Innenpolitik

Verteidigungsministerium: Kundus-Opfer haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

1272018745

Anscheinend will das Ministerium keinen Präzedenzfall schaffen. Die Anwälte der Opferfamilien wollen klagen –

Von THOMAS WAGNER, 23. APRIL 2010 –

Nachdem die Bundesstaatsanwaltschaft das Verfahren gegen den für das Massaker an bis zu 142 Afghanen (Nato-Schätzung) verantwortlichen Oberst Klein eingestellt hat und die Mitglieder des Bundestagsuntersuchungsausschusses zum vorerst schlimmsten militärischen Vorfall in der Geschichte der Bundeswehr öffentlich über das Ende ihrer    Untersuchungen nachdenken, wird nun auch die angemessen Entschädigung der Opfer in Frage gestellt. Denn die Bundeswehr hat intern ein juristisches Gutachten erstellen lassen, aus dem hervorgeht, dass die Geschädigten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keine Entschädigungsansprüche geltend machen können. Entsprechende Informationen, die im April vorübergehend auf Spiegel-online zu lesen waren, hat ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums gegenüber HINTERGRUND bestätigt. Der Mann, der namentlich nicht genannt werden will, teilte am 21. April schriftlich mit:

„Nach Auffassung der Bundesregierung liegt im Norden Afghanistans und damit in der Region um Kunduz ein nicht internationaler bewaffneter Konflikt im Sinne des Völkerrechts vor. Kommt es in einem solchen Konflikt infolge von Kampfhandlungen zu Personen- oder Sachschäden, gibt es keine Ansprüche Einzelner gegen den für die Kampfhandlungen verantwortlichen Staat. Während das Völkerrecht im nicht internationalen bewaffneten Konflikt überhaupt keine Haftungsansprüche vorsieht, entspricht es der herrschenden Meinung, dass das deutsche Amtshaftungsrecht keine Individualansprüche auf Schadensersatz infolge von Kampfhandlungen gewährt. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Unterstützungsmaßnahmen in der vom Luftschlag betroffenen Region beruhen daher auf ausschließlich freiwilliger Grundlage (sog. Ex-gratia-Leistungen).“

Für die bitterarmen Opferfamilien, vor allem die Frauen und die Kinder der grausam verbrannten zivilen Toten, ist dieser Vorgang ein Schlag ins Gesicht. Sie müssten nun möglicherweise Jahre lang auf Entschädigungen warten, sagte der  Bremer Rechtsanwalt Bernhard Docke, der gemeinsam mit seinen Kollegen Karim Popal und Wolfgang Kaleck die Entschädigungsinteressen der Opfer vertritt. Der erfahrene Jurist teilt im Übrigen die Rechtsauffassung des Verteidigungsministeriums nicht: Die Bundeswehr könne in Afghanistan doch keinen Freibrief zur Tötung von Zivilisten haben, sagte er gegenüber HINTERGRUND: „Wir vertreten die Auffassung, dass die zivilen Opfer das Recht haben vor deutschen Gerichten die Bundesrepublik Deutschland unter dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung in Regress zu nehmen.“

Noch vor wenigen Monaten hatte die Bundesregierung öffentlich ihre Bereitschaft bekundet, die Opfer angemessen zu entschädigen und erste Schritte in diese Richtung unternommen. Nach Verhandlungen mit Karim Popal verteilte sie im Winter zunächst 1.400 Hilfspakete als Soforthilfe in der Region und investierte dafür 150.000 Euro. Zudem hatte sie sich zunächst bereit erklärt, in einem zweiten Schritt „nachhaltige Projekte“ über einen längeren Zeitraum zu fördern. Popal hatte ein Waisenhaus, eine Milch- Genossenschaft, ein Landbeschaffungsprojekt, eine Teppichknüpferei und eine Gerberei für eine Förderung ins Gespräch gebracht. Nach monatelangen Verhandlungen hat das Ministerium die Kooperation mit den Opferanwälten aber Mitte April eingestellt. Ein Teil der Presse suggerierte, die Anwälte hätten zu hohe Entschädigungs- und ebenfalls zu hohe Honorarforderungen gestellt. Für Docke ist das nicht gerechtfertigt: „Wir haben gesagt, dass wir langfristige Sachleistungen favorisieren vor Geldzahlungen, um sicher zu stellen, dass die Opfer tatsächlich auch nachhaltig versorgt werden. Bei 79 Opfer-Familien mit über 450 Hinterbliebenen ist es selbstverständlich, dass die Entschädigungen ein Volumen annehmen, dass über einen normalen Unglücksfall hinausgeht. Die Summen, die genannt worden sind, sind völlig legitim und angemessen. Daran ist nichts Provokantes, Überhöhtes oder Überzogenes. Das trifft auch auf die Frage der anwaltlichen Vergütung zu.“ Für ihn ist selbstverständlich, „dass der Schädiger die anwaltliche Vertretung der Geschädigten mitbezahlt. Das ist alltägliche Praxis im deutschen Rechtssystem. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung bemisst sich schlicht am Streitwert. Da wir hier einen Streitwert im Millionenbereich haben, ist die anwaltliche Vergütung entsprechend hoch. Aber sie ist nie überzogen gewesen. Wir haben sie nie in den Mittelpunkt gestellt und haben von der Bundeswehr nie eine Vereinbarung oberhalb der gesetzlichen Gebühren verlangt.“

