Was ist „brauner Terror“ und wie kommt es dazu?
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Von FREERK HUISKEN, 14. November 2011 –
„Brauner Terror“, heißt es, liegt dann vor, wenn deutsche Rechtsextremisten aus dem Untergrund heraus über mehr als ein Jahrzehnt lang in ihrem fanatischen Ausländerhass türkische Dönerbuden- oder Kioskbesitzer gezielt töten und wieder abtauchen, ohne in Bekennerschreiben extra darauf hinzuweisen, dass für sie jeder in Deutschland lebende Türke oder Grieche einer zu viel ist. Von Terror, zumal von „braunem Terror“ kann deshalb da nicht die Rede sein, wo im Zuge demokratisch legalisierter Ausländerpolitik um Europa eine „Mauer“ gezogen wird, die den Zuzug von unerwünschten Ausländern verhindern soll und an der jährlich Hunderte von Ausländern jämmerlich verrecken – zu Lande, aber vor allem im Wasser des Mittelmeers. Auch dort kann von „braunem Terror“ nicht die Rede sein, wo Menschen mit fremder Staatszugehörigkeit auf der Grundlage des Ausländergesetzes hierzulande das Leben so schwer gemacht wird, dass sie entweder freiwillig wieder in jene Regionen zurückkehren, in denen sie um ihr Leben fürchten mussten, oder sich hier umbringen. Schließlich fällt es nicht unter „braunen Terror“, wenn Menschen, die sich hier illegal aufhalten, erst in Ausländerbaracken konzentriert, dann in Abschiebegefängnisse überführt und schließlich gefesselt per Flieger wieder dorthin zurück verfrachtet werden, wo sie ihres Lebens nicht sicher waren. Es handelt sich in diesen Fällen deswegen nicht um „braunen Terror“, weil all diese, rücksichtslos gegenüber Leib und Leben von Ausländern durchgeführten Maßnahmen erstens nicht von fanatischem Ausländerhass, sondern von politisch kalkulierter Ausländerfeindschaft zeugen, weil sie zweitens nach Recht und Gesetz verfügt werden, weil sie drittens nicht aus dem Untergrund, sondern in aller Öffentlichkeit im polizeilichen Obergrund passieren und weil sie viertens regelmäßig mit „Bekennerschreiben“ versehen sind, die sich in allen deutschen Tageszeitungen als Informationen der Innenminister über neue Maßnahmen zum Schutz der Heimat vor illegalen Ausländern und als Statistiken über deren erfolgreiche Durchsetzung lesen lassen.
Die öffentliche und politische Aufregung über die Mordtaten der rechtsextremen Gruppe gilt deswegen auch primär der Frage, wie es denn sein kann, dass so ein vorher schon dem Thüringer Verfassungsschutz bekanntes Trio vor seiner geplanten Verhaftung abtauchen und dann jahrelang unerfasst ihrem selbst gewählten Auftrag nachgehen konnte, in der deutschen Heimat Ausländer zu dezimieren? Welche Behörde da versagt hat? Welchen Spuren man warum keine Bedeutung beigemessen hat? Oder ob da der Verfassungsschutz vielleicht sogar seine Hände mit im Spiel hatte? All das sind Fragen, die allein erörtern, wieso rechtsextreme Gesetzesbrecher unserer doch sonst so gut funktionierenden Exekutive jahrelang durch die Finger schlüpfen konnten. Mit dieser hübschen Themenverschiebung beschäftigen die Medien von Bild bis Spiegel, von FAZ bis SZ die Öffentlichkeit: Wie effektiv sind unsere Verfassungshüter? Wie gut gerüstet sind unsere Kriminalkommissariate? Wie sehr hindert der Föderalismus die staatlichen Gewaltinstrumente an kooperativem und abgestimmtem Zuschlagen?
