Schutz und Ordnung?

Die Polizei – Dein Freund und Helfer

Das staatliche Gewaltmonopol erscheint so selbstverständlich, dass seine Rechtfertigung kaum infrage gestellt wird. Viele würden bedenkenlos die Polizei rufen, wenn sie Opfer von Straftaten werden. Die Frage ist jedoch, ob der Staat seiner Verantwortung tatsächlich gerecht wird oder ob er seine Macht missbraucht.

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Polizei (Symbolbild)
Quelle: pixabay; Lizenz: freie Nutzung, Mehr Infos

Mitte Juli 2018 geriet die deutsche Polizei in die Schlagzeilen: Ein jüdischer Hochschullehrer aus den USA erhob schwere Vorwürfe gegen die Staatsgewalt. Er war im Bonner Hofgarten wegen seiner Kippa von einem Mann antisemitisch beleidigt und angegriffen worden. Die herbeigerufene Polizei verfolgte anstelle des jugendlichen Täters den Philosophie-Professor, warf ihn zu Boden und schlug ihm mehrmals ins Gesicht. Schließlich wurden ihm Handschellen angelegt. Nachdem auch die Polizeibeamten endlich eingesehen hatten, dass sie den Falschen festgenommen hatten, setzten sie ihn unter Druck. Wenn er gegen sie aussagen würde, würden sie ihn wegen Widerstandes anzeigen. Die Bonner Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa entschuldigte sich schon kurz nach dem Vorfall bei dem Geschädigten für den Fehler. Richtig empört war Professor Jitzchak Jochanan Melamed von der Universität Baltimore darüber, dass in der späteren Pressemitteilung der Polizei behauptet wurde, er hätte sich der Polizei widersetzt. Dazu, dass das polizeiliche Vorgehen in den Medien einigen Widerhall fand, meinte er: «Wenn ich einer der Underdogs der deutschen Gesellschaft gewesen wäre, hätte es keinen gekümmert und niemand hätte die Beschwerde ernst genommen.» Und er fuhr fort: «Ganz sicher habt ihr ein Problem mit dem Antisemitismus, aber ihr habt auch ein Problem mit brutaler Polizeigewalt.»

Selbstverständlich können Fehler passieren, können «im Eifer des Gefechts» Verwechslungen vorkommen. Man erinnere sich nur daran, dass auch beim G20-Gipfel in Hamburg Anfang Juli 2017 ein Bus mit Jugendlichen aus NRW auf dem Weg zur angemeldeten Großdemonstration polizeilich angehalten und zur Gefangenensammelstelle gebracht wurde. Die Jugendlichen, auch Minderjährige, mussten sich teilweise nackt ausziehen, ihnen wurde gedroht, über Stunden oder Tage in Haft genommen zu werden. Rechtsbeistand wurde ihnen versagt. Später entschuldigte sich der Innensenator für diese Rechtswidrigkeiten damit, dass der Bus verwechselt worden sei. Eine solche Entschuldigung offenbart vor allem die fehlende Einsicht in die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Handelns. Und sie zeigt, dass es kaum gelingt, derartige Rechtswidrigkeiten nachzuweisen, da Gewalt zum Auftrag der Polizei gehört. Über Polizeigewalt, über die Verletzungen von Bürgern und Bürgerinnen durch die Polizei, ist nach dem Gipfel ebenfalls viel berichtet worden. Zahlreiche Videos und Fotos belegten im Nachhinein das Ausmaß der Gewalt, mit der die Polizei in diesen Tagen gegen Demonstrierende vorgegangen ist. In solchen Demonstrationskontexten gibt es zumindest auch ein wenig Beschwerdemacht der Beteiligten. Im Alltag, das merkt der Philosophie-Professor – nicht zuletzt aufgrund seiner Erfahrungen in den USA – zu Recht an, sind die «Underdogs» diejenigen, die Tag für Tag Erfahrungen mit polizeilichen Eingriffen, Kontrollen, Demütigungen und Übergriffen machen. Es sind die Menschen, die am Rande unserer Gesellschaft leben, die «anders» sind und manchmal auch sein wollen, Menschen, die aufgrund ihres Aussehens, ihres Verhaltens oder ihrer Herkunft aus dem «Rahmen», aus der Norm des «Richtigen» und «Ordentlichen» fallen. Für Oury Jalloh, der im Polizeigewahrsam in Dessau starb, hatte diese alltägliche Gewalt tödliche Folgen. Der junge Mann aus Sierra Leone kam infolge eines Brandes in der Gefängniszelle ums Leben.

