Aktionen gegen Abschiebehaft
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von ELKE GROß, 31. August 2007:
In jüngster Zeit setzen Flüchtlingsinitiativen und Bürgerrechts-Organisationen ihre seit Jahren anhaltenden Proteste gegen die ihrer Ansicht nach unmenschliche Praxis der Abschiebehaft in Deutschland fort – mit Demonstrationen in Berlin und im nordrhein-westfälischen Büren sowie mit einer Wanderausstellung über den Alltag der Abschiebehäftlinge im rheinland-pfälzischen Ingelheim.
Das Gelände ist von fünf Meter hohen Betonmauern mit dreifachem Nato-Stacheldraht umgeben; zusätzlich sorgen Metallzäune und Kameraüberwachung, Schranken und vergitterte Fenster dafür, daß hier niemand ausbrechen kann. Der sogenannte „Gewahrsam für Ausreisepflichtige“, wie das Abschiebegefängnis im rheinland-pfälzischen Ingelheim im Behördendeutsch heißt, ist eines der modernsten seiner Art in der Republik. Es wurde im Jahr 2001 in Betrieb genommen und gleicht einem Hochsicherheitstrakt. Doch sitzen hier keine gefährlichen „Schwerkriminellen“ ein, sondern Menschen, deren einziges „Verbrechen“ darin besteht, daß sie Deutschland nicht freiwillig verlassen wollen. Viele der Betroffenen haben Angst, in ihrem jeweiligen Herkunftsland Opfer von staatlicher Gewalt oder anderen Menschenrechtsverletzungen zu werden. Andere leben schon seit Jahren in Deutschland, ihre Kinder gehen hier zur Schule und die Zukunft in ihrem Herkunftsstaat, mit dem sie nur noch der Paß verbindet, erscheint ihnen ungewiß. Damit sie nicht irgendwo untertauchen und sich so dem Zugriff der abschiebenden Behörde entziehen, werden sie „in Gewahrsam“ genommen.
Die Abschiebehaft wird teilweise in Gefängnissen, zusammen mit dem normalen Strafvollzug, durchgeführt, oder die Häftlinge landen in Untersuchungshaft oder im Polizeigewahrsam. In einigen Bundesländern gibt es sogar besondere Abschiebehaftanstalten.
Das im Jahr 2001 in Betrieb genommene Abschiebegefängnis in Ingelheim etwa kann insgesamt 150 „Ausreisepflichtige“ aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland aufnehmen; derzeit sind dort rund 50 Menschen inhaftiert, fast nur Männer. (1) In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Büren – nahe dem nordrhein-westfälischen Paderborn – steht das größte Abschiebegefängnis Deutschlands; hier gibt es 530 Plätze, ausschließlich für männliche Häftlinge. Jedes Jahr durchlaufen etwa 3.500 Abschiebehäftlinge allein diese JVA(2). Weibliche Abschiebegefangene werden unter anderem in der zweiten Abschiebehaftanstalt Nordrhein-Westfalens, in Neuss, untergebracht. Weitere solcher Spezialgefängnisse existieren auch in Berlin-Köpenick, Eisenhüttenstadt (Brandenburg), Offenbach am Main (Hessen), Langenhagen (Niedersachsen) und Rendsburg (Schleswig-Holstein). (3)
Über die genaue Zahl der in Deutschland im Laufe eines Jahres inhaftierten Flüchtlinge gibt es keine bundesweite Statistik. Im vergangenen Jahr hatte die Bundestagsfraktion DIE LINKE eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Abschiebehaft gerichtet; darin waren 18 Fragen aufgelistet, unter anderem wurde nach Anzahl, Altersgruppen und Geschlecht der Abschiebehäftlinge in den einzelnen Bundesländern gefragt, des weiteren nach Rechtsgrundlagen der richterlichen Haftanordnungen, nach der Dauer der Abschiebehaft, nach Entlassungen wegen Undurchführbarkeit der Abschiebung, nach Betreuungsmöglichkeiten für Schwangere oder für Eltern mit Kindern in der Haft, nach der Anzahl verletzter oder getöteter Häftlingen sowie nach Privatisierungen von Abschiebegefängnissen. (4) Doch offenbar sah sich die Bundesregierung nicht in der Lage, auch nur eine einzige der Fragen zu beantworten. In der Vorbemerkung zur Antwort der Bundesregierung heißt es lapidar: „Für die Anordnung und den Vollzug von Abschiebungshaft sind die Länder zuständig (…). Der Bundesregierung liegen daher Angaben zur Gesamtzahl der sich gegenwärtig in Abschiebehaft befindlichen Ausländer ebenso wenig vor wie nähere Angaben zu den rechtlichen Grundlagen für die Durchführung von Abschiebehaft in den Ländern bzw. zu den dortigen Vollzugsmodalitäten. (…) Zu den Fragen 1 bis 18 wird auf die Vorbemerkung verwiesen.“ (5) Mit Verweis auf Nichtzuständigkeit wollte man anscheinend schnell ein unliebsames Thema vom Tisch bekommen. Dabei erstaunt dieses Vorgehen der schwarz-roten Koalition um so mehr, als man dort zur gleichen Zeit offenbar über genügend Sachkenntnis zum selben Thema verfügte, um einen Referentenentwurf zum Aufenthaltsrecht vorzulegen, mit dessen Umsetzung sich unter anderem die Abschiebepraxis absehbar weiter verschärfen würde. (6)
