Innenpolitik

Der Tod von Oury Jalloh immer noch nicht geklärt

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Von REDAKTION, 20. Dezember 2012 –

Mord oder ein tragisches Unglück? Die quälende Frage, was genau dem Flüchtling Oury Jalloh am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle der Dessauer Polizei widerfahren ist, wird möglicherweise nie mehr beantwortet werden. Vergangene Woche ist ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Nach der Staatsanwaltschaft will nun auch die Verteidigung in Revision gehen. Die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, die als Nebenkläger ebenfalls Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat, will auf allen Ebenen „weiter kämpfen gegen die unwilligen Justizbehörden und den repressiven Polizeiapparat Sachsen-Anhalts, solange bis klar ist, was in der Zelle 5 wirklich passiert ist!“.

Wie ist es möglich, dass ein Mensch in einer Gefängniszelle im sogenannten Sicherheitsgewahrsam verbrennt und die Todesumstände ungeklärt bleiben?, fragen die Freunde von Oury Jalloh auf einer Internet-Seite mit dem Titel Breaking the Silence. Und sie versprechen nicht zu ruhen, bis ein Verbrechen hundertprozentig ausgeschlossen oder bewiesen und der Mörder zur Rechenschaft gezogen ist.  

In dem Prozess zur Klärung des Feuertodes von dem Asylbewerber Oury Jalloh ist der angeklagte Beamte  Andreas S. vergangenen Donnerstag zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro – insgesamt 10.800 Euro – verurteilt worden. Mit dem Urteil ging das Gericht über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus. Die hatte lediglich 90 Tagessätze zu je 70 Euro wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

In einem ersten Verfahren 2008 am Landgericht Dessau war der heute 52-jährige S. freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aber aufgehoben. Darauf ging die Magdeburger Kammer fast zwei Jahre der Frage nach, welche Schuld der ehemalige Dienstgruppenleiter an dem tragischen Tod des Afrikaners trägt.

Der Angeklagte habe sich der fahrlässigen Tötung schuldig gemacht, meint nun das Gericht. S. hatte Jalloh nicht nur ohne hinreichenden Grund eingesperrt, die Gewahrsamsordnung missachtet und widerrechtlich ohne richterlichen Beschluss einen verlängerten Freiheitsentzug für Jalloh angeordnet. Er hätte es zudem versäumt, für die notwendige ständige Überwachung in der Zelle zu sorgen. Jalloh war in einem völlig hilflosen Zustand. Er war betrunken, hatte Drogen genommen und war von den diensthabenden Polizisten an Händen und Füßen fixiert worden. „Wenn wir Menschen die Freiheit nehmen, haben wir auch die Verantwortung für sie“, betonte die Vorsitzende Richterin Claudia M.. Dennoch ist das Gericht der Auffassung, dass der Mann aus Sierra Leone die Matratze, auf der er lag, mit einem Feuerzeug selbst angezündet hat.

Die Richter sahen keine Hinweise darauf, dass Jalloh angezündet worden sein könnte, , wie die Nebenkläger vermuten. Einen technischen Defekt schlossen sie ebenfalls aus. Im Prozess hatte der verantwortliche Polizist zugegeben, mindestens einmal den Feueralarm abgestellt zu haben. Angeblich ging er von einem Fehlalarm aus. Nach Ansicht der Kammer hätte der Afrikaner, zu dessen Alter es unterschiedliche Angaben gibt, aber auch nicht gerettet werden können, wenn der Angeklagte gleich beim ersten Signal des Rauchmelders in die Zelle geeilt wäre.

Viele Ungereimtheiten

Das klingt recht einfach und zumindest halbwegs plausibel. Aber so einfach ist der Fall nicht. Bei einer Untersuchung des Feuerzeuges, mit dem Jalloh sich selbst angezündet haben soll, kamen erhebliche Zweifel auf, dass es sich zur Brandzeit überhaupt in der Zelle befunden hat. Denn es weist keinerlei Materialspuren der Matratze oder der Kleidung von Jalloh auf. Mit beiden hätte es eigentlich verschmolzen sein müssen.