Können bessere Ausbildung, bessere Kontrolle, andere Beschwerdemöglichkeiten und Strafverfolgungswege diese Situation entscheidend verändern, oder müssen wir insgesamt grundlegend über die Rolle der Polizei in unserer Gesellschaft nachdenken?

Schutz und Ordnung?

Sicherlich muss die Ausbildung immer wieder daraufhin überprüft werden, ob die polizeilichen Gewaltmittel ausreichend hinterfragt und andere Konfliktlösungen eingeübt werden. Wichtig wäre es ebenfalls, endlich unabhängige Beschwerdeinstanzen zu schaffen. Aus guten Gründen klagen diejenigen, die von Polizeigewalt betroffen sind, meist nicht – sie müssen mit Gegenanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) oder falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) rechnen. Die ermittelnden Beamten und Beamtinnen gehören meist selbst der Gruppe an, gegen die ermittelt werde müsste. So laufen Strafanzeigen gegen Polizisten gegenwärtig fast immer ins Leere und ziehen allenfalls Gegenanzeigen nach sich. Internationale Menschenrechtsgremien von UN und EU empfehlen schon lange, unabhängige Beschwerdestellen einzuführen. Hintergrund ist die menschenrechtliche Verpflichtung, Betroffenen ein Recht auf wirksame Beschwerde zu garantieren und sicherzustellen, dass Beschwerden unabhängig, angemessen, unverzüglich und öffentlich überprüfbar untersucht werden. Betroffene müssen im Verfahren beteiligt und nicht nur informiert werden. Für solche Instanzen ist es wichtig, dass sie unabhängig von Polizeibehörden und Innenministerien agieren können. Sie müssen eigene Ermittlungsbefugnisse haben und Einsicht in polizeilicheund staatsanwaltschaftliche Akten nehmen können.

Doch das Gewaltmonopol des Staates erscheint so selbstverständlich, dass grundlegende Fragen nach seiner Rechtfertigung kaum gestellt werden. Der Begriff ist so sehr mit den positiven Zielen aufgeladen, dass die darin enthaltene «Gewalt» mit ihrer negativen Konnotation verschwindet. Der Nationalstaat hat das «Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit», um Recht durchzusetzen, Schutz zu bieten und die staatliche Ordnung aufrechtzuerhalten. Es ist aber daran zu erinnern, dass jeder Nationalstaat aus dem Geist des Krieges geboren ist. In Abgrenzung nach und mit dem Schutz gegen außen wird den Bürgern und Bürgerinnen – deren Gleichheit vor dem Gesetz auch erst erstritten werden musste – Sicherheit im Inneren versprochen. Ein friedliches und geordnetes Zusammenleben soll gewährleistet werden. Nationalstaaten haben zugleich die Aufgabe, den Rahmen zu schützen, in dem die Bürger und Bürgerinnen ihren privaten Geschäften nachgehen. Daraus entstehende Konflikte, Ungerechtigkeiten und Widersprüche sollen nicht oder nur begrenzt staatlich gelöst werden, denn der Rahmen der Wirtschaftsordnung muss aufrechterhalten werden. Auf Forderungen nach grundlegenden Veränderungen und die Infragestellung des kapitalistischen Systems kann letztlich nur mit Gewalt geantwortet werden, um die alte Ordnung zu sichern. Die Räume, die kapitalistische Expansionen erfordern, und deren Freizügigkeiten werden geschützt. Andere Formen von Konfliktlösungen, Streitschlichtung und Veränderungen, die an den Ursachen von Konflikten ansetzten, werden verdrängt.

Diese Verdrängung anderer Konfliktlösungen, gepaart mit der Orientierung an strengen Bildern von Ordnung, führen imb Alltag zu sehr unterschiedlichen Erfahrungen der Bürger und Bürgerinnen mit der Polizei. Für viele ist es selbstverständlich, dass sie die Polizei rufen, wenn sie Opfer von Straftaten werden. Wenn sie bestohlen oder bedroht werden, soll die Polizei helfen und die Ordnung wiederherstellen. «Die Polizei – Dein Freund und Helfer» entspricht ihrem Bild von der Polizei, mit der sie tatsächlich selten in Kontakt treten. Die Ausgegrenzten, die «Anderen», die am Rande der Gesellschaft existieren, wissen, dass sie von der Polizei eher Kontrolle und Schikane zu befürchten haben. Sie sind Opfer häufiger, nicht zuletzt rassistischer Kontrollen, mit denen sich die Polizei ihre eigenen Vorurteile immer wieder bestätigt. Die Rede vom rechtswidrigen «Racial Profiling» macht aber auch deutlich, dass es nicht darum geht, dem einzelnen Polizisten ein rassistisches Weltbild zu unterstellen, sondern die polizeiliche Aufgabenstellung und die gesellschaftliche Herangehensweise zu hinterfragen.

