Besetzte jüdische Siedlungsgebiete gehören nicht zu Israel
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Ausgesprudelt – Ein Urteil des Europäische Gerichtshofs von politischer Brisanz –
Von REDAKTION, 25. Februar 2010 –
Die besetzten Gebiete sind nicht Teil des Staates Israel und damit dürfen israelische Waren aus dem Westjordanland nicht zollfrei in die EU eingeführt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) an diesem Donnerstag entschieden.
Im vorliegenden Fall ging es um Trinkwassersprudler der Marke “Soda- Club”, die in der israelischen Siedlung Maale Adumim auf palästinensischen Gebiet im Westjordanland hergestellt werden. Das deutsche Unternehmen Brita importiert Sprudelwasserbereiter und Zubehör aus den jüdischen Siedlungsgebieten von Soda-Club und beantragte für die Einfuhr der Produkte einen ermäßigten Zolltarif.
Auch der israelische Produzent wollte das Geschäft zollfrei abwickeln und berief sich im Streit mit dem Hauptzollamt Hamburg-Hafen auf entsprechende israelische Bescheinigungen. In diesen Papieren hatten die Behörden bestätigt, die Waren stammten aus einer Zone unter israelischer Zollzuständigkeit. Sie hatten jedoch keine näheren Auskünfte zur Frage gegeben, ob die Geräte in den besetzten Gebieten hergestellt worden seien. Der deutsche Zoll erkannte die Bescheinigungen nicht an.
1995 hatte die EU mit Israel die Zollfreiheit von Einfuhren vereinbart, davon aber ausdrücklich Erzeugnisse aus israelischen Siedlungen im Westjordanland, dem Gazastreifen, Ost-Jerusalem und den Golanhöhen ausgenommen. 1997 schloss die EU mit der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) ein ähnliches Abkommen. Der Argumentation der Kläger, die Trinkwassersprudler seien nach einem der beiden Abkommen in jedem Fall zollfrei, schlossen sich die EU- Richter in Luxemburg nicht an (Rechtssache: C-386/08).
Jedes der beiden Abkommen habe “einen eigenen räumlichen Geltungsbereich”, entschied der EuGH. Das Abkommen mit Israel gelte für das Gebiet des Staates Israel. Die Erzeugnisse aus dem Westjordanland fielen daher “nicht in den räumlichen Geltungsbereich des Abkommens mit Israel”. Deshalb gebe es auch keine Zollfreiheit. Die israelischen Behörden hätten dann keine ausreichenden Angaben gemacht, um den tatsächlichen Ursprung der Waren feststellen zu können. Deswegen seien die EU-Behörden an entsprechende Bestätigungen der israelischen Stellen nicht gebunden.
Der EuGH stärkte damit die palästinensische Selbstverwaltung.
Wirklich neu ist es nicht, ärgerlich für Israel dennoch. Mit der Entscheidung, dass die von Israel besetzten Gebiete nicht Teil Israels sind, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die politische Haltung der Europäischen Union auch rechtsverbindlich in aller Öffentlichkeit festgezurrt.
Die Regierung von Benjamin Netanjahu hatte seit Amtsantritt vom März 2009 schon wenig Freude an der Europäischen Union. Dabei ging es stets weniger um den tatsächlichen Inhalt politischer Äußerungen als vielmehr um deren Klarheit und Tonfall. “Illegal” sei der israelische Siedlungsbau in den besetzten Gebieten, schimpften die EU- Außenminister gleich mehrfach.
Im vergangenen Dezember warnte die israelische Regierung die EU gleich öffentlich, sich hinsichtlich der Hauptstadtfrage allzu weit aus dem Fenster zu lehnen. Wenig beeindruckt formulierten daraufhin die Außenminister, Jerusalem – 1980 als Ganzes vom israelischen Parlament zur Hauptstadt Israels erklärt – solle die “künftige Hauptstadt von zwei Staaten” sein.
Zwar hat die EU schon früher keinen Hehl daraus gemacht, dass sie die Besetzung der Palästinensergebiete nicht anerkennt, einen israelischen und einen palästinensischen Staat will und der künftige Status Jerusalems noch ausgehandelt werden müsse.
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Das neue Jahr begann für die Beziehungen zwischen der EU und Israel nicht besser als das alte geendet hatte: Als Außenminister Avigdor Lieberman am Montag in Brüssel anreiste, musste er sich von mehreren EU-Kollegen erst einmal Fragen wegen der Ermordung eines führenden Hamas-Funktionärs in Dubai – mutmaßlich durch den Geheimdienst Mossad – anhören. Anschließend verabschiedeten die EU- Minister eine Erklärung, in der sie den Mord und “die betrügerische Verwendung von Pässen der EU-Staaten” geißelte
(dpa/sz online)