Europäischer Gerichtshof: Totschießen von Demonstranten verstößt nicht gegen Menschenrechte
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Von REDAKTION, 24. März 2011 –
Die italienische Polizei hat laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit dem Todesschuss auf einen Demonstranten beim G-8-Gipfeltreffen in Genua 2001 kein Grundrecht der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der Gerichtshof wies mit diesem Urteil eine Beschwerde der Eltern des damals durch einen Kopfschuss getöteten 23-jährigen Carlo Giuliani zurück. Sie hatten der italienischen Regierung vorgeworfen, unverhältnismäßig scharf gegen die Demonstranten vorgegangen zu sein und damit das in der Menschenrechtskonvention formulierte Recht auf Leben verletzt zu haben. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich.
Über 300.000 Menschen demonstrierten im Juli 2001 gegen den G8-Gipfel, um ihren Unmut gegen die neoliberale Globalisierung zu äußern. Die Proteste wurden von starken Ausschreitungen begleitet. Doch viele der Randalierer agierten unter falscher Flagge. Ganze Polizeieinheiten zogen verkleidet als schwarz-vermummte Demonstranten marodierend und plündernd durch die Straßen.
Der Tagesspiegel schrieb über das Vorgehen der Polizei: „Tagelang durften die gewalttätigen Demonstranten des so genannten „Schwarzen Block“ sich fast ungestört austoben, während stattdessen immer wieder friedliche Demonstranten verprügelt wurden oder Kameramänner und Fotografen, die eine seltsame Art der Zusammenarbeit dokumentieren wollten: Zwischen der Polizei und vermummten Gewalttätern. Das Foto- und Filmmaterial ist erdrückend: Die Polizei hat systematisch Agents Provocateurs eingeschleust, die sich immer wieder mit ihren Einheiten trafen, Aktionspläne absprachen, Taktiken ausarbeiteten. So erklärt sich auch die Zurückhaltung der Polizei, selbst wenn Ausschreitungen direkt neben ihren eigenen Hundertschaften stattfanden“. (1)
Auch italienische und aus dem Ausland eingereiste rechtsextreme Hooligans mischten sich unter die Demonstranten, um Krawalle anzuzetteln. Einige Gruppen offenbar auch in direkter Absprache mit der Polizei. Die teilweise inszenierten Ausschreitungen gaben der Berlusconi-Regierung die Handhabe, mit brutaler Gewalt gegen die überwiegend friedlichen Demonstranten vorzugehen. Bei der Stürmung der Diaz-Schule durch die Polizei wurde an den dort nächtigenden Globalisierungsgegnern ein regelrechtes Blutbad vollzogen. Es kam auch zu zahlreichen Folterungen im Polizeigewahrsam, wobei sich viele der Beamten offen zu Italiens faschistischen Diktator Mussolini bekannten. Aufgrund dessen wurde in Anlehnung an die Pinochet-Diktatur auch von „chilenischen Verhältnissen“ gesprochen, die in Italien während des G8-Gipfels geherrscht hatten.
Rund drei Dutzend Beamte wurden Jahre später zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Darunter ein Polizist, der in einem Nachtlager der Demonstranten zwei Molotow-Coktails deponiert hatte, um diesen in den Medien Gewaltbereitschaft unterstellen zu können.
Amnesty International sprach von der „größten Außerkraftsetzung von demokratischen Rechten in einem westlichen Land nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs“. (2)
Anmerkungen
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(1) http://replay.waybackmachine.org/20080109233701/http://www.tagesspiegel.de/medien-news/Medien;art290,2198873
(2) http://www.tagesspiegel.de/politik/international/fassungslos-nach-freispruch/1377650.html