Ebenfalls in Erstaunen versetzt die Tatsache, wie das Bundesinnenministerium (BMI) die grundsätzliche Kritik von Nichtregierungsorganisationen an der Abschiebungspraxis in Deutschland zurückweisen konnte, obwohl das BMI angeblich bis heute keinen ausreichenden Überblick über die notwendigen Fakten hat. Denn in jüngster Zeit, so hatte der Deutsche Caritasverband in einer Stellungnahme argumentiert, habe sich diese Abschiebungspraxis verschärft, und die Abschiebungshaft werde zu schnell, zu häufig und zu lange beantragt. (7) Das BMI hatte diese Kritik implizit zurückgewiesen, wohlgemerkt ohne nach eigenen Angaben die Fakten zur Abschiebungspraxis im einzelnen auf dem Tisch zu haben. Auf Nachfrage der Linksfraktion, wie die Regierung ohne Kenntnis entsprechender Daten die Kritik von Nichtregierungsorganisationen an der Abschiebehaft einfach zurückweisen konnte, erklärte die Bundesregierung erneut ihre grundsätzliche Haltung, daß „Abschiebungshaft ein legitimes Mittel des Rechtsstaats ist, bestehende Ausreisepflichten durchzusetzen und kontrolliert durchzuführen.“ (8) Der Staat müsse zur Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung tatsächlich auch in der Lage sein, betonte das Schäuble-Ministerium in seinem Evaluierungsbericht zum Zuwanderungsgesetz: „In diesem Sinne ist die konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln des Rechtsstaats gegenüber Ausländern geboten, die kein Recht zum Aufenthalt oder weiteren Verbleib in Deutschland haben.“ (9)
Infolge „konsequenter Durchsetzung der Ausreisepflicht“ werden nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International jedes Jahr 20.000 bis 30.000 Menschen in Deutschland in Abschiebehaft genommen (10); der Jesuiten-Flüchtlingsdienst geht sogar von rund 40.000 Betroffenen aus (11); darunter sind auch Kinder. Deutschland ist neben Österreich das einzige Land in Europa, das auch Kinder und Jugendliche in Abschiebehaft nimmt.(12) So befanden sich laut Bundesinnenministerium im Jahr 2004 mindestens 320 Jugendliche in Abschiebehaft, 110 davon allein in Berlin. (13)
Gesetzliche Grundlage für die Abschiebehaft ist § 62 des Aufenthaltsgesetzes, das als Teil des Zuwanderungsrechts seit 2005 in Kraft ist: Wenn ein Flüchtling beispielsweise ohne Erlaubnis nach Deutschland eingereist ist oder sich der „freiwilligen“ Abschiebung auf irgendeine Weise entzogen hat, oder wenn die Behörden den „begründeten Verdacht“ hegen, daß sich jemand der Abschiebung entziehen will, kann er auf richterliche Anordnung in sogenannte Sicherungshaft genommen werden. (14) Er bleibt dann so lange inhaftiert, bis die Behörden die organisatorischen Voraussetzungen für die Abschiebung getroffen haben; dazu gehört etwa die Herkunft des Häftlings zu klären oder nötige Reisedokumente zu beschaffen. Die Abschiebehaft kann bis zu 18 Monaten dauern; damit zählt Deutschland im europäischen Vergleich zu den Ländern mit den längsten Haftzeiten. In Österreich zum Beispiel darf die Abschiebehaft zehn Monate innerhalb von zwei Jahren nicht überschreiten (15), in Dänemark sind es sogar nur 72 Stunden. (16)
