Protest gegen Geldstrafe: Sprecher der Stuttgart-21-Gegner geht in Revision
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Von REDAKTION, 21. Januar 2011 –
Der Sprecher des Bündnisses gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21, Gangolf Stocker, muss wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eine Strafe von 1.500 Euro zahlen. Das Amtsgericht Stuttgart wies am Donnerstag den Widerspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl zurück. Stocker will nun gegen das Urteil in Revision gehen.
Stocker ist Kunstmaler und Mitglied des Gemeinderats der Stadt Stuttgart. Er hatte die Kundgebung angemeldet, bei der einige Demonstranten die Landtags-Bannmeile durchbrochen hatten. Stocker war dort zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend und auch für die Polizei zunächst nicht telefonisch erreichbar. Damit habe er sich eines „gravierenden Verstoßes“ gegen das Versammlungsgesetz schuldig gemacht, erklärte die Staatsanwaltschaft. Nach Auffassung des Gerichts war Stocker als Versammlungsleiter der Demonstration am 27.August 2010 nicht, wie vom Ordnungsamt bestimmt, für die gesamte Dauer der Demonstration anwesend.
Die Staatsanwaltschaft forderte 50 Tagessätze zu je 80 Euro, also 4000 Euro Geldstrafe. Stockers Verteidiger Roland Kugler plädierte dagegen auf Freispruch. Die Versammlung sei bereits beendet gewesen, erst dann habe sein Mandant den Ort des Geschehens verlassen, wird Kugler von den Stuttgarter Nachrichten zitiert. (1)
Gangolf Stocker demonstrierte nach dem Urteil Gelassenheit. Er habe keinen Konflikt mit der Polizei oder dem Ordnungsamt, zitieren ihn die Stuttgarter Nachrichten. „Ich habe nur einen Konflikt mit dem Ferrari-Pistolen-Goll“, so der 66-Jährige. Gemeint sind, so die Zeitung weiter, Justizminister Ulrich Goll und die Staatsanwaltschaft Stuttgart. (2)
Stocker kündigte an, gegen das Urteil vor dem Landgericht in Revision zu gehen. „Man muss das Grundgesetz vor der Justiz schützen“, sagte der 66-jährige Rentner, der nach eigenen Angaben bereits 80 Demonstrationen gegen das 4,1 Milliarden Euro teure Bahnprojekt geleitet hat, schreibt die Badische Zeitung. (3)
Laut Informationen der jungen Welt war es während der Verhandlung im Gerichtssaal zu Unmutsäußerungen von Prozessbesuchern gekommen.(4) Stocker habe in seinem Schlusswort das Gericht aufgefordert, bei einer möglichen Verurteilung auf die Formel „Im Namen des Volkes“ zu verzichten. Als die Richterin dann das Urteil mit diesem Zusatz sprach, hätten einige Zuhörer erbost gerufen: „Wir sind das Volk!“
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Gegen Stocker, der auch zu den Herausgebern eines nach Verlagsangaben stark nachgefragten Buches über den Stuttgart-21-Protest gehört, (5) sind nach Presseberichten noch sechs weitere Verfahren anhängig: alle wegen mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten bei Kundgebungen gegen S21.
(1) http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-gegner-schuetzenhilfe-fuer-stocker-vor-gericht.54f97ecc-d76d-46ae-a746-d1e92f407980.html
(2) http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-gegner-schuetzenhilfe-fuer-stocker-vor-gericht.54f97ecc-d76d-46ae-a746-d1e92f407980.html
(3) http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/zur-person-xx27uheix–40283822.html
(4) http://www.jungewelt.de/2011/01-21/059.php
(5) Volker Lösch/Gangolf Stocker/Sabine Leidig /Winfried Wolf (Hg.): Stuttgart 21 – Oder: Wem gehört die Stadt. Vorwort von Walter Sittler. Köln, Papyrossa. EUR 10,00