Innenpolitik

Mitreden ja, aber nicht entscheiden

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Wie die Bundesregierung künftig Großprojekte durchsetzen will  –

Von THOMAS WAGNER, 31. März 2012 –

„Manches kann, nichts muss“, so könnte das Motto heißen, nach dem die Bundesregierung verfährt, wenn es um die Erweiterung der Möglichkeiten zur Bürgerbeteiligung bei der Planung von Großvorhaben im Verkehrssektor geht. Dass es bei den aktuellen Vorschlägen von Verkehrsminister Peter Ramsauer und Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (beide CSU) um etwas anderes gehen könnte, als um die Perfektionierung einer nach wie vor von oben gelenkten Demokratie, dürfte allerdings kaum einer der derzeit gegen Bahnbauprojekte und Fluglärm protestierenden Bürger glauben.

Denn allzu offensichtlich geht es bei der im Koalitionsvertrag von Union und FDP vereinbarten Verbesserung der Bürgerbeteiligung keinesfalls darum, tatsächlich mehr Demokratie zu wagen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Absicht, den zunehmend in Frage stehenden Bau großer Verkehrsprojekte durch frühzeitige Einbindung und Neutralisierung potenzieller Widerstandsakteure zu beschleunigen. Die gemeinsame Pressekonferenz der Minister am 28. März 2012 in Berlin ließ daran kaum einen Zweifel. Man hofft, kostspieligen Protesten vorzubeugen, indem „aus Betroffenen Beteiligte werden.“ (1)

Unverbindliche Empfehlungen

Der von Friedrich vorgestellte Entwurf eines Gesetzes zur „Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren“ (PlVereinhG) dient der Konfliktvermeidung und soll die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen reduzieren helfen. Bei dem außerdem präsentierten 80-seitigen Entwurf für ein Handbuch für eine gute Bürgerbeteiligung handelt es sich nach Aussage von Ramsauer um einen „Werkzeugkasten“, mit dem Behörden und Bauträger für eine effektive Einbindung der Betroffenen sorgen könnten.

Als Konsequenz aus den Protesten gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 hatte Merkels Kabinett bereits vier Wochen zuvor beschlossen, die Bürger bei Großprojekten umfassender und früher als bisher in die Planungen einzubinden. Der Ende Februar beschlossene Gesetzentwurf sieht allerdings keine Pflicht zur Bürgerbeteiligung vor, sondern setzt auf Freiwilligkeit. Das nun präsentierte Handbuch liefert für die völlig unverbindlichen Empfehlungen konkrete Umsetzungsvorschläge. Dazu gehören Runde Tische, Bürgersprechstunden und die Nutzung des Internets. Mit ihrer Hilfe sollen Großprojekte wie Flughäfen, Bahnlinien und Stromtrassen demnächst schneller verwirklicht werden können.

Die Bürger sollen, wenn es für nötig erachtet wird, besser informiert werden und gegebenenfalls vermehrt die Möglichkeit erhalten, frühzeitig zu geplanten Bauvorhaben Stellung zu beziehen. Das Recht tatsächlich mitzuentscheiden ist für sie dagegen nicht vorgesehen. Die „grundsätzliche Bedarfsentscheidung für Infrastrukturprojekte“ treffe das Parlament, heißt es auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums: „Dabei findet, wie bei anderen parlamentarischen Entscheidungen der repräsentativen Demokratie auch, keine Bürgerbeteiligung statt.“ (2)