Nicht bei allen Häftlingen steht am Ende der Inhaftierung die Abschiebung. So kommen in der JVA Büren auf 200 Abschiebungen pro Monat ca. 50 Entlassungen. (17) Insgesamt werden aus dem Bürener Gefängnis regelmäßig 30 bis 40 Prozent der Inhaftierten ohne Abschiebung aus der Haft entlassen. (18) Für das Land Berlin wird dieselbe Größenordnung genannt. (19) Und auch in der Abschiebehaftanstalt in Ingelheim wurden von 200 Menschen, die eine Rechtsberatung erhielten, laut Angaben des Flüchtlingsrates Mainz ganze 90 wieder freigelassen. (20) Eine Abschiebung kann in solchen Fällen nicht vorgenommen werden, wenn etwa keine Rückreisepapiere ausgestellt werden können oder wenn durch Beschwerdeverfahren die Aufhebung des gerichtlichen Beschlusses erwirkt wurde. In Ingelheim wurden sogar Fälle bekannt, bei denen die Rechtswidrigkeit der Abschiebehaft festgestellt worden war, nachdem die betroffenen Personen bereits abgeschoben waren. (21)
Es ist also davon auszugehen, daß ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Häftlinge in deutschen Abschiebegefängnissen zu Unrecht inhaftiert ist. Wegen des erlittenen Unrechts in der Haft haben diese Menschen dennoch keinen Anspruch auf Haftentschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG). Denn die Abschiebehaft gilt rechtlich gesehen nicht als Strafe, auch wenn es den Anschein hat. Die Betroffenen können jedoch unter Umständen – mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts – auf zivilrechtlichem Weg Schadensersatz erlangen – im Wege der Amtshaftung oder nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention. (22)
Wie bei einem Verwaltungsakt durchaus üblich, werden die anfallenden Kosten für Haftaufenthalt und Abschiebung grundsätzlich den „Verursachern“ auferlegt, das heißt wer von den deutschen Behörden in Abschiebehaft genommen wird, ist gesetzlich verpflichtet auch noch dafür zu zahlen. So waren bei Häftlingen im Berliner Abschiebegewahrsam im Jahr 2005 anteilig für Wachpersonal, medizinische Betreuung, Sachkosten, Verpflegung und Fernsehbenutzung ein Tagessatz von 65,99 Euro fällig. (23) Bei einem drei- bis sechsmonatigen Aufenthalt kommen Summen von 6.000 bis 12.000 Euro zusammen; nach 18 Monaten Abschiebehaft sind über 35.000 Euro (!) fällig. Bei einer Abschiebung kommen noch Kosten für Flug- und Transport sowie für eine amtliche Begleitung hinzu. „Als Sicherheitsleistung für die anfallenden Kosten wird ausschließlich Bargeld einbehalten“, heißt es in der Antwort der Berliner Senatsverwaltung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Jahr 2006.
Damit die Betroffenen nach einer erfolgten Abschiebung in ein mehr oder weniger fremdes Land nicht völlig mittellos sind, dürfen sie eine geringe Summe behalten. „Ein Selbstbehalt in Höhe von derzeit 85,– € wird belassen, um zu gewährleisten, daß die betroffene Person nach Abschiebung über Barmittel verfügt.“ (24) Nach der Abschiebehaft sind die Flüchtlinge oft immens verschuldet. Wer nach einer erfolgten Abschiebung irgendwann auf legalem Weg wieder nach Deutschland einreisen will, muß zuvor seine Schulden bei der Bundesrepublik Deutschland bezahlen. (25)
Im Februar 2006 hatte ein 63-jähriger Häftling im Abschiebegewahrsam in Berlin-Köpenick einen Selbstmordversuch unternommen, nachdem ihm mitgeteilt worden war, daß er die hohen Kosten seiner Unterbringung selbst zu tragen habe. (26) Anschließend kam es dort zu einer Häftlingsrevolte; 14 Flüchtlinge traten in einen Hungerstreik. Der evangelische Seelsorger der Haftanstalt, Bernhard Fricke, erklärte, die Männer seien über den Selbstmordversuch ihres Mithäftlings schockiert gewesen und hätten über ihre Haftbedingungen nachgedacht. (27)
Die Haftbedingungen in den Abschiebegefängnissen werden von den Betroffenen meist als extrem belastend erlebt. Für viele Abschiebegefangene ist es das erste Mal, daß sie mit einem Gefängnis in Kontakt kommen. „Warum bin ich im Gefängnis? Ich habe doch nichts verbrochen?“ Diese Frage hören Flüchtlingsbetreuer oft. Viele Abschiebehäftlinge sind stark verunsichert, auch weil sie das komplizierte rechtliche Verfahren und die Gründe für die Inhaftierung nicht verstehen. Die wenigsten Gefangenen können sich einen Anwalt oder einen Dolmetscher leisten, die Schreiben von Gerichten oder Ausländerbehörden sind für sie meist nicht verständlich. Auch wissen sie nicht, wie lange sie im Gefängnis bleiben müssen.
