In Japan verboten, in Deutschland auf dem Tisch? Über aufgeweichte Strahlengrenzwerte und zweifelhafte Bürgschaften für Schrottreaktoren
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Von REDAKTION, 30. März 2011 –
Seit Jahren rechtfertigen die in die Defensive geratenen Kernkraftbefürworter unter den hiesigen Politikern ihr Festhalten an der Technologie mit dem Argument, dass das Risiko der friedlichen Nutzung der Atomenergie in sogenannten Schwellenländern durch den Export der hohen deutschen Sicherheitsstandards minimiert werden könnte.
Wie leichtsinnig deutsche Behörden und Politiker aber tatsächlich verfahren, wenn es um Atomkraftwerke anderer Staaten geht, zeigt das Beispiel Brasilien. Im Zuge der vom dortigen Parlament in Reaktion auf die Katastrophe von Fukushima angeordneten Sicherheitsüberprüfungen stellte sich nämlich heraus, dass das mit einer Hermesbürgschaft geförderte Atomkraftwerk Angra 2 zehn Jahre lang betrieben wurde, ohne dass dafür bis heute eine dauerhafte Genehmigung vorliegt.
Die fehlende Lizenz belege, dass es in Brasilien gängige Praxis sei, sich nicht um die Einhaltung von Auflagen zu kümmern und Nuklearanlagen trotzdem in Betrieb zu nehmen, heißt es dazu in einer Pressemeldung der atomkritischen Nichtregierungsorganisation urgewald e.V. vom Mittwoch. Der Vorsitzende der brasilianischen Atomaufsichtsbehörde CNPE, Odair Dias Gonçalvez , habe deshalb jetzt sein Amt räumen müssen.
Angesichts dieses Skandals fordert die Umweltorganisation die Bundesregierung dazu auf, Konsequenzen für die Entscheidung über eine endgültige Hermesbürgschaft für das brasilianische AKW Angra 3 zu ziehen und initiierte gemeinsam mit der Organisation campact eine Online-Protestaktion, um ihrem Anliegen mehr Nachdruck zu verleihen. (1)
Deutschland will sich mit einer Export-Kreditgarantie über rund 1,3 Milliarden Euro an dem Bau des brasilianischen Atomkraftwerks beteiligen. Bislang sind allerdings weder der Liefervertrag noch die Finanzierungsverträge unterschrieben worden. Mit sogenannten Hermes-Bürgschaften unterstützt der Staat die deutsche Exportwirtschaft und sichert sie gegen Risiken ab, falls Geschäfte platzen. Angra 3 wird vom französischen Atomkonzern Areva gebaut, an dem Siemens beteiligt ist.
Die Bundesregierung hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die bereits beschlossene Milliarden-Bürgschaft für den Bau des Atomkraftwerks noch einmal überprüfen zu wollen. Bis vor Kurzem wertete die Bundesregierung die 60 existierenden Bauauflagen für Angra 3 noch als Gütesiegel dafür, dass die Sicherheitsüberprüfungen in Brasilien sehr streng seien. Von 2001 bis 2010 hatten die Hermes-Umweltleitlinien Bürgschaften für den Export von Nukleartechnologie verboten. Urgewald e.V. erinnert daran, dass es die schwarz-gelbe Bundesregierung war, die diese Umweltleitlinien abschaffte.
Nach Angaben der Grünen-Bundestagsfraktion hat die Regierung zwischen Oktober 2009 und August 2010 insgesamt 10 Bürgschaften für Lieferungen für Atomanlagen in China, Frankreich, Japan, Südkorea, Litauen, Russland und Slowenien grundsätzlich übernommen. Der Gesamtwert liege bei 24 Millionen Euro. Anfragen für Exportgarantien gebe es zudem für AKW-Projekte in China, Frankreich, Finnland, Großbritannien, Südafrika und Vietnam.
Im Bundestag hatten Grüne, Linke und SPD die Bürgschaft für das brasilianische AKW scharf kritisiert. Umweltschützer gaben zu bedenken, dass es sich um eine veraltete Technologie in einem Land mit niedrigem Sicherheitsstandard und ohne unabhängige Atomaufsicht handele. Zudem sei der Standort erdbebengefährdet. Brasilien, das stark auf Wasserkraft setzt, hat bis zum Jahr 2030 den Bau von vier bis acht weiteren Atomkraftwerken ins Auge gefasst.
Notfallverordnung der EU – Grenzwerte für Strahlenbelastung heraufgesetzt
Unterdessen hat die europapolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion in Brandenburg, Sabine Niels, am Mittwoch auf einen weiteren Skandal aufmerksam gemacht. Die EU hat Anfang der Woche per Notfallverordnung die Grenzwerte für importierte Lebensmittel aus Japan teilweise um das bis zu 20fache erhöht (2), ohne dass die Bundesregierung die Bevölkerung über den bemerkenswerten Vorgang informiert habe:
„Es ist ein Skandal, wenn die Grenzwerte massiv angehoben werden und die Bevölkerung im Unklaren darüber gelassen wird“, sagte Niels, zumal Deutschland nicht am Rande einer Nahrungsmittelknappheit stehe. Es sei nicht hinnehmbar, dass Lebensmittel, die in Japan nicht mehr in den Handel gelangen dürfen, nun frei in Deutschland verkauft werden können. So liege beispielsweise der Grenzwert für radioaktives Cäsium in Fleisch in Japan bei 500 Becquerel und in der EU nun bei 1250 Becquerel. Fischöl und Gewürze dürften in der EU nun mit bis zu 12.500 Becquerel pro Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen EU-Grenzwerts. (3)
Die EU-Kommission leugnet dagegen, dass über die Eilverordnung Strahlengrenzwerte für Lebensmittel aus Japan erhöht wurden. „Wir haben überhaupt nichts erhöht“, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Brüssel. Am Wochenende seien nur Regelungen in Kraft getreten, auf die man sich bereits 1987 nach der Atomkatastrophe in Tschernobyl geeinigt habe. Warum die Verordnung stillschweigend ausgerechnet im Umfeld der Fukushima-Katastrophe in Kraft tritt, ist damit freilich noch nicht erklärt.
In den vergangenen Monaten gab die Bundesregierung stets die Losung aus, die Sicherheit der Kernkraftwerke habe Vorrang vor allen anderen Erwägungen. Ihr tatsächliches Handeln spricht eine ganz andere Sprache.
(1) http://www.campact.de/atom2/sn12/signer.
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(2) Zur EU-Eilverordnung vom 25. März: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:080:0005:0008:DE:PDF
(3) Vgl. http://www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/eu-tolerant-bei-strahlen/ sowie: http://foodwatch.de/kampagnen__themen/radioaktivitaet/lebensmittel_importe/index_ger.html