Hartz-IV-Reform: Durchschaubares Manöver von SPD und Grünen
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Von DIETMAR HENNING, 5. Januar 2011 –
Am Freitag kommen die Vertreter des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag zusammen, um über die Hartz-Reform der Bundesregierung nachzuverhandeln. Das Verfahren ist ein durchsichtiges Manöver von SPD und Grünen, bei dem es nicht um die Millionen Armen geht, die auf Hartz-IV-Gelder angewiesen sind, sondern um das Prestige der Parteien.
Der Bundesrat hatte Mitte Dezember den Gesetzentwurf der Bundesregierung abgelehnt. Nach Wahlniederlagen im letzten Jahr verfügen die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP über keine eigene Mehrheit mehr in der Länderkammer. Den Ausschlag für das vorläufige Scheitern des Gesetzes gaben die Grünen im Saarland, die das kleine Bundesland gemeinsam mit CDU und FDP regieren.
Die Reform der Hartz-Gesetzgebung war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Das oberste deutsche Gericht hatte die Bundesregierung im Februar 2010 dazu verpflichtet, die Regelsätze bis zum Jahresende transparent zu gestalten. Insbesondere der Regelsatz für Kinder sollte vom tatsächlichen Lebensbedarf abgeleitet und nicht einfach als prozentualer Anteil vom Regelsatz der Erwachsenen errechnet werden.
Die Bundesregierung ist dem jetzt teilweise nachgekommen. Die Berechnung ist nun transparenter. Aber sie ist immer noch völlig willkürlich und ein Affront gegen die gesamte arbeitende Bevölkerung. Viele hatten gehofft, dass mit der Neuberechnung auch eine merkliche Erhöhung der Regelsätze kommen werde – obwohl das Bundesverfassungsgericht dies ausdrücklich nicht so festgelegt hatte.
Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bei der Neuberechnung solange getrickst und gekürzt, bis ein Satz von monatlich 364 Euro für Erwachsene herauskam. Für rund 5 Millionen Erwachsene im Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bedeutet dies eine Erhöhung von monatlich fünf Euro. Der Satz für Kinder wird gar nicht erhöht und verharrt auf dem bisherigen Stand von altersabhängig 215 bis 287 Euro.
Um eine deutliche Erhöhung zu vermeiden, verkleinerte die Bundesregierung bei der Berechnung zuerst einfach die Vergleichsgruppe. Dienten 2005 die 20 Prozent einkommensschwächsten Haushalte (ohne Arbeitslosenhaushalte) als Grundlage, sind es jetzt nur noch die schwächsten 16 Prozent. Diese Haushalte sind außerdem seit 1998 aufgrund der Politik der rot-grünen Bundesregierung von Gerhard Schröder (SPD) und Joschka Fischer (Grüne) nicht zuletzt durch die Hartz-Gesetzgebung stark verarmt.
In dieser Zeit ist ein riesiger Niedriglohnsektor entstanden. Jeder fünfte Arbeiter in Deutschland arbeitet inzwischen in einem Billiglohnjob. Viele von ihnen beziehen zusätzliche Hartz-IV-Leistungen, weil sie sonst sich und ihre Familien nicht ernähren könnten. Im Juli 2010 gab es über 1,4 Millionen solche Aufstocker (neuere Daten sind nicht vorhanden), fast 400.000 von ihnen gingen einer Vollzeitbeschäftigung nach.
Wenn die SPD nun in den Verhandlungen über die aktuelle Hartz-Reform die Einführung von Mindestlöhnen fordert, ist das Augenwischerei. Sie ist für die Niedriglöhne verantwortlich und wird diese Forderung bereitwillig einem faulen Kompromiss opfern.