Die Unterbringung in den Hochsicherheitstrakten, hinter verschlossenen Türen und vergitterten Fenstern, ist für die allermeisten ein Schock. (28) Die im Abschiebegefängnis Ingelheim tätige Sozialarbeiterin Katja Bramert zitiert in ihrem Referat, das sie bei der Tagung „Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz“ im Februar 2004 gehalten hat, aus Briefen von Inhaftierten, die ihr zur Verfügung gestellt worden sind. Ein Zitat stammt von einem afrikanischen Flüchtling, der sich an den Tag seiner Ankunft im Gefängnis erinnert: „In Ingelheim wurde ich sofort in einen Raum geführt, der für einen Menschen ungeeignet ist. Und die Tür fiel hinter mir ins Schloß. Ich war von Anfang an nervös und deprimiert. Es war einfach absurd und unglaublich, daß ein Mensch, der nichts verbrochen hatte, solch einer Situation ausgeliefert sein konnte. Ich weinte die ganze Nacht.“ (29)
Nach Angaben der Sozialarbeiterin sind die Abschiebegefangenen in der Gewahrsamseinrichtung in Ingelheim „einem strikten Tagesablauf und einer permanenten Kontrolle unterworfen, die sich an administrativen Bedürfnissen orientiert und jegliche Bewegungsfreiheit und Entfaltungsmöglichkeit unmöglich macht.“ So können sich die Gefangenen nur höchstens anderthalb Stunden täglich im Freien aufhalten, so Bramert. „Dieser Hofgang findet in einem kleinen hoch eingezäunten ‚Käfig’ zu festgelegten Zeiten am Vormittag statt. Davor patrouilliert das Wachpersonal mit Hunden. Bei schlechtem Wetter gibt es keine Ausweichmöglichkeit, das Wasser sammelt sich in Pfützen.“ Ein algerischer Gefangener schreibt dazu: „Im Hof sind wir eingekreist von Hunden, so daß man glauben könnte, es gibt einen Krieg gegen Ausländer. Warum stecken Sie Menschen in einen Käfig, nur weil sie Asyl beantragt haben?“
Neben der Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit und ihrer Isolation leiden die Gefangenen oft auch unter Langeweile aufgrund von mangelnden Betätigungsmöglichkeiten, denn die wenigen vorhandenen Freizeit- oder Arbeitsangebote können nur von Einzelnen genutzt werden. Hinzu kommt der massive psychische Druck, besonders ausgelöst durch die Angst vor der drohenden Abschiebung, Angst, in ihren Herkunftsländern verfolgt, eingesperrt, gefoltert oder umgebracht zu werden. Flüchtlinge aus Bürgerkriegsländern müssen nach der Rückkehr in ihre „Heimat“ damit rechnen, daß ihre Häuser und Dörfer zerstört sind und sie vor dem Nichts stehen. Außerdem beklagen viele Gefangene das schikanöse Verhalten mancher Wärter, wodurch sich der psychische Druck auf die Häftlinge noch erhöht. (30)
Solche Mißstände wurden auch von dem Anti-Folter-Komitee des Europarates festgestellt, das im Jahr 2005 die Situation von Abschiebehäftlingen in Hamburg untersucht hatte. Gefangene in Abschiebehaft hatten sich gegenüber dem Komitee über respektloses, verächtliches und teilweise auch rassistisches Verhalten von Bediensteten beklagt. (31)
Da auch in vielen anderen Abschiebehaftanstalten in Deutschland ähnlich Bedingungen wie in Ingelheim herrschen, kommt es seit Jahren immer wieder zu Häftlingsrevolten oder Hungerstreiks. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarates, der Schwede Thomas Hammarberg, bestätigt in seinem erst vor kurzem veröffentlichten Bericht über den Besuch in Deutschland im Oktober 2006: Das Gefängnispersonal der bayerischen Justizvollzuganstalt Stadelheim habe ihn darüber informiert, daß einige Abschiebungshäftlinge „einem enormen psychischen Druck ausgesetzt seien und daß eine Gruppe von Häftlingen sich kürzlich in einen Hungerstreik begeben habe“. (32)
Nicht wenige Abschiebehäftlinge richten ihre Wut und Verzweiflung über die Haftbedingungen und ihre eigene ausweglose Lage nicht nach außen, sondern gegen sich selbst: Sie überschütten sich mit brennendem Wasser, schneiden ihre Arme auf, oder sie versuchen, auf irgendeine Weise Selbstmord zu begehen. Nach Angaben der Antirassistischen Initiative Berlin (33) haben seit der faktischen Abschaffung des Asylrechts im Jahr 1993 (34) bis zum Jahr 2006 mindestens 400 Menschen in Abschiebehaft versucht sich umzubringen; sie überlebten zum Teil schwer verletzt. Mindestens 50 Abschiebehäftlinge sind durch Selbstmord gestorben. Im selben Zeitraum wurden 129 Flüchtlinge durch Bewachungspersonal in der Haft verletzt. (35)
