gesetz zur Nachhaltigkeit der Rente“ wurde als „Nachhaltigkeitsfaktor“ die stufenweise Absenkung des Rentenniveaus auf 43 Prozent des durchschnittlichen Einkommens (bezogen auf den „Eckrentner”) festgeschrieben. Anrechnungszeiten für Schul- und Hochschulausbildung wurden komplett gestrichen, die Beitragszahlungen für Erwerbslose drastisch gekürzt. 2007 wurde dann die schrittweise Erhöhung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre beschlossen, 2011 unter anderem die komplette Streichung der Rentenbeiträge für Hartz-IV-Bezieher.
Was die herrschende Politik derzeit in Bezug auf „Bekämpfung der Altersarmut“ diskutiert, kann wohl nur noch als blanker Zynismus bezeichnet werden. Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode ist die Einführung einer „Solidarischen Lebensleistungsrente“ geplant. Das derzeit bekannte Modell aus dem Koalitionsvertrag sieht vor, dass die gesetzliche Rente unter bestimmten Bedingungen auf bis zu 850 Euro pro Monat aufgestockt werden kann. Voraussetzungen sind unter anderem 35 Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Schon an dieser Hürde werden viele künftige Armutsrentner scheitern, da vor allem prekäre Arbeitsformen wie Solo- und Scheinselbstständigkeit nicht berücksichtigt werden. Davon werden über zwei Millionen künftige Rentner betroffen sein. Ferner soll jeder Antragsteller mindestens fünf Jahre Beiträge für private Alterssicherungssysteme wie z.B. Riester-Verträge nachweisen können, nach einer Übergangsfrist von fünf bis zehn Jahren deutlich mehr. Dabei sind es gerade Geringverdiener, die die geförderte Riester-Rente kaum in Anspruch nehmen. Zum einen können es sich viele schlicht nicht leisten, aber vor allem sind entsprechende Verträge in vielen Fällen auch vollkommen sinnlos, da die Erträge derzeit noch auf Grundsicherungsleistungen angerechnet werden. Wer beispielsweise 600 Euro gesetzliche Rente bezieht und über keinerlei anrechnungsfähiges Vermögen verfügt, hat normalerweise Anspruch auf einen Aufstockungsbetrag von rund 100 Euro. Erhält er aber 50 Euro aus einer privaten Rentenversicherung, so wird dies zu 100 Prozent angerechnet, das heißt, der Aufstockungsbetrag wird um diese Summe gekürzt. Das vom Munde abgesparte Geld für den Riester-Vertrag können sich die Betroffenen also sparen. Ferner sieht der Koalitionsvertrag eine bislang nicht näher erläuterte „Bedürftigkeitsprüfung“ vor, was unter anderem bedeuten könnte, dass das Einkommen von Lebenspartnern angerechnet wird.
Obwohl bislang weder ein Referenten- noch ein Gesetzentwurf für die „solidarische Lebensleistungsrente“ vorliegt, ist bereits abzusehen, dass es sich um ein Placebo gegen Altersarmut handeln wird, das nur für sehr wenige Menschen eine tatsächliche Verbesserung ihrer materiellen Situation mit sich bringen wird.
