Immer mehr Arbeitslose rutschen direkt in Hartz IV
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Von REDAKTION, 16. April 2012 –
Immer mehr Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren, fallen nach Berechnungen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) sofort in die Grundsicherung von Hartz IV (Arbeitslosengeld II). Um 18,7 Prozent sei zwischen 2008 und 2011 die Zahl derjenigen gestiegen, die nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit direkt in das Hartz-IV-System rutschten. Der Grund: Die Betroffenen waren innerhalb der letzten zwei Jahre nicht zwölf Monate lang beschäftigt gewesen.
Während 2008 noch 621.000 Menschen diese Anforderung nicht erfüllten, waren es 2011 bereits 736.800. Jeder vierte neue Arbeitslose wurde demnach 2011 sofort Hartz-IV-Empfänger, vier Jahre zuvor war es nur jeder fünfte. „Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung nimmt stetig ab“, kommentierte der DGB-Experte Wilhelm Adamy diese Entwicklung.
Vor allem Zeit- und Leiharbeitern seien davon betroffen. Mehr als 45 Prozent aus dieser Gruppe, die im vergangenen Jahr ihre Beschäftigung verloren haben, sei direkt zu Hartz-IV-Empfängern geworden.
Der DGB fordert daher, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung für kurzfristig Beschäftigte zu verbessern. Schon nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sollten Arbeitslose den Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I bekommen. Derzeit müssen sie mindestens zwölf Monate in die Versicherung eingezahlt haben, um sechs Monate lang daraus Bezüge zu erhalten.
Eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums bestätigte in der heutigen Bundespressekonferenz die Zahlen des DGB. Man habe die Vorschläge des Gewerkschaftsbundes „registriert“, sähe aber keinen Handlungsbedarf, so die Sprecherin.
Weniger Missbrauch – mehr Sanktionen
Wer keinen Anspruch auf Arbeitslosengel I hat und direkt in Hartz IV rutscht, muss nicht nur etwaige finanzielle Einbußen befürchten. Hartz IV-Empfänger sehen sich auch einer immer restriktiveren Praxis seitens der Arbeitsagenturen ausgesetzt.
Wie vergangene Woche bekannt wurde, stieg die Zahl der gegen sie verhängten Sanktionen und damit einhergehenden Leistungskürzungen im Jahr 2011 um zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Im Jahr 2010 waren es noch 829.375 Fälle, im vergangenen Jahr bereits 912.377. Das ist der höchste Stand seit 2007 – bis dahin reichen die revidierten Daten der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zurück. Im Schnitt wurden die Leistungen um 116 Euro im Monat gekürzt.
Laut einem Sprecher der BA liege die gestiegene Zahl der Sanktionen vor allem daran, dass die Arbeitsagenturen den Jobsuchenden 2011 wegen der vielen offenen Stellen deutlich mehr Einladungen geschickt hätten. Versäumt ein Arbeitsloser aber einen solchen Termin, wird automatisch die Leistung gekürzt. Dies gilt auch, wenn ein Betroffener etwa eine Arbeitsaufnahme verweigert, eine Ausbildung nicht antritt oder Termine der sogenannten Wiedereingliederungsvereinbarung nicht einhält.
Allerdings resultierten nur 15 Prozent der Leistungskürzungen aus der Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzutreten oder fortzusetzen – dieser Anteil ist sogar laut BA gesunken. Dennoch nahm die Bild-Zeitung die Zahlen zum Anlass, um gegen die „Hartz IV-Drückeberger“ zu agitieren. Vertreter des Mittelstandes stimmten mit ein und forderten härtere Auflagen: „Sofort bei Hartz-IV-Antragstellung muss den Jugendlichen ein Job, zur Not auch ein 1-Euro-Job, vermittelt werden. Erfahrungen zeigen, dass ein beträchtlicher Teil den Stütze-Antrag dann wieder zurückzieht,“ sagte Holger Schäfer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln).