Die restriktive Praxis der Abschiebehaft in Deutschland ist dem Anschein nach darauf angelegt, politisch gewollten Druck auf Flüchtlinge auszuüben. Die Abschiebehaft soll abschreckend wirken, unter anderem damit die Betroffenen nach einem abgelehnten Asylantrag das Land „freiwillig“ verlassen. Das bestätigte schon vor Jahren der damalige Justizminister von Baden-Württemberg und Bruder des jetzigen Bundesinnenministers, Thomas Schäuble. In einem Artikel der Schwäbischen Zeitung vom 09. November 1994 heißt es:„Minister Schäuble betont, die Abschiebehaft gebe es auch deshalb, um die Motivation für andere Ausländer nicht wegfallen zu lassen, Deutschland kontrolliert und freiwillig zu verlassen, wenn ihr Asylbegehren abgelehnt wurde.“ (36)
Durch die belastenden Haftbedingungen und die zum Teil sehr lange Haftdauer sollen Flüchtlinge möglicherweise auch dazu gebracht werden, die nötigen Auskünfte zur Beschaffung von Ausweispapieren zu geben oder auf andere Art mitzuwirken ,daß die Abschiebung schneller erfolgen kann. In Fällen langer Haftdauer, so die Einschätzung von Flüchtlingsorganisationen wie dem Berliner Flüchtlingsrat oder der Initiative gegen Abschiebehaft, hat die Abschiebehaft oft den Charakter einer Beugehaft. (37)
Die lange Haftdauer in deutschen Abschiebegefängnissen wird auch vom EU-Menschenrechtskommissar gerügt. In Hammarbergs Bericht heißt es: „Der Kommissar ist fest davon überzeugt, daß die Abschiebungshaft ausschließlich zur Anwendung gelangen soll, wenn sie umfassend gerechtfertigt und es klar ist, daß die Abschiebung tatsächlich in unmittelbarer Zukunft durchgeführt werden kann. Sie darf nicht zum Ziel haben, den abgelehnten Asylbewerber unter Druck zu setzen, damit er mit den Behörden zusammenarbeitet, um den Abschiebeprozeß zu befördern. “ (38) Der EU-Menschenrechtskommissar fordert daher die deutschen Behörden auf, „die Abschiebungshaft – wann immer möglich – auf einige Wochen anstatt auf mehrere Monate zu beschränken.“
Angesichts anhaltender Proteste von Flüchtlingshilfeorganisationen – und von seiten der Gefangenen selbst – hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung schon in ihrer ersten Koalitionsvereinbarung im Jahr 1998 das Versprechen abgegeben, die Dauer der Abschiebehaft „im Lichte des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes“ zu überprüfen (39). Das Versprechen wurde jedoch nicht eingelöst, mahnen Flüchtlingsorganisationen wie der Jesuiten-Flüchtlingsdienst (40). Aber auch die Große Koalition hegt bislang keinerlei Planungen, die Haftdauer zu verkürzen. Entschärfungen des Aufenthaltsgesetzes – Rechtsgrundlage der Abschiebehaft – sind nicht vorgesehen. Auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Deutschen Bundestag, ob die Bundesregierung plane, den Vorzug „milderer Maßnahmen“ (wie etwa die Unterbringung in anderen Einrichtungen als Abschiebehaftanstalten) festzuschreiben, heißt es:„Nein. Hierfür besteht kein Erfordernis, weil der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz von Verfassungs wegen Richtschnur für jegliches staatliches Handeln ist.“ (41) Die Bundesregierung lehnte es auch ab, daß Abschiebehaft erst nach mindestens einem fehlgeschlagenen Abschiebungsversuch angeordnet werden kann. Eine solche Maßnahme, so die Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linksfraktion„würde die Effektivität staatlichen Handelns – hier zur Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten – mindern.“ (42)
Die „Effektivität staatlichen Handelns“ in der Flüchtlingspolitik zu erhöhen, bedeutet für die Große Koalition offenbar, weitere Verschärfungen im Ausländerrecht durchzusetzen. So wurde kürzlich im Bundesrat das „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien, das sogenannte Zuwanderungsänderungsgesetz“ verabschiedet, das erhebliche Verschlechterungen für Flüchtlinge und Migranten enthält. So soll es künftig möglich sein, Flüchtlinge schon an der Grenze zurückzuweisen, wenn es auch nur „Anhaltspunkte“ dafür gibt, daß ein anderer Staat für sie zuständig sein könnte. Ein Flüchtling soll dann auf richterliche Anordnung in sogenannte Zurückweisungshaft genommen werden können, die ohne zeitliche Begrenzung vorgesehen ist. Einen Eilrechtsschutz mit aufschiebender Wirkung soll es nicht mehr geben. (43) Deutschland schottet sich noch weiter ab.
