Amnesty International prangert Umgang mit Polizeigewalt in Deutschland an
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Nach Maßstab der Menschenrechte ungenügend –
Von THOMAS WAGNER, 09. Juli 2010 –
Die deutsche Polizei verstößt gegen internationale Menschenrechtsstandards, so könnte das Fazit einer Studie zur Polizeigewalt lauten, die von Amnesty-International am Donnerstag in Berlin vorgestellt wurde. Beschwerden dagegen würden häufig nicht umgehend, unabhängig und umfassend untersucht, fasste die Generalsekretärin der Menschenrechtsorganisation Monika Lüke das Ergebnis des Berichts „Täter unbekannt – Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland“ zusammen.
Nicht selten scheiterten die Verfahren schon daran, dass kein Täter ermittelt werden könne. Bei Ermittlungen gegen Kollegen mauerten Polizisten – teilweise gebe es auch ein falsch verstandenes Wir-Gefühl, so dpa. „In Deutschland bleiben Polizisten meistens anonym – vor allem wenn sie Helme tragen und in geschlossenen Einheiten agieren“, sagte Lüke.
Im Bericht heißt es wörtlich: „Die Recherchen von Amnesty International haben ergeben, dass die Ermittlungsmethoden und -abläufe in Fällen mutmaßlicher polizeilicher Misshandlung beziehungsweise unverhältnismäßiger Gewaltanwendung bedauerlicherweise noch nicht den Grundsätzen entsprechen, die in den von Deutschland unterzeichneten Menschenrechtsabkommen verankert sind. Dazu gehören die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK), der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) sowie das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (UN-Antifolterkonvention). In zahlreichen von Amnesty International untersuchten Fällen waren die Ermittlungen nicht umfassend genug. In anderen Fällen wurden die Ermittlungen nicht umgehend aufgenommen oder es kamen Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Strafverfolgungsbehörden auf. Auch dass Polizeibeamte noch immer nicht verpflichtet sind, bei der Ausübung ihres Amtes, bei der Festnahme oder Inhaftierung von Personen und bei der dabei gegebenenfalls erfolgenden Anwendung von Gewalt jederzeit eine sichtbare Kennzeichnung (zur Gewährleistung der individuellen Identifizierung) zu tragen, gibt Anlass zu Kritik. In einigen der von Amnesty International untersuchten Fälle hätte eine solche Maßnahme die Identifizierung der an einer mutmaßlichen Misshandlung beteiligten Polizeibeamten wahrscheinlich erleichtert.“ (1)
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt würden gegen Polizeibeamte häufiger ohne eine Gerichtsentscheidung eingestellt als sonstige Ermittlungsverfahren gegen andere Personen.
„Insbesondere in vielen von Amnesty International in den letzten fünf Jahren untersuchten Fällen mutmaßlicher Misshandlungen sind die Behörden ihren Verpflichtungen aus den international kodifizierten Menschenrechten nicht nachgekommen, umgehende, umfassende, unabhängige und unparteiische Ermittlungen zu gewährleisten, dafür Sorge zu tragen, dass die Verantwortlichen zur Verantwortung gezogen werden, sowie sicherzustellen, dass die Opfer angemessen entschädigt werden.
Amnesty International beobachtet mit Sorge, dass das gegenwärtige System, in welchem die Polizei unter Aufsicht der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen führt, keine umgehenden, unparteiischen, unabhängigen und umfassenden Untersuchungen aller mutmaßlichen Menschenrechtsverletzungen durch die Polizei gewährleisten kann.“ (2)
Wegen dieser erheblichen Mängel fordert Amnesty eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizisten. Damit gebe es gute Erfahrungen in Großbritannien, Schweden und Spanien. Bewährt hätten sich auch Videoaufzeichnungen in Polizeistationen wie in Katalonien: Dort sei die Zahl der Misshandlungsvorwürfe deutlich zurückgegangen. Unerlässlich seien auch unabhängige Untersuchungen. „Es zeigt sich häufig, dass Polizisten nicht gründlich genug gegen Kollegen ermitteln“, sagte Lüke. „Das verletzt die Menschenrechte und schadet dem Vertrauen in die Polizei.“
Das Bundesinnenministerium in Berlin wies die von Amnesty erhobenen Vorwürfe zurück. Ein Sprecher sagte, rechtswidrige Gewaltanwendungen von Polizisten würden sofort strafrechtlich und disziplinarrechtlich verfolgt.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sprachen sich gegen eine Kennzeichnungspflicht aus. Der GdP-Bundesvorsitzende Konrad Freiberg versuchte die Polizisten als die eigentlichen Gewaltopfer zu stilisieren: „Es ist eine nicht akzeptable Zumutung für die Einsatzkräfte, wenn sie über ihren Dienst hinaus, permanent mit ihrer beruflichen Tätigkeit konfrontiert werden und in ihrer Freizeit Beschimpfungen, Sachbeschädigungen und Nachstellungen erleiden müssten.“ (3)
Auch von den von Amnesty geforderten unabhängigen Kontrollgremien hält Freiberg nichts: „Es spricht nicht gerade für ein fundamentales Vertrauen in unseren Rechtsstaat, wenn über parlamentarische Ausschüsse, innerpolizeiliche Kontrollstrukturen und letztlich auch über die Justiz hinaus, noch eine weitere Instanz über die Polizei urteilen soll. Wer kann denn diese Unabhängigkeit noch übertreffen?“ (4)
(1) http://www.amnestypolizei.de/node/92
(2) http://www.amnestypolizei.de/kampagne/bericht.html
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(3) http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_ai_Jahresbericht
(4) http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_ai_Jahresbericht