Innenpolitik

Polizeirazzien in Berlin: Sollen Buchhändler kriminalisiert werden?

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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REDAKTION, 27. Oktober 2010 –

Am Dienstag haben  Beamte der Berliner Staatschutzbehörden um 11.15 Uhr die „Schwarze Risse Buchläden“ im Mehringhof in der Gneisenaustraße und der Kastanienalle, den Buchladen „oh21“ in der Oranienstraße und den Infoladen „M99“ in der Manteuffelstraße durchsucht. So heißt es in einer Presseerklärung der betroffenen Buchläden vom gleichen Tag. (1)

Unter wechselnden Begründungen seien die Beamten nun schon zum sechsten Mal in Erscheinung getreten. Mal sei es um ein antimilitaristisches Flugblatt, mal um die Unschädlichmachung eines Aufrufs für Demonstrationen gegen die Einheitsfeiern in Bremen gegangen. Diesmal habe zum wiederholten Male die Zeitschrift Interim im Zentrum gestanden. Außerdem sei die Polizei von der Berliner Staatsanwaltschaft angewiesen worden, Plakate zu fotografieren, die zur Beteiligung am Protest gegen den kommenden Castortransport im Rahmen der Kampagne „Castor Schottern“ aufrufen.

Laut Rechtsanwalt Sven Lindemann, der den Buchladen „Schwarze Risse“ vertritt, versuche die Staatsanwaltschaft, die gängige Rechtsprechung in der Hinsicht zu revidieren, dass Buchhändler künftig für die Inhalte der Schriften haftbar gemacht werden können, die sie vertreiben. „Damit würden die Möglichkeiten legaler und radikaler Opposition massiv eingeschränkt: Was ist eine „Aufforderung“ und „Anleitung zu Straftaten“? Macht sich jemand strafbar, der dazu aufruft, einen Nazi-Aufmarsch zu blockieren? Gegen einen Castor-Transport zu demonstrieren? Einen Bauplatz zu besetzen, um eine Projekt wie Stuttgart 21 zu verhindern? Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärt damit nicht nur Widerstandsformen der außerparlamentarischen Opposition zum Verbrechen, sondern auch das Zugänglichmachen von Flugblättern und Zeitschriften, die dazu auffordern“, heißt es in der Presseerklärung.

Zudem haben die häufigen Razzien auch ganz handfeste ökonomische Konsequenzen für die betroffenen Buchhändler: „Das Tagesgeschäft des Buchladens wird durch die Durchsuchungen massiv behindert, in der Vergangenheit wurden auch immer wieder die Computer beschlagnahmt“, sagte Frieder Rörtgen, der Geschäftsführer von „Schwarze Risse“.

Laut Presseerklärung werden die Durchsuchungen der Buchläden begründet mit § 130a StGB („Anleiten zu Straftaten“) in Verbindung mit § 40 WaffenG („Verbotene Waffen inklusive des Verbots, solche herzustellen oder zur ihrer Herstellung aufzufordern“). Bisher ging die Rechtsprechung davon aus, dass die Händler nicht den Inhalt der Bücher und Zeitschriften in ihrem Sortiment kontrollieren müssen.

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Für Rörtgen ist eines klar: „Es handelt sich um eine politisch motivierte Kampagne der Staatsanwaltschaft. Die Buchläden sollen unter Druck gesetzt werden, damit sie als vorgeschaltete Zensurbehörde des Staates agieren.“

(1) http://www.schwarzerisse.de/Veranstaltungen_bei_Schwarze_Risse.htm

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