Auch der Präsident des Mittelstandsverbandes BVNM, Mario Ohoven, nahm die erhöhte Anzahl verhängter Sanktionen zum Anlass, Kürzungen zu fordern: „Viele junge Erwachsene kassieren lieber staatliche Stütze, als arbeiten zu gehen. Deshalb dürfen die Hartz-IV-Sätze nicht höher sein als der Anfangslohn für einen Azubi.“ (1)
Notfalls müssten die Sozialleistungen auch mal nach unten korrigiert werden. Das werden sie aber ohnehin schon. So zahlten die Jobcenter im Dezember 2011 im Schnitt 807,29 Euro pro Hartz-IV-Haushalt – so wenig wie nie seit Einführung des Arbeitslosengelds II. Im Dezember 2006 lag der Schnitt noch bei 870,26 Euro.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband warf der Bild-Zeitung Stimmungsmache vor. „Hier wird ohne jede empirische Grundlage auf unverantwortliche Art und Weise gegen Millionen Menschen gehetzt und ein Bild der schmarotzenden Massen geschürt, das mit der Realität nichts zu tun hat“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. „Hier geht es nicht um mutwilligen Missbrauch, sondern um ganz alltägliche Versäumnisse wie beispielsweise das Vergessen eines Termins.“
Auch der DGB sowie das zuständige Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt, warnten vor pauschalen Diffamierungen. „Rund 97 Prozent der Hartz-IV-Empfänger verhalten sich vollkommen regelkonform“, unterstrich Alt. Die meisten Jobsucher wollten arbeiten.
Ein Sprecher der BA unterstrich: „Die reinen Missbrauchsfälle und Betrugsfälle steigen nicht an. Wir haben überwiegend Meldeversäumnisse.“
Tatsächlich ging die Zahl der Betrugsfälle beim Bezug von Hartz IV im Jahr 2011 deutlich zurück. Die BA leitete im vergangenen Jahr 177.500 Straf- und Bußgeldverfahren wegen Missbrauchs ein – das waren fast 50.000 Fälle oder knapp 22 Prozent weniger als 2010. „Ein einfaches Meldeversäumnis löst noch keinen Betrugsfall aus“, erläuterte der BA-Sprecher. Nur wenn sich herausstelle, dass der Arbeitssuchende etwa nebenbei gearbeitet habe, werde dies als Missbrauch gewertet und nicht mehr nur mit einer Sanktion geahndet.
Den Arbeitsagenturen gelinge es dank des regelmäßigen Datenabgleichs etwa mit der Rentenversicherung oder den Krankenkassen inzwischen relativ leicht und schnell, Missbrauch aufzudecken. „Leistungsmissbrauch ist vieles: Das können verschwiegene Auskünfte, Schwarzarbeit oder fahrlässiges Verschweigen einer Information sein“, ließ die BA verlauten.
Wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit schalteten die Arbeitsagenturen 2011 knapp 47.500 Mal die Zollverwaltung ein (minus 9,1 Prozent). Die Zahl der Fälle, die wegen eines begründeten Straftatverdachts an die Staatsanwaltschaft überreicht wurden, ging um 16,7 Prozent auf knapp 20.000 zurück.
Zurückgegangen ist im Jahr 2011 auch die Zahl der Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide – erstmals seit Einführung der Regelung vor sieben Jahren. „Im letzten Jahr wurden bundesweit rund 144.000 Klagen vor Gericht gebracht, zehn Prozent weniger als 2010“, erklärte Heinrich Alt.
Allein jedem fünften Widerspruch werde stattgegeben, „weil sich vom Zeitpunkt des Bescheides bis zum Gerichtsverfahren die Gesetzeslage geändert hat“, so Alt. Seit der Einführung von Hartz IV hat es mehr als 60 Gesetzesänderungen gegeben.
Bundesweit würden die Jobcenter fast 30 Millionen Leistungsbescheide im Jahr versenden. „Gegen nicht einmal drei Prozent davon gehen Kunden in den Widerspruch“, so Alt weiter.