Eine eher klägliche Rolle bei der Diskussion über die drohende Altersarmut spielt der DGB, der unbeirrt an der Idee der beitragsbezogenen Rente als Kernelement der Alterssicherung festhält. Gefordert wird vor allem das „Einfrieren“ des Rentenniveaus auf dem jetzigen Stand, was aber lediglich der klassischen Gewerkschaftsklientel – relativ gut verdienende Facharbeiter und Angestellte mit weitgehend ungebrochenen Vollzeit-Erwerbsbiografien – zugute käme. Zumal diese in der Regel auch noch in den Genuss zusätzlicher Betriebsrenten kommen. Auch wurde der DGB nicht müde, die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde als wirksames Mittel gegen Altersarmut zu propagieren, obwohl eine derartige Entlohnung noch nicht einmal für eine Rente auf Grundsicherungsniveau ausreicht. Die mangelnde Altersabsicherung von Teilzeit- und prekär Beschäftigten sowie Langzeiterwerbslosen wird weitgehend ausgeblendet. Auch die vom DGB und von Teilen der SPD und der Grünen erhobene Forderung nach Einbeziehung von Beamten und Selbstständigen in eine obligatorische „Bürgerversicherung“ wäre nur bedingt hilfreich. Zwar könnte auf diese Weise die Einnahmebasis der gesetzlichen Rentenkassen verbessert werden, doch das Festhalten an der Beitragsbezogenheit der Renten würde nichts an der drohenden strukturellen Altersarmut ändern. Das auf dem „Generationenvertrag“ beruhende Rentenversicherungsmodell des „Rheinischen Kapitalismus“ kann angesichts der Prekarisierung der Arbeitswelt und auch der steigenden durchschnittlichen Rentenbezugsdauer nicht mehr funktionieren, ohne eine teilweise Entkoppelung von Beitragszahlungen und Rentenansprüchen wird es keine auskömmliche Grundversorgung für Ruheständler geben. Zumal es diese vom politischen Mainstream als „systemfremd“ gegeißelte Entkopplung ja längst gibt. So haben die knapp 1,6 Millionen Pensionäre, die ihre Altersbezüge auf Grundlage des Beamten- und Soldatenversorgungsgesetzes erhalten, nichts in die Rentenkassen eingezahlt. Genauso ist die aus Steuermitteln finanzierte Altersgrundsicherung eine Art staatlicher Grundrente, wenn auch auf unwürdigem Niveau. Darauf weisen die großen Sozialverbände unermüdlich hin und fordern einen grundlegenden Paradigmenwechsel bei der Alterssicherung hin zu einer bedarfsorientierten, steuerfinanzierten Grundsicherung. Daran knüpft ebenfalls Die LINKE an. Zwar stellt auch sie die Lohnbezogenheit der Rente nicht grundsätzlich in Frage und will vor allem das Rad der prozentualen Kürzungen des Rentenniveaus zurückdrehen. Doch heißt es im rentenpolitischen Programm der Partei relativ eindeutig: „Alle, die sie brauchen, müssen sofort und ohne unüberwindbare Hürden Zugang zu einer steuerfinanzierten, einkommens- und vermögensgeprüften Solidarischen Mindestrente von 1.050 Euro netto bekommen.“
Grundrentenmodelle finden sich in einigen europäischen Staaten. In den skandinavischen Ländern existiert seit vielen Jahren eine staatlich finanzierte Garantierente. In der Schweiz zahlen alle Bürger (also nicht nur Lohnabhängige) je nach Einkommen in eine Pflichtversicherung ein und erwerben dadurch einen Rentenanspruch zwischen 965 und 1 931 Euro. Da es keine Beitragsdeckelung (Bemessungsgrenze) gibt, werden mit den Beiträgen der Gutverdienenden die Rentenansprüche der Geringverdiener quasi subventioniert. Auch in Österreich und in den Niederlanden gibt es eine Art Mindestrente, die derzeit rund 850 Euro für Alleinstehende beträgt. Zudem spielt in diesen Ländern die betriebliche Altersversorgung eine ganz andere Rolle, da sie dank gesetzlicher Regelungen und verbindlicher Kollektiverträge von über 90 Prozent aller Beschäftigten wahrgenommen werden kann.
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Längst stellt auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) der deutschen Rentenpolitik ein vernichtendes Zeugnis auf. Laut einer im vergangenen Jahr veröffentlichten Studie erreichen Geringverdiener in Deutschland nur ein Rentenniveau von 55 Prozent ihres durchschnittlichen Einkommens. Der OECD-Schnitt liegt bei 82 Prozent, in einigen Ländern sogar über 90 Prozent. Der Grund wird klar benannt: In den meisten Ländern werde zugunsten der Geringverdiener umverteilt, während in Deutschland die Rente fast ausschließlich von den entrichteten Beiträgen abhänge. Die Leiterin der OECD-Abteilung für Sozialpolitik, Monika Queisser, kam zu dem Schluss: „Es fehlt an einer systematischen Lösung der Altersarmut in Deutschland.“ Niedrigverdiener müssten „nachhaltig abgesichert werden“. Doch in der deutschen Politik wird diese Botschaft nach wie vor ignoriert.
Dieser Text erschien zuerst in der Printausgabe von Hintergrund (1/2015). Zu bestellen gibt es die Hefte hier.