Innenpolitik

NSU-Prozess „nicht überhöhen“: Sicherheitsvertreter spielen Brisanz herunter

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Von SEBASTIAN RANGE, 14. Mai 2013 –

Anlässlich der Fortsetzung des NSU-Prozesses vor dem Münchener Oberlandesgericht (OLG) relativieren Vertreter der Sicherheitsbehörden und der Polizeigewerkschaft die politische Brisanz des Verfahrens.

So warnt die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) vor falschen Erwartungen an den Prozess. Dies könne „zu schlimmen Enttäuschungen führen“, sagte der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt am Dienstag, dem zweiten Tag des Prozesses gegen Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte. „Das Gericht steht vor der Aufgabe, den Angeklagten jeweils individuelle Tatbeteiligungen und schuldhaftes Handeln nachzuweisen. Diese Aufgabe ist schon schwierig genug und wird durch andere Erwartungen zusätzlich belastet.“

Mit den „anderen Erwartungen“ meint Wendt das verständliche Interesse der Öffentlichkeit und der Vertreter der Nebenklage an einer umfangreichen Aufklärung der Hintergründe der angeklagten Verbrechen.

Weder Polizei noch Verfassungsschutz oder der Staat insgesamt säßen auf der Anklagebank, betonte Wendt. Wo Fehler passiert seien, müsse es personelle Konsequenzen geben. Ansonsten müsse die Aufarbeitung in den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen stattfinden.

Ähnlich äußerte sich Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Das Verfahren solle politisch nicht „überhöht“ werden. „Aufgabe dieses Prozesses ist, die wirklich Schuldigen an diesen schrecklichen Mordtaten und den Anschlägen eindeutig zu identifizieren und eine gerechte Strafe auszusprechen“, sagte er am Dienstag vor dem Gebäude des Oberlandesgerichtes. Anscheinend hat Herrmann die von ihm benannte Aufgabe des Gerichtes bereits selbst erledigt, denn bei dem Prozess „geht es darum, die eigentlichen Neonazi-Täter hart zu bestrafen“.

„Die Frage, ob es Versäumnisse bei der Aufklärung damals gegeben hat vor zehn Jahren, das ist Aufgabe der Untersuchungsausschüsse der Parlamente,“ so Herrmann.

Diese Äußerungen reihen sich ein in eine in den vergangenen Wochen verstärkt zu beobachtende Kampagne, der Prozess vor dem OLG könne eine umfassende Aufklärung der Hintergründe des NSU-Komplexes gar nicht zum Inhalt haben.

Auch die Welt ließ ihre Leserschaft im Vorfeld der Prozesses wissen, warum dieser mit Wahrheitsfindung nicht viel zu haben könne. „Einerseits geht es in einem Strafverfahren nicht darum. Hier dreht sich alles ausschließlich um individuell zuzurechnende Schuld. (…) Andererseits steht außer Frage, dass die zehn Morde, zwei Bombenanschläge und 15 Raubüberfalle des NSU von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begangen wurden“, so die Springer-Zeitung. (1)

Die Täter stehen bereits vorher fest – das Gericht muss sie nur noch möglichst hart bestrafen. Mit Rechtsstaatlichkeit hat das genauso wenig zu tun wie der konstruierte Gegensatz zwischen „individueller Schuld“ und „Wahrheitsfindung“. Denn Wahrheitsfindung ist tatsächlich Voraussetzung der Bewertung individueller Schuld.

Ein Gericht ist daher laut Strafprozessordnung verpflichtet, ,,zur Erforschung der Wahrheit die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind.“ (2)

,,Penible Beweisführung und Wahrheitsfindung” stünden im Mittelpunkt eines aufgeklärten und aufklärenden Strafprozesses, ,,der vor zweihundert Jahren den Inquisitionsprozess beendet hat“, so Heribert Prantl, SZ-Journalist und Honorarprofessor für Rechtswissenschaft. (3)

Offenbar zielen die Äußerungen der Polizeigewerkschaft und des bayerischen Innenministers darauf ab, in einer Art Präventivmaßnahme möglicher Kritik an einem mangelnden Aufklärungswillen des Gerichtes frühzeitig den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Es ist zwar richtig, dass „weder Polizei noch Verfassungsschutz“ auf der Anklagebank sitzen. Allerdings wären einige Mitarbeiter der Sicherheitsbehörden dort gut aufgehoben. So wiegen beispielsweise die Indizien gegen den Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme, in den Mord an dem Kasseler Internet-Café-Betreiber Halit Yozgat verwickelt zu sein, schwerer als gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe selbst. (4)

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„Es fehlen vollständig die Verfahren gegen Ermittler, gegen Polizeibeamte, gegen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes, gegen Präsidenten und Abteilungsleiter von Verfassungsschutzbehörden. Verfahren, die nicht nur wegen Inkompetenz und Untätigkeit, sondern auch wegen aktiver Unterstützung geführt werden müssten (…) Auf diese Anklagebank gehören nicht fünf, sondern 50 oder noch besser 500 Personen,“ kritisiert die Anwältin und bayerische Verfassungsrichterin Angelika Lex den begrenzten Fokus des Gerichtverfahrens. (5)

Anmerkungen
(1) http://www.welt.de/kultur/history/article115279516/Der-Bekannte-mit-Sturmhaube-und-Sonnenbrille.html
(2) http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__244.html
(3) http://www.sueddeutsche.de/politik/strafprozess-der-deal-wird-gesetz-1.441829
(4) http://www.jungewelt.de/2013/05-11/050.php
(5) http://www.jungewelt.de/2013/05-02/018.php

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