K wie König Kunde, Klientelpolitik und Klassenjustiz
Der Kunde ist König – dieses Sprichwort gilt nicht für die Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Sie werden ämterübergreifend bis in die Intimsphäre hinein durchleuchtet, ihre Kontobewegungen überwacht und sie sind ständig rechenschaftspflichtig. Versäumen sie einen Termin, drohen ihnen Leistungskürzungen, die mitunter in ihrer Wirkung existenzgefährdend sein können. Zudem sehen sie sich immer wieder Stigmatisierungskampagnen in den vom neoliberalen Zeitgeist durchdrungenen Medien ausgesetzt. Wer sein schmales Einkommen mit einigen Stunden Schwarzarbeit aufbessert, muss oftmals härtere strafrechtliche Konsequenzen fürchten als derjenige, der über Jahre hinweg im sechsstelligen Bereich Steuern hinterzieht.
Im Zusammenhang mit dem Streit um das Steuerabkommen mit der Schweiz, wo geschätzte 150 Milliarden Euro nicht versteuerter Gelder von Bundesbürgern liegen, fallen Begriffe wie „Drückeberger“ oder „Sozialschmarotzer“ in der öffentlichen Debatte vergleichsweise selten. Hohe Geldbußen oder Haftstrafen müssen die Steuersünder dank des in der vorletzten Woche unterzeichneten Abkommens zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik nicht befürchten. Stattdessen können sie auf Straffreiheit hoffen und dabei sogar anonym bleiben.
„So wird Gerechtigkeit hergestellt“, sagte Finanzminister Wolfgang Schäuble nach Unterzeichnung des Abkommens. „Gerecht“ ist das Abkommen vor allem für die betroffenen Steuersünder. Ihnen bleibt ein deutlicher finanzieller Vorteil im Vergleich zu einer ehrlichen Versteuerung ihres Vermögens. Auch die im Abkommen beschlossene erhöhte Steuerpauschale auf Altvermögen ändert daran nichts. Sie ist nun auf 21 bis 41 Prozent gestiegen. Zuvor waren 19 bis 34 Prozent festgeschrieben, die an den deutschen Fiskus gehen sollten.
„Das klingt nach einer zusätzlichen Portion Steuergerechtigkeit“, schreibt die Welt und beauftragte einer Steuerkanzlei, einmal nachzurechnen. Ihr Fazit: die höheren Steuersätze sind reine „Kosmetik“. „Gerade die besonders schweren Fälle der Steuerhinterziehung müssen nach der Neuverhandlung nicht mehr fürchten als vorher“, so die Welt. (2)
Die Maximalversteuerung von 41 Prozent existiere nur auf dem Papier, da hierfür der Depotwert 2012 den des Jahres 2002 um mehr als das 200-Fache übersteigen müsse. Im „Regelfall“ gelte die 21-prozentige Versteuerung der Altvermögen.
Die deutsche Fiskus erwartet aus der Nachbesteuerung bis zu zehn Milliarden Euro, garantiert sind mindestens zwei Milliarden. Angesichts der Summe von insgesamt geschätzten 150 Milliarden Euro ist dies ein verschmerzbarer Tribut, den die Vermögensbesitzer nachzahlen müssen.
Altbundeskanzler Gerhard Schröder, unter dessen Regierung Hartz IV eingeführt wurde, machte sich zu Monatsbeginn für die Einführung einer weiteren Agenda stark. Aber nicht an steuerflüchtige Millionäre hat der Gazprom-Vertreter dabei gedacht. Die „Agenda 2030“ richtet sich vielmehr an – oder besser gesagt: gegen – die alten Menschen in unserer Gesellschaft. Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre hält Schröder angesichts der Alterung der Gesellschaft für einen richtigen Schritt.
„Wir brauchen eine höhere Erwerbsquote, um unsere wirtschaftliche Stellung halten zu können“, so Schröder. Die sich auf den demographischen Wandel berufene Argumentation für längere Lebensarbeitszeiten unterschlägt allerdings, dass zum einen in derselben Zeitspanne die Produktivität der Gesellschaft um einen höheren Faktor gestiegen ist als ihre Alterung. Die heutige Bevölkerung Deutschlands produziert trotz höheren Alters mehr Güter, als es beispielsweise vor zwanzig oder dreißig Jahren der Fall war. Zudem ist es für ältere Menschen zunehmend praktisch unmöglich, auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung zu finden.
