Innenpolitik

Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte in der Bundesrepublik Deutschland

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von HELMUT LORSCHEID, 20. November 2007:

Mit ihrer überwältigen Mehrheit hat die Große Koalition im Bundestag am 9. November 2007 das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikations-Überwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“ beschlossen, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll. (1) Verabschiedet wurde damit ein Gesetz, das die Möglichkeit zur vollständigen Kommunikationsüberwachung aller Bürgerinnen und Bürger in Zukunft ermöglichen wird. Wer also nicht möchte, daß Polizei, Verfassungsschutz und BND künftig kontrollieren können, mit wem er oder sie so telefoniert oder E-Mails austauscht, ist gezwungen, auf das Telefonieren, auf das Verschicken von e-Mails oder auf das Surfen im Internet gänzlich zu verzichten.

Im Bundestag begründete Justizministerin Brigitte Zypries die Gesetzesvorlage. „Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung dient der Umsetzung einer europäischen Richtlinie“ war dort zu hören. (2) Als Hintergrund des Zustandekommens dieser EU-Richtlinie gab sie angebliche Erfolge im Kampf gegen den internationalen Terrorismus an: „Nach den Attentaten von Madrid wurde anhand von Handys, die man gefunden hatte, festgestellt, mit wem die Attentäter zuvor telefoniert hatten. Auf diese Weise konnte man andere aus dem terroristischen Umfeld fangen, die an den Attentaten beteiligt waren. Das war der Anlaß für England, Schweden, Frankreich und Irland, eine Initiative im Rat zu starten mit dem Ziel, daß künftig in ganz Europa Verbindungsdaten gespeichert werden….“ (2)
Aufgrund dieses Gesetzes bleibe es dabei, so Brigitte Zypries weiter, „daß die Daten gespeichert werden, die heute bereits zu Abrechnungszwecken drei Monate lang gespeichert werden“. (2) Nur jetzt werden sie eben doppelt so lange gespeichert. (2)

Tatsächlich bleibt die Bundesregierung in ihrem Gesetz hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen im unteren Bereich dessen, was die EU-Richtlinie vorsieht. Dort heißt es in Artikel 6 zu den Speicherungsfristen: „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in Artikel 5 angegebenen Datenkategorien für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Kommunikation auf Vorrat gespeichert werden.“ (3)

Die Gefahren einer solchen verdachtslosen Vorratsspeicherung für den Rechtsstaat konnte der Bundestagsabgeordnete Siegfried Kauder (CDU)nicht sehen: „Es wird keinen Überwachungsstaat geben… Wir wollen keinen gläsernen Menschen, wir wollen einen gläsernen Verbrecher.“ (4) Gleichzeitig gab er aber zu, daß zur bloßen Verbrechensbekämpfung die jetzt beschlossene Änderung eigentlich gar nicht nötig sei. Denn, so Kauder: „Um was geht es denn bei der Vorratsdatenspeicherung? Es geht darum, dass Sinn und Zweck eines ohnehin schon bestehenden Zustands anders gelagert werden. Schauen Sie in § 100 g der Strafprozessordnung im derzeitigen Zustand! Er besagt, daß man Verbindungsdaten für Zwecke der polizeilichen Ermittlung erheben darf.“ (4)

ans-Christian Ströbele von den Grünen verwies mit einem Zwischenruf aber auf das wesentliche Problem des neuen Bundesgesetzes: „Aber nur bei einem bestimmten Verdacht.“ (4) Dies ist der entscheidende Punkt bei der bisherigen Gesetzgebung, denn in dem besagten § 100g der Strafprozessordnung heißt es: “Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß jemand als Täter oder Teilnehmer eine Straftat von erheblicher Bedeutung, (…) begangen , in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht oder durch eine Straftat vorbereitet hat, darf angeordnet werden, daß diejenigen, die geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringen oder daran mitwirken, unverzüglich Auskunft über die in Absatz 3 bezeichneten Telekommunikationsverbindungsdaten zu erteilen haben, soweit die Auskunft für die Untersuchung erforderlich ist. "(…)“ (5)

Bisher dürfen Verbindungsdatenabfragen eben nicht verdachtsunabhängig erfolgen, sondern eben nur,

wenn ein begründeter Verdacht bezüglich einer erheblichern Straftat besteht
– und eine richterliche Anordnung vorliegt.

