Assange verliert Berufungsverfahren. Auslieferung rückt näher
Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.
Von REDAKTION, 2. November 2011 –
Der zurzeit unter strengen Auflagen bei einem befreundeten Journalisten in Großbritannien lebende Wikileaks-Gründer Julian Assange hat im Kampf gegen seine Auslieferung an Schweden in einem Berufungsverfahren erneut eine Niederlage vor Gericht erlitten.
Der Londoner High Court entschied am Mittwoch in zweiter Instanz, dass der 40 Jahre alte Australier ausgeliefert werden darf. In Schweden werden ihm Sexualstraftaten vorgeworfen.
Im Februar 2011 hatte bereits der Belmarsh Magistrates Court in London dem Auslieferungsbegehren nach Schweden stattgegeben. Assange, der eine elektronische Fußfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden muss, hat nun eine weitere Möglichkeit zur Berufung am Supreme Court. Diese muss er binnen 14 Tagen schriftlich einreichen. Das Gericht will danach innerhalb weniger Tage entscheiden, ob die Berufung angenommen wird. Assange selbst ließ die nächsten Schritte in seinem Verfahren zunächst offen. Reporterfragen vor dem Gerichtssaal beantwortete er nicht.
Sein schwedischer Anwalt Björn Hurtig sagte in Stockholm, Assange sei während seines Aufenthaltes in Schweden jederzeit zu Aussagen bei Polizei und Staatsanwaltschaft bereit gewesen. Der Anwalt der beiden schwedischen Frauen, die im Zentrum der Anschuldigungen gegen Assange stehen, Claes Borgström, geht von einer Verzögerung von bis zu einem Jahr aus, sollte einem weiteren Berufungsantrag stattgegeben werden.
Um ein weiteres Verfahren beim Supreme Court zu erreichen, müsste es Assange und seinen Anwälten gelingen, den Fall als „grundsätzliches Rechtsproblem“ für Großbritannien darzustellen. Seine Anwälte deuteten an, sie würden die Frist von 14 Tagen dafür ausschöpfen. Sollte die Berufung abgelehnt werden, müsste Assange innerhalb von zehn Tagen ausgeliefert werden.
Schweden wirft dem Wikileaks-Gründer vor, im August 2010 sexuelle Gewalt gegen zwei Frauen ausgeübt zu haben. Er soll damals nacheinander Sex mit den beiden Frauen gehabt haben, ohne deren Einwilligung ungeschützt, wie es heißt. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden. Die Stockholmer Staatsanwaltschaft erließ zunächst Haftbefehl wegen Verdachts der Vergewaltigung. Nach wenigen Stunden hob die Behörde den Befehl wieder auf, ermittelte aber weiter. Mehrere Staatsanwälte sorgten mit verschiedenen Bewertungen des Falls für Verwirrung.
Abo oder Einzelheft hier bestellen
Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.
Assange spricht von einer Verleumdungskampagne. Er argumentiert, es gebe bisher nicht einmal eine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens und nicht verhältnismäßig.
Assange hatte wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden an die USA. Seine Plattform Wikileaks hatte im Juli 2010 über 70.000 Dokumente über den Krieg der USA und ihrer Alliierten in Afghanistan an die Öffentlichkeit gebracht. Im Oktober 2010 folgten fast 400.000 Geheimdokumente über den Irakkrieg, im November desselben Jahres dann mehr als 250.000 vertrauliche Informationen aus US-Botschaften. Durch solche Enthüllungsaktionen hatte Assange den Zorn der US-Regierung auf sich gezogen. (mit dpa)