Das Verteidigungsministerium hat den Abbruch der Verhandlungen mit angeblich bestehenden Unklarheiten in der Mandantenfrage begründet. Demnach hätten sich Angehörige von Opfern, die sich nicht von Popal und seinen Mitstreitern vertreten lassen wollten, erklärt, dass sie direkt vom Ministerium entschädigt werden wollten. Für Docke ist das nur ein Vorwand:  „Unseres Wissens waren das (die angeblich 30 neuen Opferfamilien) keine Mandanten von uns. Von den 79 Opfer-Familien, die wir vertreten, ist keine abgesprungen. Das haben wir dem Verteidigungsministerium auch mitgeteilt. Ich kann nicht ausschließen, dass es noch weitere Opfer gibt, die wir nicht vertreten haben. In diesem Falle muss die Bundeswehr prüfen, ob sie berechtigte Ansprüche haben oder ob es sich um Trittbrettfahrer handelt. Was erst mal komisch anmutet, ist, dass sie sich erst ein halbes Jahr später melden. Wir haben auch nie gesagt, dass wir das „Opfer-Monopol“ haben. Natürlich könnte es weitere Opfer geben. Es war ja auch eine sehr unübersichtliche Situation nach dem Bombardement. Aber wenn es weitere Opfer gibt, dann kann das doch kein Grund sein, die Verhandlungen mit uns abzubrechen. In diesem Falle wäre es die Aufgabe einer Bundeswehr, wenn sie tatsächlich an einer schnellen unbürokratischen Lösung interessiert ist, die anderen Opfer an den Verhandlungen zu beteiligen. Aber es kann niemals ein  Grund sein, zu sagen: ‚Mit euch, den Anwälten, verhandeln wir nicht mehr.’“

Der Abbruch der Verhandlungen kam einigermaßen überraschend. Über viele Monate hatte das Ministerium den Eindruck erweckt, das Anwälte-Team für den seriösen und hinreichend legitimierten Vertreter der Opferfamilien zu halten. Wie ist es zu dem Sinneswandel gekommen? Docke kann über die wahren Gründe nur spekulieren. Sein Eindruck ist der, dass die Bundeswehr aus der Verpflichtung herauskommen will, Schadensersatz an die Opfer leisten zu müssen. „Man möchte die Situation so lösen, dass man ein bisschen Entwicklungshilfe leistet, als Almosen, ohne juristisch gezwungen zu sein, dies direkt an die Opfer zu geben. Mein Eindruck ist der, dass es auch eine Einflussnahme von Seiten der Alliierten gibt, weil das Verteidigungsministerium hier keine Präzedenzfälle für künftige Opferentschädigungen schaffen soll, weil es leider Gottes ja diverse andere ähnliche Vorfälle in anderen Teilen Afghanistans gegeben hat, bei denen unschuldige Zivilisten getötet worden sind.“

Abo oder Einzelheft hier bestellen

Seit Juli 2023 erscheint das Nachrichtenmagazin Hintergrund nach dreijähriger Pause wieder als Print-Ausgabe. Und zwar alle zwei Monate.

Hintergrund abonnieren

 

{youtube}iZ1GxFxu3-Y{/youtube}

Newsletter

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Der Hintergrund-Newsletter

Wir informieren künftig einmal in der Woche über neue Beiträge.

Wir senden keinen Spam! Erfahren Sie mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Drucken

Drucken

Teilen

Voriger Artikel Innenpolitik Kundus-Bombardement: „Freispruch für ein Massaker“
Nächster Artikel Innenpolitik „Intellektueller Notstand“ – Berliner Polizisten führen regierungskritische Israelis ab