Künftig sollen aber nicht nur Polizei und Staatsanwaltschaft Zugang auf die verdachtsunabhängig gespeicherten Verbindungsdaten erhalten, sondern auch die Geheimdienste. Dazu heißt es in dem neuen Gesetz, die Daten sollen:

„1. zur Verfolgung von Straftaten, 2. zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder 3. „zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes (…)“ übermittelt werden. (6)

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnte eindringlich vor dieser Datenweitergabe und erklärte: „Sie nehmen im neuen § 113b Telekommunikationsgesetz ausdrücklich Regelungen auf, wonach die Verpflichteten die Daten, die pauschal von jedem gespeichert werden, der telefoniert, surft oder mailt, auf Anforderung an Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst – im Rahmen der Kompetenzaufgaben – herausgegeben dürfen. Nach der Richtlinie wäre das nicht geboten gewesen.“ (7)

Tatsächlich steht unter Punkt 9 der EU-Richtlinie: „Da sich die Vorratsspeicherung von Daten in mehreren Mitgliedstaaten als derart notwendiges und wirksames Ermittlungswerkzeug für die Strafverfolgung, insbesondere in schweren Fällen wie organisierter Kriminalität und Terrorismus, erwiesen hat, muss gewährleistet werden, dass die auf Vorrat gespeicherten Daten den Strafverfolgungsbehörden für einen bestimmten Zeitraum unter den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zur Verfügung stehen.“ (7) Von Geheimdiensten ist dort überhaupt nicht die Rede.

Ob in Zukunft tatsächlich die Verfassungsschutzämter der Länder und des Bundesamt für Verfassungsschutz sowie BND und MAD Zugriff auf die Datenvorratsspeicherung erhalten, ist noch offen. Nach Auskunft des Bundesjustizministeriums gegenüber Hintergrund.de müßten dafür zuvor noch die jeweiligen Bundesgesetze – also das BND-, MAD und Verfassungsschutz-Gesetz geändert werden. Gleiches gilt für die Landesgesetze, denn auch die jeweiligen Landesverfassungsschutzgesetze müßten geringfügig verändert werden. Dies bestätigte auch die zuständige Fachreferentin der Landesvertretung Bremens beim Bund. Bremen werde sich an der Bundesgesetzgebung orientieren. Das bedeutet, so lange der Bund sein Bundesverfassungsschutzgesetz noch nicht geändert hat, wird es zumindest in Bremen auch keine Änderung des entsprechenden Landesgesetztes geben. Bremen wird seit einigen Monaten wieder von einer SPD/Grünen und Berlin bekanntlich von einer SPD/Linken-Koalition regiert. Da im Bundestag Linke, Grüne und FDP die Datenvorratsspeicherung ablehnten stellt sich auch die Frage, wie sich die FDP in den einzelnen Bundesländern verhält, so wird beispielsweise das größte Bundesland NRW von einer CDU/FDP-Koalition regiert.

Für die Grüne Fraktion thematisierte deren rechtspolitischer Sprecher, der Münchener Rechtsanwalt Jerzy Montag, die Breite des Widerstandes gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung. In seiner Rede bezeichnete Jerzy Montag den 9. November 2007 als einen „schwarzen Tag für die Bürgerrechte in der Bundesrepublik Deutschland – einen tiefschwarzen Tag.“ Am Rednerpult zeigte er die vollkommen geschwärzte Frontseite des Donaukuriers, der an diesem Tag auf diese Weise gegen die Vorratsdatenspeicherung protestierte. Jerzy Montag zitierte den Chefredakteur des Donaukuriers mit den Worten „wir wehren uns gegen die Einschränkungen von Grundrechten und Pressefreiheit in der Bundesrepublik Deutschland.“ (8) Rechtsanwalt Montag wies darauf hin, daß auch die Bundesärztekammer, die Bundessrechtsanwaltskammer und der Bundeshebammenverband gegen die neue Datensammlung protestierten. (8)