Geflüchtete und Migranten, die bedroht werden, machen auch dann, wenn sie die Polizei rufen, häufig die Erfahrung, dass sie nicht beschützt werden: Die Polizei kommt erst spät und verfolgt anstelle der Täter diejenigen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Deshalb berichten auch alle Anwälte und Unterstützer dieser Gruppen, dass ihnen die Berichte des US-amerikanischen Professors bekannt vorkommen.

Aggressionen auf beiden Seiten

Umgekehrt klagen gegenwärtig die Polizei und ihre Gewerkschaften häufig über die «Gewalttätigkeit» der Bürger, über Aggressionen und mangelnden Respekt ihnen gegenüber. Sie verlangen mehr Eingriffsbefugnisse und besseren Schutz, sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch bezüglich der Ausrüstung. Auseinandersetzungen wie in den französischen Banlieues, den verarmten Vororten französischer Großstädte, oder in England im Jahr 2011 sind jedoch für Deutschland untypisch. Als Ursache für solche «Aufstände» wird oft ganz selbstverständlich das Gefälle zwischen Arm und Reich genannt: Ethnische Minderheiten fühlten sich gezielt schikaniert, Jugendliche sähen sich abgehängt und ausgegrenzt. Zur Problemlösung wird jedoch die Polizei geschickt.

Auch ohne solche Unruhen gibt es in Deutschland eine lange Tradition der Ausweitung polizeilicher und geheimdienstlicher Befugnisse, mit denen es möglich ist, tief in die Grundrechte der Bürger einzugreifen. Seit dem 11. September 2001 hat sich das Tempo sicherlich erhöht, werden die Bedrohungen durch Terrorismus allgegenwärtig, aber auch allgegenwärtig gemacht. Die Ängste der Bürger lassen die Ausweitungen der Befugnisse der Staatsgewalt legitim erscheinen. Das Online-Portal netzpolitik.org hat eine Chronik dieser Entwicklungen seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland erstellt, die als Weg in den Überwachungs- oder Polizeistaat gelesen werden kann. 1

Betroffen von den staatlichen Eingriffen sind oft linke Projekte und Teilnehmende an Demonstrationen. Das ist nicht neu, aber Eingriffstiefe und der Blick auf die Grundrechte verändern sich. Beim Treffen der G20 in Hamburg wurde deutlich, in welchem Maße Grundrechte ausgehebelt werden können. Leitend war die Idee, es kämen «Gewalttäter », die potenziellen Terroristen gleichgestellt wurden. Diese würden sich unter die «normalen» und «friedlichen» Demonstrierenden mischen. Also mussten alle als verdächtig gelten. Eine riesige Versammlungsverbotszone in der Innenstadt und die damit verbundene Aushebelung von Grundrechten war ebenso die Folge wie ein erschreckendes Ausmaß von Polizeigewalt.

Die Legislative folgt dem Ansinnen der Polizei mit immer neuen Gesetzen. So hatte der Bundestag den Generalverdacht und den Schutz «seiner» Polizei im Blick, als er noch kurz vor den Gipfeltagen zum 30. Mai 2017 das Strafgesetzbuch (StGB) änderte: Ein neuer § 114 StGB stellt die potenzielle Verletzung von Polizisten und Polizistinnen in Abgrenzung zur für alle anderen geltenden Körperverletzung gesondert unter eine Mindeststrafe von drei Monaten. Der alte § 113 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) wurde dahingehend erweitert, dass schon das gemeinschaftliche Teilnehmen in einer Menge zur Straftat werden kann. Schon vor der Gesetzesänderung warnten viele Experten, dass insgesamt eine drastische Verschärfung gerade auch des Demonstrationsstrafrechts zu befürchten sei.

Gegenwärtig führen neue Polizeigesetze der Länder zu gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Das bayerische Polizeiaufgabengesetz (BayPAG) ist trotz vehementer Kritik am 15. Mai 2018 erlassen worden. Juristen halten mehr als zwanzig Änderungen für verfassungsrechtlich zumindest bedenklich. John Philipp Thurn führt im Magazin Einspruch der Frankfurter Allgemeinen Zeitung dazu aus: «Das Bestimmtheitsgebot und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werden vielfach missachtet, auf einen eigentlich erforderlichen Richtervorbehalt wird zum Teil verzichtet, bei besonders intensiven Grundrechtseingriffen ist der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung nicht sichergestellt.»