Das von SPD und Grünen geschaffene niedrige Einkommenssegment dient nun als Berechnungsgrundlage, um die Hartz-IV-Sätze möglichst tief anzusetzen. Da aber selbst auf dieser Grundlage größere Erhöhungen erforderlich gewesen wären, hat die Bundesregierung willkürlich Ausgabenbereiche gestrichen, die bisher berücksichtigt worden waren. So sind monatlich 14 Euro für Tabak und Alkohol im neu errechneten Satz nicht mehr enthalten. Als Ersatz gibt es 2,99 Euro monatlich für Mineralwasser. Da in der Sichtweise des Bundesministeriums auch Kleidung und Schuhe nicht unmittelbar der „eigenen Existenzsicherung dienen“, wird der Bedarfssatz dafür gekürzt.
Ein anderer Rechentrick besteht in der Berücksichtigung der durchschnittlichen Ausgaben. So zählt der Internetzugang im 21. Jahrhundert zu den grundlegenden Bedürfnissen. Er geht nun erstmals in den Regelsatz ein, aber nur mit monatlich 2,28 Euro. Damit kann kein Internetanschluss finanziert werden. Das Statistische Bundesamt hat für Geringverdienerhaushalte monatliche Ausgaben von 14 Euro für den Internetzugang errechnet. Da aber wegen Geldmangels nur wenige das Internet nutzen, ergeben sich im Durchschnitt aller Geringverdienerhaushalte Ausgaben von 2,28 Euro. Auch die Praxisgebühr (mindestens 10 Euro pro Quartal) geht auf diese Weise erstmals in den Regelsatz ein – mit 2,64 Euro im Monat.
Die Sätze für mehr als 1,7 Millionen Kindern von Hartz-IV-Empfängern hätten nach dieser Rechentrickserei sogar gesenkt werden müssen. Sie wurden nun kurzerhand wieder auf dem alten Niveau festgelegt. Kinder sollen außerdem zusätzlich noch Gelder für Bildung und gesellschaftliche bzw. kulturelle Teilhabe erhalten. Zu diesem sogenannten Bildungspaket gehören Schulessen, Nachhilfeunterricht oder Beiträge für Sportvereine und Musikschulen am Nachmittag. Für Letzteres stehen pro Kind etwa zehn Euro monatlich zur Verfügung, was für eine halbe Musikstunde reicht.
Diese Gelder sollen nicht an die Eltern gehen, sondern „einzelfallgeprüft“ direkt oder per Gutscheinverfahren an die Vereine und Dienstleister überwiesen werden. Während die gemessen an den tatsächlichen Bedürfnissen der Kinder nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind, verursachen sie einen gewaltigen Verwaltungsaufwand. Die Arbeitslosenbehörden benötigen rund 1.300 zusätzliche Beschäftigte allein für die praktische Regelung des Bildungspakets vor Ort.
SPD und Grüne haben keine grundsätzlichen Einwände gegen die Hartz-Reform der Bundesregierung. Über die minimale Erhöhung der Regelsätze – die seit Einführung des Hartz-IV-Gesetzes 2005 nicht einmal die Preissteigerungen ausgleicht – herrscht Übereinstimmung. „Die fünf Euro, gegen die gibt es gar keinen Streit“, sagte der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel.
Doch auch bei den anderen Fragen kann man schwerlich von Streit reden. SPD und Grüne fürchten vor allem, dass die willkürliche Berechnungsgrundlage sofort wieder Klagen nach sich ziehen wird und erneut am Bundesverfassungsgericht scheitert. Die Bundestagsfraktionen und Ländervertreter von SPD und Grünen haben deshalb einen umfangreichen Fragen- und Prüfkatalog vorgelegt, der die Berechnungsgrundlage juristisch unanfechtbar machen soll.