Als Sprecher der Fraktion Die Linke verdeutlichte der Abgeordnete Jan Korte die von ihm befürchteten möglichen Auswirkungen des neuen Gesetzes: „Ganz konkret bedeutet dies, daß es möglich ist, nachzuvollziehen, wer mit wem in den letzten sechs Monaten wie lange und von wo aus per Handy, SMS oder E-Mail in Verbindung stand (…) Wir haben es hier mit einer Totalregistrierung von menschlichem Kommunikationsverhalten zu tun. – Das ist der Kern, um den es geht.“ (9)

Im Bundestag stimmten außer allen Abgeordneten der Fraktionen von FDP, Grünen und Linken, neben dem Fraktionslosen MdB Gert Winkelmeier, auch die CDU/CSU-Abgeordneten Dr. Hans Georg Faust, Dr. Peter Gauweiler, Dr. Rolf Koschorrek und Katharina Landgraf, sowie aus der Fraktion der SPD Wolfgang Gunkel, Petra Heß, Eike Hovermann, Ulrich Kelber, Sönke Rix, Frank Schwabe und Jörn Thießen gegen das Gesetz. Die SPD-Linken Hermann Scheer und Ottmar Schreiner enthielten sich der Stimme. (10)
Teil der – gemeinsam mit der Vorratsdatenspeicherung – beschlossenen Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist die Schlechterstellung von Ärzten, Rechtsanwälten und Journalisten gegenüber Anwälten in ihrer Funktion als Strafverteidiger, gegenüber Pfarrern und – was für ein Zufall – gegenüber Abgeordneten. Ärzte, Journalisten und auch Anwälte, sofern sie nicht als Strafverteidiger tätig sind, dürfen künftig abgehört werden. Insbesondere die nach dem Gesetz durch einen Gerichtsbeschluß mögliche Aufhebung des Arztgeheimnisses veranlaßte einzelne Koalitionsabgeordnete zur Kritik in Form von sogenannten ‚Persönlichen Erklärungen’. Solch eine ‚Erklärung zur Abstimmung’ kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung abgeben. (11) Gewöhnlich werden solche Erklärungen dann abgegeben, wenn eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter in seiner persönlichen Auffassung von der Mehrheitsmeinung der Fraktion abweicht und diese Abweichung dokumentieren möchte.
So dokumentierten denn auch die SPD-Abgeordneten Helga Kühn-Mengel, Dr. Reinhold Hemker, Mechthild Rawert, René Röspel, Hilde Mattheis und Jelia Teuchner ihre von der Fraktionsmeinung abweichende Auffassung und erklärten: „Patientinnen und Patienten haben ein Recht darauf, daß ihre Gespräche mit dem Arzt oder ihrer Ärztin vertraulich bleiben. § 160 a des Gesetzentwurfes räumt bei der Entscheidung über Ermittlungsmaßnahmen bei Ärzten (…) einen Abwägungsspielraum ein, der dieses Recht unserer Meinung nach nicht ausreichend schützt…“ (12)

Doch wer nun glaubte, die sechs SPD-Bundestagsabgeordneten hätten deshalb das Gesetz abgelehnt, wurde enttäuscht, die Erklärung der vorgenannten SPD-Abgeordneten endet mit dem Satz „Trotz dieser Gesichtspunkte halten wir eine Zustimmung (…) für richtig. (12) Folglich stimmten sie dem von ihnen zu Recht kritisierten Gesetzesantrag zu.(10) Anders verhielten sich dagegen die zuvor erwähnten CDU/CSU-Abgeordneten, von denen die beiden Ärzte Dr. Rolf Koschorrek und Dr. Hans Georg Faust ebenfalls eine Erklärung abgaben, in der es klar und deutlich heißt: „Ich stimme diesem Gesetzentwurf nicht zu, weil die vorgesehene Differenzierung zwischen Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten sowie andererseits weiteren Berufsgeheimnisträgern, zu denen auch Ärzte gehören, meiner Auffassung nach nicht der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zu entnehmen ist.“ (13) Diese beiden Abgeordneten lehnten den Gesetzesantrag ab. (10)

