Sanktionen

Neues Hartz IV-Gesetz: Weniger Rechte, mehr Repression

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Bundesregierung will Hartz IV-Empfängern das Leben noch schwerer machen –

Unter Verweis auf etwaige Formfehler hat sich das Bundesverfassungsgericht um die Entscheidung herumgedrückt, ob Leistungskürzungen Hartz-IV-Empfänger in ihren Grundrechten verletzen. Die Richter in Karlsruhe lehnten mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Vorlage des Sozialgerichts Gotha aus formalen Gründen als unzulässig ab. Damit wird es keine Entscheidung in der Sache geben – obwohl die Vorlage „durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen“ aufwirft, wie es in der Begründung der Richter heißt.

Die Sanktionen drohen Hartz-IV-Beziehern etwa, wenn sie ein „zumutbares“ Jobangebot ausschlagen oder ihren Meldepflichten nicht nachkommen. Das Gothaer Gericht hatte über die Klage eines Arbeitslosen zu entscheiden, dem das Jobcenter Erfurt 2014 seine Leistungen zunächst vorübergehend um 30 Prozent des Regelsatzes von damals 391 Euro und später noch einmal um 60 Prozent gekürzt hatte. Er hatte erst eine Stelle und dann eine Art Probepraktikum abgelehnt.

Das Sozialgericht sah den Mann in seinen Grundrechten auf eine menschenwürdige Existenz, körperliche Unversehrtheit und freie Berufswahl verletzt und fragte Karlsruhe um Rat. Laut Beschluss hätte aber erst einmal geklärt werden müssen, ob in den Sanktionsbescheiden überhaupt korrekt über drohende Konsequenzen aufgeklärt wurde. Gebe es an dieser Stelle Fehler, komme es auf die Verfassungsgemäßheit der Normen im Sozialgesetzbuch gar nicht mehr an.

Die Hartz IV-Gesetzgebung dürfte das Bundesverfassungsgericht in Zukunft noch öfter beschäftigen, nicht zuletzt, weil eine Neuregelung ansteht, von der auch die Praxis der Sanktionsbescheide betroffen ist.

Deckmantel Rechtsvereinfachung

Während die Tatsache, dass in Deutschland jedes siebte Kind von Hartz IV abhängig ist, jüngst von Andrea Nahles (SPD) als „bedrückend“ bezeichnet wurde – eine Erhöhung der Sozialleistungen lehnt die Arbeitsministerin aber kategorisch ab – , hat ihr Ministerium eine bereits vom Bundeskabinett gebilligte Neuregelung der Hartz-IV-Gesetzgebung ausgearbeitet, die die Rechte der Betroffenen weiter einschränkt und den Druck auf sie erhöht. Offiziell wird die Reform als eine dem Bürokratieabbau dienende Rechtsvereinfachung bezeichnet.

Laut dieser sollen beispielsweise bei Kindern getrennt lebender Eltern, bei denen nur ein Elternteil hilfebedürftig ist, nur jene Tage berücksichtigt und entsprechend vergütet werden, an denen sich das Kind auch beim Elternteil mit Hartz IV aufhält. „Rechtsvereinfachung nennt es die große Koalition, wenn Müttern mit Hartz IV der Lebensunterhalt für ihre Kinder gekürzt wird, weil das Kind ein paar Tage beim umgangsberechtigten Vater ist, der kein Hartz IV bezieht“, kritisiert Linke-Vorsitzende Katja Kipping das Gesetzesvorhaben. „Die sogenannte Rechtsvereinfachung entpuppt sich immer mehr als Repressionsverschärfung.“

Vor allem gegenüber älteren Arbeitslosen sollen die Daumenschrauben in Form einer Zwangsverrentung angezogen werden. Die Jobcenter sollen zukünftig die Möglichkeit bekommen, Leistungen nach dem SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) zu versagen, wenn Ältere nicht von sich aus den Antrag auf eine vorgezogene und mit lebenslangen Abschlägen versehene Altersrente beantragen.

