Innenpolitik

Bundesinnenminister Schäuble verbietet Nazi-Vereine

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– SPD, Linke und Grüne bezeichnen Verbot des Collegium Humanum als „längst überfällig“ –

Von HELMUT LORSCHEID, 8. Mai 2008:

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat am 7. Mai 2008 den Verein „Collegium Humanum“ einschließlich seiner Teilorganisation „Bauernhilfe e. V.“ sowie den „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“ (VRBHV) verboten.(1) Das Verbot erfolgte gemäß § 3 des Vereinsgesetzes.(2) Insbesondere der Hauptverein, das Collegium Humanum, war seit Jahrzehnten als Treffpunkt und Schulungszentrum verschiedener Nazi-Organisationen bekannt. Zahlreiche regionale und bundesweite Initiativen hatten seit Jahrzehnten immer wieder darauf hingewiesen und ein Einschreiten der Behörden gefordert. Bisher stets ohne Erfolg. Nun wies Bundesinnenminister Schäuble in einer Presseerklärung auf die seit Jahren immer wieder auch in Bundestagsanfragen und Reden von Linken und Grünen angesprochene Tatsache hin, dass es sich bei den Vereinen „um Sammelbecken organisierter Holocaustleugner“ handelte, deren „Vereinstätigkeit aus antisemitischer Propaganda und der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ bestand. (1)

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, MdB, verwies darauf, dass „das Zentrum sogar als gemeinnütziger Verein anerkannt war und somit Nazihetze … steuerlich absetzbar war“. (3) (4)

Auch die Sprecherin der Arbeitsgruppe Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion, Gabriele Fograscher, MdB, und die Sprecherin der Grünen für Strategien gegen Rechtsextremismus, Monika Lazar, MdB, sprachen von einem „überfälligen Verbot.“ (5),(6).Warum dieses Verbot nicht bereits vor Jahren, zu rot-grünen Regierungszeiten, erfolgte, konnten sie nicht erklären. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums beantwortete gegenüber HINTERGRUND die Frage, warum das Verbot erst jetzt erfolgt sei, mit „der Notwendigkeit einer juristisch einwandfreier Beweislage“. Diese sei nun gegeben. Nähere Angaben könne sie dazu nicht machen, da dies „operative Dinge betreffe, die sie nicht preisgeben dürfe“. (7)

(1)http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/
Nachrichten/Pressemitteilungen/2008/05/
BM__verbietet__rechtsextr__Org.html

(2) http://dejure.org/gesetze/VereinsG/3.html

(3) http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=854

(4) http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=740

(5) http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,44050,00.html

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(6)http://www.gruene-bundestag.de/cms/presse/dok/231/
231995.endlich_schluss_mit_nazivereinen.html

(7) Telefonat mit der Pressestelle des BMI am 7.5.2008

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