Fünf Jahre nach dem Cicero-Urteil: Leicht verbesserter Schutz für Journalisten
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Von REDAKTION, 11. Mai 2012 –
Journalisten sind in Zukunft besser vor dem Zugriff des Staatsanwalts geschützt. Laut dem Gesetz, das der Bundestag bereits Ende März verabschiedet und der Bundesrat am Freitag endgültig gebilligt hat, können Medienvertreter bei der Veröffentlichung von zugespieltem Material nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden. Darüber hinaus sind Beschlagnahmen nur noch dann zulässig, wenn gegen den betroffenen Journalisten der dringende Verdacht auf eine Mittäterschaft besteht.
Die Gesetzesänderung, die im März vom Bundestag verabschiedet worden war, ist eine Reaktion auf das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Am 12. September 2005 hatten Beamte der Staatsanwaltschaft Potsdam, des brandenburgischen Landeskriminalamtes und des Bundeskriminalamtes (BKA) die Redaktionsräume des im Verlagshaus Burda erscheinenden Nachrichtenmagazins sowie die Wohnung des Redakteurs Bruno Schirra wegen angeblicher Beihilfe zum Geheimnisverrat untersucht.
Anlass war ein Bericht der Zeitschrift aus dem April 2005 über den des Terrorismus verdächtigen Abu Musab al Zarqawi und seine Verbindungen zu Osama bin Laden und den Iran. „Nachdem im BKA nicht ermittelt werden konnte, wie der Bericht nach außen gelangt war, ordnete das Amtsgericht Potsdam rund ein halbes Jahr später die letztlich erfolglose Durchsuchung an. Mit der vom damaligen Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) ausdrücklich gebilligten Durchsuchung wollten die Behörden vor allem die undichte Stelle im BKA ausfindig machen, durch die der Zeitschrift verbotenerweise Unterlagen mit der Geheimhaltungsstufe „VS vertraulich“ zugegangen waren. „VS“ steht für „Verschlusssache“. Zur Begründung hieß es, dem Journalisten und dem Cicero-Chefredakteur Wolfram Weimer sei bekannt gewesen, dass die Weitergabe des Berichts durch einen BKA-Mitarbeiter in der Absicht erfolgt sei, den geheimen Inhalt der Mitteilung in der Presse zu veröffentlichen. Sie seien deshalb der Beihilfe zum Geheimnisverrat verdächtig.“ (1)
Die Karlsruher Richter entschieden dann im Jahr 2007, dass die Razzia bei der Zeitschrift Cicero gegen das Grundgesetz verstieß, da es für den Verdacht keine Belege gebe. Durchsuchungen und Beschlagnahmen seien verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle in einer Behörde zu finden. Die Bundesregierung kündigte damals an, die Regeln zum Schutz von Informanten der Medien den Vorgaben des Karlsruher Cicero-Urteils rasch anpassen zu wollen.
Damit werde ein Einfallstor geschlossen, das die Arbeit der freien Presse unmittelbar gefährde, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Reform unterstütze die kritische Berichterstattung ohne eine unangemessene Privilegierung von Medienvertretern. Die Opposition hält die Neuregelung allerdings für nicht weitgehend genug. Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik von Bündnis 90/Die Grünen erklärten bereits im März: „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist weiße Salbe. Ermittlungen gegen Journalistinnen und Journalisten, die bislang unter dem Vorwand der Beihilfe zum Geheimnisverrat geführt wurden, werden künftig mit dem Verdacht der Anstiftung begründet werden.“
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(mit dpa)
(1) http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/pressefreiheit-cicero-razzia-war-rechtswidrig-1410677.html