Gegenwärtig werden Hartz-IV-Empfänger mit mindestens 35 Versicherungsjahren aufgefordert, vorzeitig mit 63 in Rente zu gehen, obwohl sie dabei Renteneinbußen von bis zu 14,4 Prozent hinnehmen müssen.

Kommen die Betroffenen der Aufforderung nicht nach, können Jobcenter die Anträge dafür stellen. Nötige Unterlagen würden die Betroffenen aber oft nicht vorlegen, heißt es in der Begründung des neuen Vorstoßes. Deshalb sollen die Jobcenter in solchen Fällen künftig Hartz-IV-Leistungen versagen, bis die Betroffenen ihren Mitwirkungspflichten nachkommen.

Die Zwangsverrentung sei „nichts anderes als ein gigantisches Rentenkürzungsprogramm“, kritisiert Die Linke die Pläne des SPD-geführten Ministeriums.

„Mit dem Beschluss zur sogenannten Flexirente will die Bundesregierung das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver machen. Gleichzeitig verschärft sie die Praxis der Jobcenter ältere Arbeitslose ab 63 auszusortieren und aufs Abstellgleis zu schicken. Widersprüchlicher kann Politik nicht sein“, kommentiert Rentenexperte Matthias W. Birkwald die Pläne der Koalition.

Er fordert Arbeitsministerin Nahles auf, die Zwangsverrentung abzuschaffen und dafür ein Sonderprogramm zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit im Alter vorzulegen, anstatt den Älteren „ihre Persönlichkeitsrechte zu entziehen und weiter zu drangsalieren”. (1)

Fragwürdige Erfolgsmeldungen

Die Reform sieht auch vor, Dauerbezieher von Hartz IV weit länger als bisher Ein-Euro-Jobs verrichten zu lassen. Derzeit dürfen Betroffene binnen fünf Jahren nicht länger als insgesamt 24 Monate Ein-Euro-Jobs ausüben. Künftig sollen solchen Arbeitsgelegenheiten immer wieder verlängert werden können, wenn die Betroffene innerhalb der letzten zehn Jahre insgesamt neun Jahre die Grundsicherung für Arbeitsuchende bekommen haben – laut jüngsten Zahlen sind mit 1,14 Millionen Menschen rund ein Viertel aller Hartz IV-Bezieher seit neun oder mehr Jahren auf die Hilfsleistungen angewiesen.

Die Maßnahme trägt dazu bei, die offiziellen Arbeitslosenzahlen weiter schönrechnen zu können. Denn wer einem Ein-Euro-Job nachgeht, gilt ebenso wie ein Teilnehmer von Weiterbildungen oder ein von Krankheit betroffener Leistungsbezieher nicht als arbeitslos.

Entsprechend wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) in die Lage versetzt, Erfolge zu verkünden, wo kaum welche zu verzeichnen sind. So gab die BA diese Woche bekannt, dass die Zahl der Arbeitslosen in Deutschland im Mai auf 2,664 Millionen gesunken sei – dem niedrigsten Wert in einem Mai seit 25 Jahren.

Eine realistische Interpretation offizieller Zahlen ergibt jedoch ein deutlich anderes Bild, wie eine auf amtlichen Daten beruhende alternative Statistik belegt, die Die Linke der Bundesagentur entgegen hält. Demnach wurden über 860 000 faktisch Erwerbslose durch statistische Tricksereien aus den offiziellen Arbeitslosenzahlen herausgetilgt.

Hinzu kommen über dreihunderttausend Personen, – vom Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (IAB) als „stille Reserve“ bezeichnet – die in keiner Arbeitslosenstatistik auftauchen, „weil sie sich entmutigt vom Arbeitsmarkt zurückgezogen haben und sich nicht (mehr) als arbeitslos registrieren lassen“. (2)

Somit sind in Wirklichkeit knapp vier Millionen Menschen in Deutschland arbeitslos. Angesichts dessen sei es „Zeit zu handeln statt zu tricksen“, so Die Linke.