Inhaltlich verlangen SPD und Grüne höchstens ein paar kosmetische Korrekturen. Gleichzeitig wollen sie sicher gehen, dass „das Geld nicht verplempert“ wird, wie sich Gabriel ausdrückte. Statt Geigenunterricht zu finanzieren, müssten dringend Sozialarbeiter an den Schulen eingestellt werden, verlangte der oberste Sozialdemokrat. Wenn dies gewährleistet sei, könne man schnell zu einer Einigung kommen. „Wir sind ganz schnell bereit, fertig zu werden“, erklärte Gabriel. Die Bundesregierung „soll zustimmen, dass wir wenigstens Sozialarbeiter an die Schulen bringen. Und schon sind wir fertig mit den Verhandlungen.“
Die drastischen Kürzungen, die in der Hartz-Reform enthalten sind, stören weder die SPD noch die Grünen. So hat niemand dagegen Protest erhoben, dass das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger ersatzlos gestrichen wird. Bisher hatten alle Eltern im ersten Lebensjahr ihrer Kinder Elterngeld erhalten – Hartz-IV-Empfänger monatlich 300 Euro, Besserverdienende bis zu 1.800 Euro monatlich.
Auch dass die Arbeitsagenturen für Hartz-IV-Empfänger keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung entrichten, findet die Unterstützung von SPD und Grünen. Der Staat spart so rund zwei Milliarden Euro jährlich und verschärft damit die steigende Altersarmut.
Auch für Behinderte wird es Kürzungen geben. Sie sollen, wenn sie keinen eigenen Haushalt führen, statt wie bisher den vollen Regelsatz nur noch 80 Prozent erhalten. Behinderte erhielten so 68 Euro weniger anstatt 5 Euro mehr als bisher.
Mit der Blockade der Hartz-Reform im Bundesrat versucht sich die SPD von den extremsten Auswirkungen ihrer eigenen Politik zu distanzieren. „Ich bin der Überzeugung, dass die Leute wissen, dass das Thema soziale Gerechtigkeit bei der SPD besser aufgehoben ist als bei Schwarz-Gelb“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Hubertus Heil, in einem Interview mit tageszeitung (taz).
Begründet ist dies vor allem wahltaktisch. In diesem Jahr finden sieben Landtagswahlen und zwei Kommunalwahlen statt. Die Bevölkerung hat allerdings ein besseres Gedächtnis, als Heil es ihr unterstellt, wie die anhaltend niedrigen Umfragewerte der SPD belegen. Diese stimmt – ebenso wie die Grünen – in allen wesentlichen Fragen mit der Bundesregierung überein. Das betrifft den Sparhaushalt zulasten der Armen, das Bankenrettungsprogramm, den Krieg in Afghanistan und selbst die Grundzüge der jetzigen Hartz-Reform.
Die Linkspartei hat sich darüber empört, dass sie als einzige Bundestags- und Bundesratspartei nicht in der Hartz IV-Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses sitzt. Der Bundestagsfraktionsvorsitzende Gregor Gysi sprach von einer „schweren Demokratieverletzung“ und der „Außerkraftsetzung“ von „demokratischen Gepflogenheiten“.
Doch könnte die Linkspartei im Vermittlungsausschuss mitreden, würde das am Ergebnis wenig ändern. Als vor zwei Jahren unter Umgehung „demokratischer Gepflogenheiten“ innerhalb einer Woche das Bankenrettungspaket verabschiedet wurde und die Banken Zugriff auf eine halbe Billion Euro öffentlicher Gelder erhielten, war die Linkspartei stolz, dass die Außerkraftsetzung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens nicht an ihr gescheitert ist.
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Gysi geht es vor allem darum, der SPD und den Grünen die Verlässlichkeit der Linkspartei zu beweisen. Er betonte, dass ohne Linkspartei nichts „Verfassungskonformes“ aus den Beratungen des Vermittlungsausschusses herauskommen werde. Erklärtes Ziel der Linken ist es, der SPD und den Grünen zurück an die Macht zu verhelfen. In Berlin und Brandenburg, wo sie an der Seite der SPD regiert, steht die Linke an vorderster Stelle beim Abbau von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst und Einsparungen im Haushalt.
Quelle: wsws.org