Das Zuwanderungsänderungsgesetz wurde trotz zahlreicher Proteste, insbesondere von Organisationen der Flüchtlingshilfe, verabschiedet. Daß kaum mehr als der bloße Verdacht für den Eingriff in das Asylgrundrecht ausreichen soll, sei rechtsstaatlich höchst fragwürdig, warnte etwa der Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz (44). Die geplante Zurückweisungshaft sei auch verfassungsrechtlich bedenklich, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Gesetzentwurf, die Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Richter- und Anwaltsverbände im März 2007 herausgegeben haben. Die Zurückweisungshaft verletze internationale Standards, nach denen Flüchtlinge während des Asylverfahrens generell nicht in Haft genommen werden sollen (45). In Österreich war bereits im Jahr 2005 eine – mit der für Deutschland geplanten Zurückweisungshaft vergleichbare – neue Variante der sogenannten Schubhaft eingeführt worden. Über 1.300 Menschen wurden in Österreich in 2006 allein aus dem Grund eingesperrt, daß ein anderer EU-Staat für sie zuständig sein könnte (46). Doch am 30. Januar 2007 hatte das oberste österreichische Gericht, der Verwaltungsgerichtshof, befunden, der entsprechende Paragraph des Fremdenpolizeigesetzes verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und gegen das Bundesverfassungsgesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit (47). Für die deutsche Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl ist die vorgesehene Einführung der Zurückweisungshaft ebenfalls menschenrechtswidrig: „Was in Österreich Unrecht ist, soll nun in Deutschland Gesetz werden“, klagt die Organisation. Nicht Weltoffenheit und Toleranz bestimmten die Politik der Bundesregierung, „sondern ein grundsätzliches Mißtrauen und der Geist der Abschottung“ (48).
Auch andere in der Flüchtlingshilfe engagierte Organisationen betonen den Zusammenhang zwischen der restriktiven Abschiebepraxis im Inneren einerseits und den scharf bewachten Außengrenzen der „Festung Europa“ andererseits, an denen immer wieder Menschen bei dem Versuch sterben, das verheißungsvolle Europa zu erreichen. Das Europäische Netzwerk UNITED, ein europaweiter Zusammenschluß von mehr als 550 Organisationen, die sich gegen Nationalismus, Rassismus und Faschismus und für die Unterstützung von Migranten und Flüchtlingen engagieren, veröffentlicht jedes Jahr eine aktualisierte Liste von Fällen, bei denen Menschen infolge der Abschottungspolitik der EU ihr Leben verloren haben. Seit Anfang 1993 sind mehr als 8.800 solcher Todesfälle dokumentiert. (50)
Dabei sind die EU- und die G-8-Staaten nicht selten unmittelbar für die Gründe verantwortlich, die Menschen dazu treiben, ihr Herkunftsland zu verlassen. „Kriege, Ausbeutung und Unterdrückung, Perspektivlosigkeit und Armut werden Menschen immer wieder zur Flucht bewegen“, heißt es in einem Protestaufruf des Bündnisses gegen das Abschiebegefängnis Ingelheim. „Viele Fluchtgründe werden direkt von EU und G8 verantwortet: durch die Kumpanei mit Unrechtsregimen, Raubbau, Umweltzerstörung, Rüstungsexporte und das ungerechte Wirtschafts- und Finanzsystem.“ (51) Beispielsweise fischt die EU mit riesigen Fangschiffen ganz legal die Gewässer vor der westafrikanischen Küste leer und treibt damit die einheimischen Fischer in den Ruin – und in die Flucht nach Europa. (52)
Roland Röder, Geschäftsführer der entwicklungspolitischen Organisation „Aktion 3. Welt Saar“ begründet den seit Jahren anhaltenden Protest gegen das Abschiebegefängnis in Ingelheim: „Das Abschiebegefängnis Ingelheim mit seinen fünf Meter hohen Betonmauern steht dafür, daß in Deutschland nach wie vor Flüchtlinge bekämpft werden und nicht die Fluchtursachen. Deshalb setzen wir uns für eine Schließung ein.“ Denn letztlich, so Röder weiter, “ist dieses Gefängnis ein Baustein in der Mauer um Europa, die sich gegen Flüchtlinge richtet.“ (53)
„Abschaffung der Abschiebehaft – Bleiberecht und Partizipation statt Ausgrenzung und Rassismus“ mit solchen Forderungen protestieren in der Flüchtlingshilfe aktive Organisationen seit Jahren gegen Abschiebegefängnisse in Ingelheim und in anderen Städten. Solange es die Abschiebehaft noch gibt, geht es den Flüchtlingsinitiativen auch darum, kürzere Haftzeiten und verbesserte Haftbedingungen für die Abschiebehäftlinge durchzusetzen (54).