Was sie weniger bis gar nicht interessiert ist die Frage nach dem Grund für derart fanatische Ausländerfeindschaft jener inländischen Bürger, die doch weder zum Greifen noch zum Kasernieren oder Abschieben von Ausländern und erst recht nicht zur Ausübung von Gewalt gegen sie befugt sind? Deswegen kommt den Protagonisten der angelaufenen öffentlichen Debatten auch nicht in den Sinn, dass hier vielleicht gut erzogene Deutsche, die von ihren Regierungen gelernt haben, dass „das Boot voll ist“, dass zu viele Ausländer „das deutsche Volk durchrassen“, die deswegen die Parole „Lieber Kinder statt Inder“ für angesagt halten und die schließlich jenen Vertretern demokratischer Parteien zustimmen, die nicht nur Bedenken gegen eine doppelte Staatsbürgerschaft anmelden, sondern allen Integrationsbemühungen am liebsten eine Absage erteilen würden usw. Dass also diese gut erzogenen Deutschen in ihrer nationalistischen Enttäuschung über den ihrer Auffassung zufolge unzureichenden Schutz des deutschen Volkstums vor Ausländern durch die deutsche Politik vielleicht diese Sache selbst in Hand genommen haben; dem Vorbild jener Deutschen folgend, die einst in Hoyerswerda, Mölln oder Solingen Ausländerwohnheime und Wohnungen abgefackelt haben. Nur eben geplant und organisiert aus dem Untergrund heraus, wohl wissend, dass zur Tötung von Ausländern Privatmenschen nicht befugt sind. Im Recht fühlen sie sich allemal: als Deutsche eben, die jahrelang mit dem Urteil konfrontiert worden sind, dass Ausländer hier eigentlich nichts zu suchen haben und dass deswegen über jede Ausnahme lange debattiert werden muss, ehe sie penibel in Paragrafen umgesetzt wird. Und deswegen teilen sie auch den Standpunkt so vieler deutscher Vaterlandsfreunde, die sich diese Verdachtshaltung gegenüber allem Ausländischen in eine Schuldfrage übersetzt haben: Schuld an Arbeitslosigkeit und Verarmung, an Drogenkriminalität und „Parallelgesellschaften“, die in Deutschland Unordnung, Verwahrlosung und Volkszerrüttung anrichten, haben dann eben erstens die Ausländer und zweitens deutsche Politiker mit ihrer verfehlten Ausländerpolitik.
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Kritische Demokraten wie Prantl (SZ) oder Cem Özdemir (Grüne) haben sofort eine aparte Variante dieser ärgerlichen Themenverschiebung auf Lager: Sie sehen den Grund für die Panne der staatlichen Exekutivbehörden darin, dass die „auf dem rechten Auge blind“ sind. Sie präsentieren sich als Freunde des Zuschlagens staatlicher Gewalt gegenüber politisch unerwünschten Gruppierungen – nur muss die eben gerecht erfolgen. Gegen Anarchisten wie einst die RAF und andere Linke, die sich etwas gegen Regierung und Staatsgewalt herausnehmen, haben Verfassungsschützer und Polizeiorgane beide Augen offen, mäkeln sie. Das geht für sie in Ordnung, macht es aber notwendig, die Rechtsextremen mit derselben staatlichen Aufmerksamkeit zu beglücken. Die Gerechtigkeit des Rechtszugriffs gegenüber linken und rechten Abweichungen vom demokratischen Konsens ist ihre Themenvariante. Und ungerührt schließen sie sich dem Ruf nach einem erneuten Antrag zum Verbot der NPD an – „wenn es wirklich so ist, dass diese Partei Gewalttaten befördert“ (Prantl, SZ, 14.11.).
Ob sich dieser Freund der gerechten Gerechtigkeit im Klaren darüber ist, dass er mit der Parteinahme für ein Verbot all jener politischen Parteiungen, die nicht mit einer tiefen Verbeugung vor der Demokratie antreten, einen staatlichen Umgang mit dem politischen Gegner empfiehlt, der in jenem System an der Tagesordnung war, dessen neue Vertreter ihn gerade so in Rage bringen? Und hat er einmal darüber nachgedacht, wen es alles zu verbieten gälte, wenn er sein eigenes Diktum ernst nähme, demzufolge ein Verbot all jene Parteien zu treffen habe, die „Gewalttaten befördern“? Aber wahrscheinlich hat ihn nur sein Juristenverstand in die Irre geführt. Er wollte sagen, dass ein solches Verbot nur jene Parteien treffen möge, die unbefugt Gewalttaten befördern. Befugte Gewalttäter sind natürlich keine, sondern heißen Verteidiger von Freiheit bis zum Hindukusch, Schützer der Heimat vor den Feinden des Staates, Sicherer der (europäischen) Grenzen vor unerwünschten Ausländern, Bewahrer der inneren Ordnung gegenüber allen ihren Kritikern, Wächter über das Privateigentum an Kapital, Anwälte der Rechtsordnung, Kämpfer gegen Unrechtsstaaten usw.