Akzeptanzbeschaffung

Obwohl die Erweiterung der Bürgerbeteiligung auch in der kastrierten Form, wie sie von der Regierung intendiert ist, zunächst mehr Aufwand für private Projektträger und Behörden bedeutet, glaubt man mit ihrer Hilfe in späteren Planungsphasen eine Menge Geld und Zeit sparen zu können. Eine Reihe von Funktionen machen die Ausweitung von Beteiligungsverfahren in den Augen der Regierung zu einem geeigneten Mittel der Befriedung und Akzeptanzbeschaffung. (3) Erstens würden die Bürger frühzeitig integriert und seien daher eher bereit, dem Vorhaben ihre Zustimmung zu geben. (Integrationsfunktion). Zweitens könnten manche Konflikte durch die rechtzeitige Information der Bürger schon im Vorfeld des förmlichen Verfahrens gelöst werden. (Rechtsschutzfunktion). Drittens trügen die Bürger selbst zur Optimierung der technischen Planung bei (Rationalisierungsfunktion). Viertens könnten gerichtliche Auseinandersetzungen, das heißt Verfahrensverzögerungen und gegebenenfalls auch nachträgliche Änderungen, durch entsprechende Plananpassungen vermieden oder zumindest verringert werden (Effektivierungsfunktion).Fünftens werde die Legitimation des Planungs- und Entscheidungsprozesses durch die Berücksichtigung der Einwände der Bürger selbst dann erhöht, wenn diese am Ende gegenüber anderen Interessen zurückstehen müssten (Legitimationsfunktion). Sechstens ermögliche die erhöhte Transparenz die Möglichkeit, den Planungs- und Entscheidungsprozess nachzuvollziehen (Kontrollfunktion). Insgesamt sollen Elemente der Bürgerbeteiligung dazu beitragen, das Vertrauen der Bürger in Verwaltung und in die Politik zu steigern. Der Konsens für eine Entscheidung steige, wenn das zugrunde liegende Verfahren als fair betrachtet werde.

Befriedungsstragie

Die Vehemenz der zahlreichen Bürgerproteste der vergangenen Jahre wird einen Anteil daran haben, dass selbst weiten Teilen des journalistischen Mainstreams der Ministervorstoß in Richtung mehr Bürgerbeteiligung als ausgesprochen dürftig erscheint. „Friedrich und Ramsauer wollen eine Art Frühwarnsystem für Bürgerproteste installieren.“, heißt es in der Welt vom 29. März.2012 und Christian Bommarius betonte am gleichen Tag in seinem Kommentar für die Frankfurter Rundschau (29. März 2012) was das Handbuch an Empfehlungen nicht enthält: „Neue verbindliche Garantien einer Bürgerbeteiligung, die über das Recht zur Anhörung und Wortmeldung hinausgeht.“ (4)

Immer mehr politische Beobachter scheinen davon auszugehen, dass sich das kapitalistische Herrschaftssystem in Krisenzeiten in demokratisch verfassten Staaten wie der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer nicht gegen den Willen der Mehrheit der Bürger, sondern nur durch ihre Unterstützung aufrecht erhalten lassen wird. Tatsächlich mehr Beteiligung der Bürger an den Entscheidungen zu ermöglichen, erscheint daher manchem konzeptionellen Ideologen der Eliten als die derzeit effektivste Form einer Befriedungsstrategie.

Einem Bericht der Berliner Morgenpost zufolge gehen deshalb auch Heiner Geißler (CDU) die Pläne der Regierung längst nicht weit genug.(5) Was diese vorschlage, sei keine wirkliche Beteiligung, sondern eine verbesserte Anhörung. Der ehemalige Stuttgart-21-Schlichter forderte dagegen ein Verfahren, „das die Befürworter und Projektgegner auf Augenhöhe an einen Tisch bringt“. Damit die Bürgerproteste nicht irgendwann die auf privatem Eigentum an den Produktionsmitteln beruhende Ordnung in Frage stellen, hält der konservative Modernisierer es für dringend erforderlich, dass die Bürger nicht nur konsultiert werden, sondern auch mitentscheiden dürfen. Am Ende eines Verhandlungsprozesses auf Augenhöhe solle deshalb „die Möglichkeit einer Bürgerbefragung oder einer Volksabstimmung eröffnet werden“, forderte Geißler. Erst dadurch ließen sich teure zeitliche Verzögerungen vermeiden.

Zum Handbuch-Entwurf nimmt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) noch bis 9. Mai mittels Internet-Konsultation Verbesserungsvorschläge entgegen. (6) Die endgültige Fassung soll erst im Herbst vorliegen.


(1) http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/handbuch-buergerbeteiligung.html

(2) http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/handbuch-buergerbeteiligung-fragen-und-antworten.html?nn=81086

(3) vgl. hierzu: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/81212/publicationFile/54326/handbuch-buergerbeteiligung.pdf

(4) http://www.fr-online.de/meinung/leitartikel–ramsauers-handbuch-zur-buergerbeteiligung-hauptsache-placebo,1472602,12713110.html

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(5) vgl. http://www.morgenpost.de/politik/article106131719/Buerger-sollen-bei-Grossprojekten-mitreden.html

(6) http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/UI/handbuch-buergerbeteiligung.html

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