Wenn sie die dafür benötigten 40.000 Euro durch Spenden-Sammelaktionen auftreiben können, wollen die Nebenkläger nun einen unabhängigen Brandgutachter hinzuziehen. Läuft alles planmäßig, so wird der Experte bereits Mitte Januar „mit Versuchen beginnen, die erstmals das Abbrennen der Matratze mit Brandbeschleunigern beinhalten werden“, erklärte die Initiative in Gedenken an Oury Jalloh. „Wir erwarten Ergebnisse, die den Justiz- und Sicherheitsbehörden in Sachsen-Anhalt aufzeigen werden, dass ihre Selbstentzündungshypothese in keiner Weise realistisch ist.“

Es gibt noch mehr Ungereimtheiten. Neben diversen anderen Beweismitteln sind Videobänder von einer Durchsuchung der Zelle Jallohs angeblich nicht mehr auffindbar. Der für seine Bewachung und Sicherheit verantwortliche Beamte S. sowie seine Kollegen zeigten sich während der Vernehmungen wenig kooperativ. „Es drängte sich der Eindruck auf, dass verschleiert werden sollte, wo es nur ging“, kritisierte die Mitteldeutsche Zeitung. „Dass zahlreiche Beweismittel verschwunden sind, die Polizeibeamten, die an jenem Tag ihren Dienst versahen, im Gerichtssaal eine kollektive Amnesie demonstrierten oder sich in haltlosen Lügen und Vertuschungen übten, erweist sich im Nachhinein als erfolgreiche Strategie der Polizei- und ihrer Kontrollbehörden im Innenministerium Sachsen-Anhalts“, lautet die überaus bittere Bewertung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, das den Prozess intensiv beobachtet hat. Für äußerst besorgniserregend halten die Bürgerrechtler, dass das Gericht und die Staatsanwaltschaft „mangelndes Aufklärungsinteresse“ demonstriert und „vorrangig mit dem Bestreben, Schaden von der Polizei und ihren Aufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt abzuwenden“ agiert habe.

Keine Sicherheit für Opfer von rassistischer Polizeigewalt

Daher verstimmen seit 2005, ebenso bei Protestaktionen wie während der Gerichtsverhandlungstage, auch nicht die Sprechchöre von Mitgliedern und Sympathisanten der Jalloh-Gedenkinitiative, Freunden und Angehörigen des Opfers: „Oury Jalloh – das war Mord!“ Sie haben bereits neue Demonstrationen angemeldet, darunter ein Gedächtnismarsch am 7. Januar anlässlich des achten Todestages von Jalloh.

„Wir bewerten die Verurteilung von S. als Farce. Er wurde als Bauernopfer vorgeführt, um den rechtsstaatlichen Anschein zu wahren“, so ihre Begründung für weitere Proteste. „Die Verurteilung ist das geringere Übel, das Sachsen-Anhalt auf Justizebene in Kauf nehmen musste, um den
,Fall‘ Oury Jalloh endlich vom Tisch zu haben.“

Das dürfte nicht ohne Weiteres gelingen. „Der Schaden ist groß“, lautet das vorläufige Resümee der Mitteldeutschen Zeitung. „Menschenrechtsorganisationen glauben bis heute, dass Jalloh ermordet wurde.“ Der Verdacht habe Nahrung finden können, weil die Umstände, unter denen der Mann sterben musste, nicht geklärt worden sind. „Schaden genommen hat auch das Ansehen der Dessauer Polizei, der ein unseliger Korpsgeist und Ausländerfeindlichkeit vorgeworfen wurde.“

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Polizei und Justiz haben bislang keinen aufrichtigen Aufklärungswillen bekundet – nun versucht der verantwortliche Beamte und seine Berater sogar noch, den Spieß umzudrehen. S. lässt sich zum Justiz-Opfer stilisieren. Sein Verteidiger und die Gewerkschaft der Polizei sprechen von einem „Fehlurteil“. Ein einzelner Beamter dürfe nicht für mangelnde personelle und technische Ausstattung der Wache zur Rechenschaft gezogen werden, lautet ihr Hauptargument dafür, dass sie die Entscheidung des Gerichts anfechten werden.

Wie immer das Verfahren enden wird – nach Ansicht des Komitees für Grundrechte und Demokratie hat die „Kontrolle über staatlich ausgeübte Gewalt versagt. Staatsanwaltschaft und Gericht sind ihrer vornehmsten Aufgaben in der gewaltenteiligen Demokratie nicht nachgekommen.“  Diese erschreckende Tatsache sei für Flüchtlinge, Asylsuchende und die Black Community mit gravierenden Folgen verbunden. Das umstrittene Urteil gegen den Polizisten vermittele ihnen keine Sicherheit, „dass Opfer rassistischer oder anderer unrechtmäßiger Polizeigewalt staatsanwaltschaftlich und gerichtlich geschützt werden“. Im Gegenteil: Es bestätige vielmehr, so das Komitee weiter, „dass staatlicher Schutz vor allem dem Handeln der Polizei garantiert ist, selbst dann noch, wenn dieses unrechtmäßig war und tödliche Folgen hatte“.

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