Die Konsequenzen einer „Agenda 2030“ wären wohl weniger die, alten Menschen einen würdevollen Genuss ihres erarbeiteten Ruhestands zu gewähren, als sie vielmehr unter Druck zu setzen, so lange zu arbeiten, wie es die Knochen hergeben. Und wer sich unter dem Genuss des Lebensabends etwa anderes vorgestellt hat, als mit Ende 60 einem Ein-Euro-Job nachzugehen, ein entsprechendes „Angebot“ der Arbeitsagentur verweigert und in der Folge Leistungskürzungen ertragen muss, der kann dann selbst-unternehmerisch tätig werden, indem er im Müll nach Pfandflaschen wühlt und damit den Einkommensverlust ausgleicht. Letzteres gehört bereits heute zum Alltag in den meisten Großstädten. Nach dem Motto: „Wer nicht arbeitet, der soll auch nicht essen“. So formulierte es der damalige SPD-Arbeitsminister Franz Müntefering während der Streitdebatte, die mit der Einführung von Hartz IV einherging.
Müntefering berief sich dabei auf den gleichlautenden Ausspruch des Mitbegründers der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung, August Bebel. Der hatte freilich noch ganz andere gesellschaftliche Verhältnisse im Sinn, als er diese Losung ausgab. (3) Verhältnisse, von denen in der SPD heute keiner mehr spricht.
Anmerkungen
(1) Zitiert nach: http://www.focus.de/politik/deutschland/mittelstand-fordert-kuerzung-der-sozialleistungen-weniger-hartz-iv-soll-jugendliche-zur-arbeit-zwingen_aid_736607.html
(2) http://www.welt.de/wirtschaft/article106185045/Die-groessten-Steuersuender-kommen-glimpflich-davon.html
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(3) August Bebels Zitat im Gesamtwortlaut, entnommen aus seiner 1897 veröffentlichten Schrift Die Frau und der Sozialismus:
„Sobald die Gesellschaft im Besitz aller Arbeitsmittel sich befindet, wird die Arbeitspflicht aller Arbeitsfähigen, ohne Unterschied des Geschlechts, Grundgesetz der sozialisierten Gesellschaft. Die Gesellschaft kann ohne Arbeit nicht existieren. Sie hat also das Recht, zu fordern, daß jeder, der seine Bedürfnisse befriedigen will, auch nach Maßgabe seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten an der Herstellung der Gegenstände zur Befriedigung der Bedürfnisse aller tätig ist. Die alberne Behauptung, die Sozialisten wollten die Arbeit abschaffen, ist ein Widersinn sondergleichen. Nichtarbeiter, Faulenzer gibt’s nur in der bürgerlichen Welt. Der Sozialismus stimmt mit der Bibel darin überein, wenn diese sagt: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen. Aber die Arbeit soll auch nützliche, produktive Tätigkeit sein. Die neue Gesellschaft wird also verlangen, daß jeder eine bestimmte industrielle, gewerbliche, ackerbauliche oder sonstige nützliche Tätigkeit ergreift, durch die er eine bestimmte Arbeitsleistung für die Befriedigung vorhandener Bedürfnisse vollzieht. Ohne Arbeit kein Genuß, keine Arbeit ohne Genuß.
Indem alle verpflichtet sind zu arbeiten, haben alle das gleiche Interesse, drei Bedingungen bei der Arbeit erfüllt zu sehen. Erstens, daß die Arbeit im Zeitmaß mäßig sei und keinen überanstrengt; zweitens, daß sie möglichst angenehm ist und Abwechslung bietet; drittens, daß sie möglichst ergiebig ist, weil davon das Maß der Arbeitszeit und das Maß der Genüsse abhängt. Diese drei Bedingungen hängen aber wieder von der Art und Menge der zur Verfügung stehenden Arbeitsmittel und Arbeitskräfte ab, und von den Ansprüchen, welche die Gesellschaft an ihre Lebenshaltung stellt. Die sozialistische Gesellschaft bildet sich nicht, um proletarisch zu leben, sondern um die proletarische Lebensweise der großen Mehrzahl der Menschen abzuschaffen. Sie sucht jedem ein möglichst hohes Maß von Lebensannehmlichkeiten zu gewähren und so entsteht die Frage: wie hoch wird die Gesellschaft ihre Ansprüche stellen?“