Die «drohende Gefahr» wird zum zentralen Begriff der neuen Polizeigesetze, über die auch in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen diskutiert wird. Nach alter Vorstellung greift die Polizei dann ein, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt oder tatsächlich droht. Angesichts eines eher abstrakt drohenden Terrorismus sollen nun die präventiven Eingriffsmöglichkeiten gestärkt werden: Lange bevor es konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Gefahr gibt, soll die Polizei Eingriffsbefugnisse aufgrund von Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten erhalten. Und dies soll nicht mehr nur im Falle einer vermuteten terroristischen Straftat gelten, sondern auch bezüglich «normaler» Kriminalität. Vorbeugende Haft wird angesichts einer «drohenden Gefahr» möglich. Tendenziell gerät damit jeder unter Verdacht, betroffen aber sind wiederum diejenigen, die vom Mainstream abweichen. Möglichkeiten der Überwachung und der «strategischen Fahndung», einer verdachtsunabhängigen Anhalte- und Sichtkontrolle im öffentlichen Verkehr werden geschaffen.
Der Protest gegen diese neuen Polizeigesetze wird in den Ländern immer stärker und vernetzt sich zunehmend. Die fundamentale Kritik am nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf hat immerhin zu einer zeitlichen Verschiebung der parlamentarischen Verabschiedung geführt.

Unkontrollierbare Macht

Mit Recht wird befürchtet, dass wir auf dem Weg in ein «hyperpräventives Gefahrenverhinderungsrecht» sind, in dem die Grund- und Menschenrechte ausgehebelt werden. Die These, dass wir uns zu einem Polizeistaat, einem «Sicherheitsstaat» entwickeln, bei dem die Effizienz der staatlichen Macht und Machtanwendung die oberste Priorität besitzt, ist jedoch alt. Zunehmende Kompetenzen für die Polizei, nicht zuletzt durch Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe, erschweren die Kontrolle der Polizei erheblich oder machen sie gar unmöglich.

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Dies wird noch dadurch verstärkt, dass selbst gerichtliche Feststellungen über die Rechtswidrigkeit von polizeilichen Maßnahmen, etwa im Kontext des Versammlungsrechts, keine Folgen haben. Seit der Feststellung, dass eine polizeiliche Einkesselung von Demonstrierenden in Hamburg im Jahr 1986 rechtswidrig war, mussten Gerichte immer wieder im Nachhinein urteilen, dass solche Maßnahmen unzulässig sind. Manchmal konnten immerhin geringe Entschädigungen erstritten werden. An der Anwendung der polizeilichen Maßnahme ändert das indes nichts. So wurde auch der leitende Polizeibeamte Hartmut Dudde, der unter dem Rechtspopulisten und früheren Innenminister Ronald Schill Karriere gemacht hat und in seiner Zeit in der Gesamteinsatzleitung der Bereitschaftspolizei mehrfach gerichtlich festgestellte Rechtsbrüche im Umgang mit Versammlungen begangen hat, zum Leiter des Vorbereitungsstabes und zum Polizeiführer der Einsätze beim G20-Gipfel in Hamburg ernannt.

Seit Nine Eleven erscheinen die vielen Eingriffe in die Rechte der Bürger und Bürgerinnen legitim, da die Angst vor terroristischen Taten präsent ist und die Rufe nach Schutz laut sind. Allerdings muss man sich auch fragen, ob die Bürger und Bürgerinnen wirklich selbst die Ängste vor Straftaten und Angriffen in den Mittelpunkt ihrer Aufmerksamkeit stellen. Der Norddeutsche Rundfunk berichtete jüngst über eine Studie in Mecklenburg-Vorpommern zu den von den Einwohnern selbst genannten vorrangigen Problemen. Danach waren 69 Prozent der Befragten der Meinung, das wichtigste politische Problem läge im Bereich «Bildung, Schule, Ausbildung». Löhne, Familienpolitik, Abwanderung werden als weitere dringend zu lösende Probleme angeführt. Soziale Ungleichheit und soziale Sicherheit scheinen also eher als zentrales Problem wahrgenommen zu werden als Fragen polizeilich zu garantierender Sicherheit. Fundamentale Lösungsansätze für diese Probleme werden jedoch gar nicht erst gesucht.

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