Viele Organisationen haben sich zu einer Kampagne „Stoppt die Vorratsdatenspeicherung!“ zusammengeschlossen.(14) Dazu gehören u. a. der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), die Humanistische Union, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V., die Evangelische Konferenz für Telefonseelsorge sowie der Deutscher Presserat.(15) In ihrer Gemeinsamen Erklärung zum Gesetzentwurf über die Vorratsdatenspeicherung heißt es:

„Der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, Telekommunikationsunternehmen ab 2008 zu verpflichten, Daten über die Kommunikation ihrer Kunden auf Vorrat zu speichern. (…) Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel. Ohne jeden Verdacht einer Straftat sollen sensible Informationen über die sozialen Beziehungen (einschließlich Geschäftsbeziehungen), die Bewegungen und die individuelle Lebenssituation (z.B. Kontakte mit Ärzten, Rechtsanwälten, Psychologen, Beratungsstellen) von über 80 Millionen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern gesammelt werden. (…) Untersuchungen zeigen, daß bereits die gegenwärtig verfügbaren Kommunikationsdaten ganz regelmäßig zur effektiven Aufklärung von Straftaten ausreichen. Es ist nicht nachgewiesen, daß eine Vorratsdatenspeicherung besser vor Kriminalität schützen würde.“

Dieses Jahr geschieht mit dem am 9. November im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung noch Folgendes: Der Bundesrat wird am 30. November zu diesem Gesetz Stellung nehmen. Anschließend entscheidet der Bundespräsident, ob er das Gesetz unterzeichnet oder nicht. Falls das Gesetz wie von der Bundesregierung geplant zum Jahresende in Kraft tritt, wird die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Die Gegner der staatlichen Sammelwut hoffen dann auf den Erfolg einer Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht. (15) Insgesamt über 10.000 Personen haben sich diesem Protest bereits angeschlossen. (16) Auch der Bundesvorstand der Deutschen Journalisten Union (dju) unterstützt die Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung. (17)


(1) Bundestagsdrucksache 16/6979
(2) Plenarprotokoll 16/124 Seite 12994 http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
(3) http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/europa/richtlinien/rl2006-24.html
(4) Plenarprotokoll 16/124 Seite 12997
(5) http://bundesrecht.juris.de/stpo/__100g.html
(6) Bundestagsdrucksache 16/6979 Änderung des Telekommunikationsgesetzes, § 113 b,

(7) Plenarprotokoll 16/124 Seite 12998
Der gesamte Wortlaut von Punkt 9 der Richtlinie 2006/24/EG lautet:
„9) Gemäß Artikel 8 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) hat jede Person das Recht auf Achtung ihres Privatlebens und ihrer Korrespondenz. Eine Behörde darf in die Ausübung dieses Rechts nur eingreifen, soweit der Eingriff gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendig ist, unter anderem für die nationale oder öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung der Ordnung, zur Verhütung von Straftaten oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer. Da sich die Vorratsspeicherung von Daten in mehreren Mitgliedstaaten als derart notwendiges und wirksames Ermittlungswerkzeug für die Strafverfolgung, insbesondere in schweren Fällen wie organisierter Kriminalität und Terrorismus, erwiesen hat, muß gewährleistet werden, daß die auf Vorrat gespeicherten Daten den Strafverfolgungsbehörden für einen bestimmten Zeitraum unter den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen zur Verfügung stehen. Die Annahme eines Instruments zur Vorratsspeicherung von Daten gemäß den Anforderungen des Artikels 8 der EMRK ist daher eine notwendige Maßnahme.“
(8) Plenarprotokoll 16/124 Seite 13000
(9) Plenarprotokoll 16/124 Seite 12999
(10) Plenarprotokoll 16/124 Seite 13011
(11) http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/go.pdf
(12) Plenarprotokoll 16/124 Seite 130/33
(13) Plenarprotokoll 16/124 Seite 13032
(14) http://hintergrund.de/index.php?option=com_content&task=view&id=81&Itemid=137
(15) http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/80/100/lang,de/
(16) Aussage des Kampagnensprechers auf einer Veranstaltung von B90/Die Grünen zu Bürgerrechten am 15.11.07 in Berlin
(17) http://www.verivox.de/News/ArticleDetails.asp?aid=22024&g=internet

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