Insgesamt beziehen 4,3 Millionen erwerbsfähige Personen in Deutschland Arbeitslosengeld II, also Hartz IV. Davon gehen rund drei Millionen keiner Erwerbstätigkeit nach. Beim Rest handelt es sich um sogenannte Aufstocker, also Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht durch ihre Arbeit bestreiten können und daher auf staatliche Zuschüsse angewiesen sind. Deren Zahl hat sich bezeichnenderweise auch nach Einführung des Mindestlohns nicht verringert, obwohl genau das auch ein erklärtes Ziel bei dessen Inkraftsetzung war.

Ebenfalls nach SGB II erhalten rund 1,6 Millionen Menschen Sozialgeld statt Arbeitslosengeld II, weil sie nicht als erwerbsfähig gelten. Umgangssprachlich werden sie aber oft auch als Hartz IV-Empfänger bezeichnet. Zudem beziehen rund achthunderttausend Menschen nach SGB III das Arbeitslosengeld I.

„Unglaubliche Schweinerei“

Wie das ARD-Politikmagazin Report Mainz vor zwei Wochen berichtete, wird die von der Bundesregierung geplante Reform vor allem für jene Hartz IV-Empfänger zu einer „erheblichen Verschlechterung“ führen, deren Bescheide falsch sind.

Bislang können davon Betroffene auch dann rückwirkende Leistungen erhalten, wenn die eigentliche Widerspruchsfrist abgelaufen ist. Dazu können sie einen sogenannten Überprüfungsantrag stellen, mit dem fehlerhafte Bescheide bis zu einem Jahr lang rückwirkend korrigiert werden können.

Weil sie nur schwer zu verstehen sei, sei die Neuregelung bislang nur wenig beachtet worden, sagte der Arbeitsmarktexperte Professor Stefan Sell gegenüber der Sendung: „Eine ganz kompliziert daherkommende Regelung in dem Gesetzentwurf führt zu einer rechtsstaatlich unglaublichen Schweinerei. Man nimmt den Hartz-IV-Empfängern durch eine falsche Entscheidung etwas weg, was ihnen zusteht, wohlgemerkt an Regelleistungen zur Deckung des Existenzminimums. Und dann, wenn es herauskommt, dass das eine falsche Entscheidung war, dann gibt man dieses geraubte Diebesgut nicht zurück.“

In der Sendung äußerten auch andere Experten ihre Kritik an der Reform. „Das Gesetz ist ein Skandal! Das wichtige Instrument der Überprüfungsanträge wird hier so stark beschnitten, dass wir es in vielen Bereichen gar nicht mehr anwenden können“, so der Rechtsanwalt und Hartz IV-Experte Dirk Feiertag.

Auch Till Koch, Fachanwalt für Sozialrecht, zieht ein vernichtendes Fazit: „Der Gesetzentwurf bedeutet, dass die Möglichkeit, Überprüfungsanträge zu stellen effektiv in ganz vielen Fällen überhaupt nicht mehr besteht, das Recht wird ausgehöhlt, das wird den Leuten weggenommen und dann bleibt gar nichts mehr.“ (3)

Angesichts dessen gleicht es einer Realsatire, wenn SPD-Chef Sigmar Gabriel erklärt, seine Partei müsse ihren „Anspruch erneuern, Schutzmacht der kleinen Leute zu sein“. Wenn die (A)Sozialdemokraten ihren unter Gerhard Schröder eingeschlagenen neoliberalen Kurs so weiter fortführen, könnte es passieren, dass sie eines Tages wehmütig auf jene „stolze zwanzig Prozent“ (Gabriel) zurückblicken, die sie derzeit in Umfragen nur noch erhalten.

(mit dpa)

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Anmerkungen

(1) http://www.linksfraktion.de/nachrichten/groko-legt-zwangsverrentungen-turbo
(2) https://www.die-linke.de/politik/positionen/arbeitsmarkt-und-mindestlohn/tatsaechliche-arbeitslosigkeit/
(3) http://www.swr.de/report/scharfe-kritik-an-hartz-iv-reform-trotz-falscher-bescheide-rueckwirkend-keine-nachzahlung/-/id=233454/did=17219814/nid=233454/1xudnqm/index.html

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