Innenpolitik

„Die Wahrheit auszusprechen ist kein Verbrechen“

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Hans-Christian Ströbele stellt Edward Snowdens Brief an die Bundesregierung vor. Kommt der Whistleblower bald nach Deutschland? –

Von THOMAS EIPELDAUER, 1. November 2013 –

„Hier ist es ja voller als bei Merkel“, sagt einer der Journalisten in der Bundespressekonferenz kurz vor dem Auftritt Hans-Christian Ströbeles am heutigen Freitag zu einem Kollegen. Geladen hatte der grüne Bundestagsabgeordnete, um der Öffentlichkeit einen Brief des US-Whistleblowers Edward Snowden vorzustellen, den dieser ihm bei einem – aus Sicherheitsgründen weitgehend geheim vorbereiteten und bereits seit Juni angebahnten – Treffen in Moskau übergeben hatte.

„An die Zuständigen“ wendet sich Snowden darin, und er teilt ihnen mit, dass er als ehemaliger Mitarbeiter bei den US-Geheimdiensten NSA und CIA „Zeuge systematischer Gesetzesverstöße“ seiner Regierung geworden sei. Dies habe ihn „aus moralischer Pflicht zum Handeln“ veranlasst. Die Reaktionen auf seine Enthüllungen hätten ihn ermutigt: „Bürger auf der ganzen Welt und auch hohe Amtsträger – einschließlich der Vereinigten Staaten – haben die Enthüllungen zu einem System der allumfassenden Überwachung, das niemandem Rechenschaft schuldig ist, als einen Dienst an der Öffentlichkeit beurteilt.“

Trotzdem sehe die US-Regierung seine Tat nach wie vor als Verbrechen und kriminalisiere seine politische Meinungsäußerung. „Dennoch: Die Wahrheit auszusprechen ist kein Verbrechen.“ Snowden zeigt sich zuversichtlich, dass Washington durch internationalen Druck doch noch zu einem Einlenken bewegt werden könne.

„… mit Ihnen in Ihrem Land“

Die für die deutsche Regierung brisantesten Stellen finden sich am Ende des Schreibens. Dort deutet der Ex-Geheimdienstler an, dass er sich gerne an der „verantwortungsvollen Aufklärung der Sachverhalte“ beteiligen würde. „Ich freue mich auf ein Gepräch mit Ihnen in Ihrem Land, sobald die Situation geklärt ist und danke Ihnen für Ihre Bemühungen, das internationale Recht zu wahren, das uns alle beschützt.“

Diese Formulierungen könnten der Debatte um ein mögliches Asyl Edward Snowdens in Deutschland erneut Auftrieb geben. Hans-Christian Ströbele betonte zwar auf der heutigen Pressekonferenz mehrfach, dass Snowden, der sich nicht als „Antiamerikaner“ verstehe, „am liebsten vor dem US-Kongress“ aussagen würden, wenn dafür akzeptable Bedingungen vorlägen. Diese Option allerdings ist mehr als unwahrscheinlich. Also gewinnt die zweite von Ströbele mit Snowden diskutierte Möglichkeit an Relevanz: Die Aussage vor einem deutschen Untersuchungsausschuss oder vor dem Bundestag. Das allerdings würde bedeuten, dass dem Whistleblower sicheres Geleit sowie der Aufenthalt in Deutschland zugesichert werden müssen. Denn die kurzfristige Ausreise für eine Aussage und nachmalige Rückkehr ins russische Exil sei nicht möglich. „Er kann nirgendwohin ins Ausland reisen, sonst verliert er seinen gegenwärtigen Status“,  so Snowdens Anwalt Anatoli Kutscherena gegenüber Interfax.

Snowdens Aussagen, so Ströbele, seien für die Aufklärung der in den letzten Monaten publik gewordenen NSA-Ausspähaktionen von großem Wert. Snowden sehe sich in der Lage, so der Grünen-Abgeordnete, „nicht nur Fehlentwicklungen, sondern möglicherweise schwere Straftaten“ durch die US-Behörden aufzudecken. Zudem sei der Whistleblower nicht allein als Techniker bei NSA und CIA angestellt gewesen, sondern als regulärer Mitarbeiter auch an „Operationen“ beteiligt gewesen. Auf die Frage, ob Snowden im Bezug auf Deutschland noch Pfeile im Köcher habe, meinte Ströbele zwar, er wolle und könne nicht über Einzelheiten der Inhalte des Besprochenen reden. Aber: „Sie können davon ausgehen, dass man viel diskutieren kann in fast drei Stunden, vor allem, wenn man viel und schnell redet.“

Eine Frage des politischen Willens

Der Brief ist bereits an die zuständigen deutschen Behörden weitergeleitet worden. Nach Paragraph 22 des Aufenthaltsgesetzes könnte die Bundesregierung Snowden Aufenthalt gewähren, wird er zur Wahrung der „politischen Interessen“ Deutschlands als Zeuge geladen. Ob das geschieht, liegt nicht allein im Ermessen der Bundesregierung. Zwar ist das Innenministerium zuständige Instanz, aber würde etwa das Parlament, ein Untersuchungsausschuss oder das Parlamentarische Kontrollgremium Snowden als Zeugen laden, wäre es äußerst schwierig, das abzulehnen.

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Allerdings ist fraglich, wie etwa ein möglicher Untersuchungsausschuss politisch zusammengesetzt wäre und ob sich Mehrheiten für eine Ladung Snowdens finden. Erste Anzeichen dafür, dass das,  wenn auch nicht allzu wahrscheinlich, so doch möglich sein könnte, sieht Ströbele in den jüngsten Aussagen Thomas Oppermanns. Der SPD-Politiker und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums hatte sich dafür ausgesprochen, den Informanten zur Aussage zu laden. Er könne sich nicht vorstellen, so Oppermann, „dass die Bundesrepublik Deutschland jemanden, der einen schweren Spionageakt gegen die Bundeskanzlerin aufgedeckt hat“, in das Land ausweise, „das diese Spionage betrieben hat“. Politiker der Grünen und der Linkspartei sind ohnehin für eine Aufenthaltsgenehmigung für Edward Snowden.

Wie realistisch diese Option allerdings ist, hänge, so Ströbele, vom politischen Willen der Bundesregierung ab: „Die Lösung, auch die humanitäre Lösung für Edward Snowden, ist wahrscheinlich nur möglich mit viel Willen, politischem Willen des deutschen Parlaments, der deutschen Bundesregierung, aber auch der US-Regierung und des US-Kongresses. Denn ein völliges Gegeneinander wird nicht funktionieren, ein völliges Miteinander wird nicht möglich sein.“ Die Bundesregierung und Kanzlerin Angela Merkel haben bislang allerdings keine Schritte in diese Richtung unternommen. Es gebe „weder Schreiben, noch Bitten noch Anträge“, sagte Anatoli Kutscherena am Freitag der Agentur Itar-Tass zufolge.

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