Die Proteste richten sich aber auch gegen die andere Seite von Abschiebehaft und Illegalisierung von unerwünschten Ausländern, nämlich gegen eine – von der Politik gezielt geförderte – Zuwanderung von ökonomisch für „nützlich“ befundenen Ausländern. In einem Aufruf der JungdemokratInnen / Junge Linke, ein nach eigener Darstellung parteiunabhängiger politischer Jugendverband, heißt es: So wurden „mit dem ‚Zuwanderungsgesetz’ Zugänge für die Nützlichen, den nach kapitalistischen Gesichtspunkten Verwertbaren geschaffen. Zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit im Internationalen Wettbewerb wird versucht, Flucht und Migration zu kontrollieren und zu steuern, so daß nur Menschen, die ökonomischen Kriterien im Sinne der Standortlogik entsprechen, der Zugang nach Europa ermöglicht wird.“ (55)
Am Anfang der Debatte um ein Zuwanderungsgesetz ab dem Jahr 2000 äußerten sich verschiedene konservative Politiker im Klartext über die angebliche Notwendigkeit, aus wirtschaftlicher Sicht zuwanderungswillige Ausländer nach ihrer ökonomischen Verwertbarkeit zu unterscheiden. Zu den Wortführern gehörten vor allem auch der damalige bayerische Innenminister Günther Beckstein sowie Otto Schily in seiner damaligen Funktion als Bundesinnenminister. Beide Politiker ließen keinen Zweifel daran, daß die deutsche Zuwanderungspolitik in erster Linie von ökonomischen Interessen bestimmt sein sollte; humanitäre Fragen kamen in diesem Konzept höchstens am Rande vor. Dazu Beckstein und Schily im Original-Ton: „Eine Aufnahme von Ausländern aus wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen, die dazu beiträgt, den Standort Deutschland im globalen Wettbewerb zu stärken, oder sonstigen dringenden Bedürfnissen des Wirtschafts- und Arbeitsmarktes Rechnung zu tragen, liegt im Interesse von Staat und Gesellschaft, soweit sie im Rahmen des Sozialverträglichen bleibt und mit dem Ziel einer Begrenzung der Gesamtzuwanderung nach Deutschland vereinbar ist.“
(Günther Beckstein im Jahr 2000) (56)
„Deshalb ist es eine richtige Entscheidung, Zuwanderung so zu gestalten, daß sie auch unseren eigenen wirtschaftlichen Interessen gerecht wird.“
(Otto Schily im Jahr 2001) (57)
"Wir brauchen weniger Ausländer, die uns ausnützen, und mehr, die uns nützen."
(Günther Beckstein im Jahr 2000) (58)
„Es geht vielmehr darum, die Qualität der Menschen zu verändern, die zu uns kommen, und stärker unsere eigenen wirtschaftlichen Interessen zur Geltung zu bringen sowie die Zuwanderung, den Zuzug in Sozialsysteme zu verringern.“
(Otto Schily im Jahr 2001) (59)
Wer Migranten und Flüchtlinge vor allem als „Manövriermasse“ seiner eigenen Wirtschaftsinteressen betrachtet, ohne Rücksicht auf die Interessen und (Schutz-)Bedürfnisse der betroffenen Menschen, der schreckt womöglich auch nicht davor zurück, die gleiche Haltung an den Tag zu legen, wenn es um Menschen geht, die sich nicht auf seinem, sondern auf fremden Territorium aufhalten. In einer solchen ökonomischen Verwertungslogik werden Menschen in anderen Ländern dann ebenfalls den eigenen wirtschaftlichen Interessen untergeordnet – zur Not auch mit Gewalt. Über den Zusammenhang zwischen Kriegspolitik nach außen und repressiver Flüchtlingspolitik nach innen heißt es in einem Aufruf zur Demonstration gegen das Abschiebegefängnis in Büren:„Der Krieg gegen die Flüchtlinge (…) gehört zu den neuen Erscheinungen einer Kriegspolitik, die sowohl die stofflichen Ressourcen der Erde, wie auch die Arbeitskraft der Menschen für eine Minderheit der Weltbevölkerung in Anspruch nehmen will. Die Mehrheit wird so von Wohlstand und sozialen Rechten, wie das der Freizügigkeit (gemeint ist etwa die freie Wahl des Wohnortes, die. Verfasserin), ausgeschlossen.“ (60)
Bei der Demonstration gegen das Abschiebegefängnis in Büren am 02. September 2007, anläßlich des Antikriegstages 2007, „soll die Verbindung der Themen Abschiebung, Festung Europa mit den Themen Krieg als Fluchtursache und Krieg gegen die Flüchtlinge in den Mittelpunkt gerückt werden“, so die Organisatoren in ihrem Aufruf. „Der Abschiebeknast in Büren ist Symbol und praktische Umsetzung dieser kriegerischen Politik.“ (61) Die Demonstration wird von einem breiten Vorbereitungsbündnis verschiedener Gruppen aus Nordrhein-Westfalen getragen, die sich zu Themen wie Internationalismus, Rassismus, Antifaschismus, Frieden oder Flüchtlingspolitik engagieren.
