Innenpolitik

Massaker von Kundus - Bundeswehr stellt Verfahren gegen Oberst Klein ein

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Von MARKUS SALZMANN, 25. August 2010 –

Für das größte Massaker, das deutsche Soldaten seit dem Zweiten Weltkrieg zu verantworten haben, wird niemand zur Rechenschaft gezogen.

Nach der Bundesanwaltschaft hat nun auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen Oberst Klein eingestellt, der vor knapp einem Jahr im nordafghanischen Kundus einen Luftangriff angeordnet hatte, dem bis zu 142 mehrheitlich zivile Personen zum Opfer fielen. Vorermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen ergeben, erklärte letzte Woche das Verteidigungsministerium in Berlin. Es werde daher kein Disziplinarverfahren gegen Klein geben.

Die Bundesanwaltschaft war bereits im April zum Schluss gelangt, dass der Abwurf von zwei 500-Pfund-Bomben auf festgefahrene Tanklaster, die von zahlreichen, deutlich sichtbaren Menschen umgeben waren, keinen Verstoß gegen das „Humanitäre Völkerrecht“ darstelle. Klein habe weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es zur Begründung.

Die Einstellung aller Ermittlungs- und Disziplinarverfahren gegen Klein bedeutet einen „Freispruch erster Klasse“ (Spiegel-Online). Das Nachrichtenmagazin wirft den Ermittlern der Bundeswehr vor, sie handelten aus „falsch verstandenem Korpsgeist“. Der Oberst wird noch nicht einmal abgemahnt, obwohl ihm ein Untersuchungsbericht der NATO eindeutige Verstöße gegen geltende Vorschriften nachgewiesen hatte.

Zeitgleich mit der Einstellung der Ermittlungen gegen Klein wurde der parlamentarische Untersuchungsausschuss, der die Hintergründe des Massakers von Kundus aufklären soll, vollends zur Farce verwandelt.

Der Bundesgerichtshof wies aus formalen Gründen einen Antrag von Oppositionsvertretern ab, Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) sowie den früheren Bundeswehr-Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Ex-Verteidigungsstaatssekretär Peter Wichert gemeinsam vor den Ausschuss zu laden, um Widersprüche in ihren Aussagen in einer Gegenüberstellung zu klären.

Zuvor hatte die Bundeswehr dem Untersuchungsausschuss bereits alle Auskünfte über die Rolle der KSK (Kommando Spezialkräfte) und andere wichtige Informationen aus Geheimhaltungsgründen verweigert. Sie entscheidet selbstherrlich darüber, was die Parlamentarier erfahren und in welchem Umfang sie Informationen weitergeben und veröffentlichen dürfen.

Das sagt viel über die wirkliche Beziehung zwischen Armee und Parlament aus. Nicht die Parlamentarier überprüfen die Rechtmäßigkeit der militärischen Operationen und ziehen die Armeeführung zur Rechenschaft, sondern die Militärs diktieren, welche Informationen an Parlament und Öffentlichkeit gelangen dürfen.

Es gibt zahlreiche Hinweise darauf, dass das Massaker von Kundus von Teilen der Armeeführung gewollt und bewusst herbeigeführt wurde, um die Politik zu zwingen, einen Krieg, der von zwei Dritteln der Bevölkerung abgelehnt wird, stärker als bisher zu unterstützen.

Bundesregierung und hohe Militärkreise haben von Anfang an alles unternommen, um die Hintergründe des Massakers zu verschleiern. Erst Presseveröffentlichungen und Verlautbarungen amerikanischer Stellen ließen sein wahres Ausmaß allmählich erkennen.

So musste Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) im vergangenen Jahr zurücktreten, weil er zivile Opfer trotz besseren Wissens tagelang geleugnet hatte. Sein Nachfolger Karl Theodor zu Guttenberg (CSU), der Kleins Verhalten anfangs ebenfalls verteidigt hatte, korrigierte sich später und bezeichnete den Angriff als „militärisch nicht angemessen“. Er entließ Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan sowie Staatssekretär Wichert, weil sie ihm angeblich Dokumente vorenthalten hatten.

Wenn das Verteidigungsministerium nun Klein von jeder Schuld freispricht, gibt es der Bundeswehr freie Hand, in Zukunft ungestraft ähnliche Massaker zu verüben. Der „Freispruch erster Klasse“, schreibt Stern-Online, werde „Auswirkungen auf den Bundeswehreinsatz in Afghanistan insgesamt haben“.

Auf diese Weise werden die Beschränkungen, die der Bundeswehr bei ihrer Gründung auferlegt wurden, nach und nach überwunden und die Politik des gezielten Tötens legitimiert, die von der US-amerikanischen, britischen und der israelischen Armee bereits seit langem praktiziert wird.

Außenminister und Vizekanzler Guido Westerwelle (FDP) hat das gezielte Töten oppositioneller Führer durch die NATO-Truppen in Afghanistan erst vor kurzem als rechtmäßig verteidigt. „Wir müssen wissen“, erklärte Westerwelle, „dass gegnerische Kämpfer in einem nicht internationalen bewaffneten Konflikt in dem vom humanitären Völkerrecht gesteckten Rahmen gezielt bekämpft werden können und auch dürfen.“

Kurz zuvor hatte bereits der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Christian Dienst, erklärt, dass „auch die gezielte Tötung im Einklang mit dem Völkerrecht“ stehe.

Die kürzlich von der Website Wikileaks veröffentlichten Dokumente zeigen, dass die Politik des gezielten Tötens in Afghanistan seit langem eingesetzt wird, um den Widerstand der Bevölkerung gegen die Besatzung zu brechen.

Auch die Bundeswehr bildet hier keine Ausnahme. Nach dem Massaker von Kundus gelangten zahlreiche Hinweise ans Licht, dass die KSK gezielt Aufständische tötet. So hatte Klein den Angriffsbefehl auf die beiden Tanklaster nach Recherchen des Nachrichtenmagazins Der Spiegel deshalb erteilt, weil er mehrere lokale Talibanführer in ihrer Nähe vermutete. Das KSK, mit dem sich Klein vor dem Angriff abgesprochen hatte, hatte diese Talibanführer im Visier.

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Auch die von Guttenberg angestoßene Umwandlung der Bundeswehr in eine Freiwilligenarmee und die damit verbundene Abschaffung der Wehrpflicht müssen vor diesem Hintergrund gesehen werden. Nach dem Willen der Regierung und der oberen Offizierskaste soll die Bundeswehr endgültig in eine schlagkräftige Einsatzarmee verwandelt werden, die mit allen Mitteln und ohne rechtliche Beschränkungen die Interessen des deutschen Imperialismus verteidigt.


Quelle: wsws.org

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