Reformen

Berufsverbot

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

1186582052

Gemeinsame Pressemitteilung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwaltsvereins und des Komitee für Grundrechte und Demokratie und der Internationalen Liga für Münschenrechte

Köln, 2. August 2007

Dieses Berufsverbot ist verfassungswidrig!

Nach der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg über das Berufsverbot für den Realschullehrer Michael Csaszkóczy im März 2007 musste heute, 2. August 2007, das Verwaltungsgericht Darmstadt über die Klage von Herrn Csaszkóczys gegen die Ablehnung seines Antrags auf Einstellung in den Schuldienst durch das Land Hessen entscheiden. Deutlicher hätte der 1. Senat des VG Darmstadt kaum zum Ausdruck bringen können, was er von den Bescheiden des Oberschulamtes hält: Sie waren aufzuheben. Nicht nur, weil es an den Erfordernissen einer zureichenden Entscheidungsgrundlage fehlte, sondern auch, weil die vorgetragene Begründung einer Verfassungsprüfung nicht standhält. Gemäß Art. 33 GG (2) hat jeder Deutsche "nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung Zugang zu jedem öffentlichen Amte". Dieser muss gemäß Abs. 3 unabhängig von Bekenntnis oder Weltanschauung gewährt werden. Elke Steven (Komitee für Grundrechte und Demokratie), die den Prozess auch im Namen des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) und der Internationalen Liga für Menschenrechte beobachtet hat, berichtet: Das VG Darmstadt hat versucht, es dem Kultusministerium schwer zu machen, mit neuen Bescheiden die Einstellung weiterhin zu verhindern. Es hat mit guten Gründen die Verfassungsmäßigkeit in Zweifel gezogen und dem Kultusministerium die eindeutige Anweisung gegeben, in einer in seinem Organisationsermessensspielraum stehenden Neuentscheidung die alten Gründe nicht wiederum einzuführen. Die Vorsitzende Richterin Wolski betonte, nur neue Gründe könnten die Ablehnung des Antrags auf Einstellung begründen. Berufung wollte sie nicht zulassen.

Das, was der Vertreter des Kultusministeriums an diesem Vormittag vorbrachte, war nicht nur dünn, es ließ in manchen Begründungsschlingen an der Verfassungstreue dieses Ministeriums zweifeln. Die sich auf die Beurteilungen aus Baden-Württemberg stützende Begründung bleibt mangels eigener Erkenntnisse bei einer mit nichts konkretisierten Feststellung der verfassungswidrigen Gesinnung. Michael Csaszkóczy sei Mitglied der "Antifaschistischen Initiative Heidelberg" (AI HD) und der "linksextremistischen Szene", folglich Verfassungs-feind. Da die Szene keine Mitgliedschaften kennt und die Nähe zur AI HD schon mehrfach nicht in Abrede gestellt wurde, bleibt nur die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer regionalen Gruppe durch das Kultusministerium Hessens. Im Baden-Württembergischen Verfassungsschutzbericht wird die Initiative seit 2004 nicht mehr erwähnt. Mit festsitzenden Scheuklappen blickt das Kultusministerium auf eine Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung vom 27.11.1980 und interpretiert diese einseitig: die Mitgliedschaft in oder Zugehörigkeit zu einer (missliebigen) Organisation reicht für den Zweifel an der Verfassungstreue. Ein Nachweis einer entsprechenden Betätigung sei nicht notwendig. Deshalb käme es auch nicht darauf an, was der Lehrer in spe selbst gesagt und getan hätte, sondern auf die durch das Ministerium erkannte Gesinnung, die sich nicht in Taten äußern müsse. Spätere Entscheidungen des EUGH wie auch die aktuelle des VGH Baden-Württemberg werden ignoriert. Als Belege seiner verfassungsfeindlichen Nähe zur AI HD wird noch angeführt, dass er auch aktuell dort noch als "Genosse" angesprochen würde. Des weiteren wird die allgemeine Arbeitsbeschreibung der AI HD auch hier der Person direkt zugerechnet und angeführt, dass die AI HD nicht auf den parlamentarischen Weg vertrauen will, sondern "parteiunabhängig und basisdemokratisch in der außerparlamentarischen Opposition" arbeiten will. Des weiteren ging es auch diesmal um den schon mehrfach diskutierten Militanzbegriff. Der Definition durch den Duden, auf die sich M.C. bezieht, hielt der Vertreter des Kultusministeriums die Aufzählungen im Internetforum Wikipedia entgegen. Auf den Einzelfall, auf die konkreten Aussagen der anzuhörenden Person kam es wiederum nicht an. Bleibt neben der Freude über das Urteil die Frage, wie der politische Druck auf die Kultusministerien so zu erhöhen ist, dass auch sie sich endlich an Recht und Gesetz gebunden fühlen und nicht länger mit der Lebensplanung eines Bürgers spielen.

Kontaktmöglichkeiten und Infos: Dr. Elke Steven, (s.o.), 0177 – 7621303 www.gegen-berufsverbote.de; www.grundrechtekomitee.de, www.rav.de, www.ilmr.de; www.gew-bw.de/Berufsverbot.html

Abo oder Einzelheft hier bestellen

Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.

Hintergrund abonnieren

Elke Steven
Komitee für Grundrechte und Demokratie
Aquinostr. 7 – 11, 50670 Köln
Tel.: 0221 – 97269 -30, Fax: – 31

Newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Hintergrund-Newsletter

Wir informieren künftig einmal in der Woche über neue Beiträge.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Drucken

Drucken

Teilen

Nächster Artikel Reformen „Freiheit statt Angst“ – Verfassungsbeschwerde gegen Datenspeicherung auf Vorrat