Einige Tage zuvor, am 30. August 2007, fand in Berlin ebenfalls eine Demonstration gegen die Abschiebehaft statt. Unter dem Motto „Gegen das Verschwinden im deutschen Abschiebesystem. Tot – aber nicht vergessen!“ wollten die Veranstalter daran erinnern, daß am 30. August – jeweils in verschiedenen Jahren – vier Menschen in Abschiebehaft oder während einer gewaltsamen Abschiebung gestorben sind.
Cemal Altun stürzte sich am 30. August 1983 nach 13 Monaten Abschiebehaft aus dem Fenster des Verwaltungsgerichts in Westberlin, wo eine Klage gegen seine Anerkennung als politischer Flüchtling verhandelt werden sollte. Altun gilt als Erster einer Reihe politischer Flüchtlinge, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aus Angst vor Auslieferung an ein Unrechtsregime selbst töteten. Ein Jahr zuvor hatte sich das BKA bei der türkischen Regierung erkundigt, ob die Auslieferung Altuns gewünscht sei. Der junge Türke gehörte zur demokratischen Opposition. Die türkische Regierung ließ sich von der Bundesrepublik nicht zweimal bitten und forderte seine Überstellung in die Türkei. (62)
Kola Bankole kam am 30. August 1994 in einer Lufthansa-Maschine, mit der er abgeschoben werden sollte, auf dem Rhein-Main-Flughafen ums Leben. Der herzkranke Nigerianer, der sich wiederholt gegen seine Abschiebung zur Wehr gesetzt hatte, war von vier Beamten des Bundesgrenzschutzes an einen Flugzeugsitz gefesselt worden. Sie hatten ihm einen Knebel in den Mund geschoben und einen Arzt ein Beruhigungsmittel spritzen lassen. Spätere Untersuchungen ergaben, daß er entweder erstickt ist oder aufgrund des Beruhigungsmittels an Herzversagen gestorben ist. (63)
Rachid Sbaai starb am 30. August 1999 in einer Arrestzelle des Bürener Abschiebegefängnis an einer Rauchvergiftung. Er hatte dort die Matratze der Einzelzelle in Brand gesetzt und nach einem späteren vergeblichen Löschversuch um Hilfe geschrieen. Trotz Betätigung des Alarmknopfs kamen Beamte erst nach 15 Minuten. Später wurde festgestellt, daß der Raum, in dem der Alarm ankam, zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht besetzt gewesen war. Die Ermittlungen wurden im Jahr 2000 eingestellt. (64)
Altankhou Dagwasoundels stürzte in der Nacht zum 30. August 2000 in den Tod bei dem Versuch, sich mit verknotetem Bettzeug aus dem sechsten Stock des Krankenhauses Köpenick abzuseilen. Der 28-jährige Mongole befand sich seit etwa vier Wochen im Berliner Abschiebegefängnis Köpenick, als er am Abend des 29. August ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Dort war er in einem Zimmer im sechsten Stock untergebracht und wurde von zwei Beamten bewacht. (65)
Die Demonstration zum Gedenken an die gestorbenen Abschiebehäftlinge am 30. August 2007 in Berlin wurde von verschiedenen Berliner Flüchtlingsinitiativen sowie Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen getragen. In dem Demoaufruf machten die Initiatoren auch auf die unsicheren und psychisch belastenden Haftbedingungen der Abschiebehäftlinge aufmerksam und forderten die sofortige und bedingungslose Abschaffung der Abschiebehaft. (66)
Weil die Abschiebehaft und die Situation der dort inhaftierten Flüchtlinge in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen werden, machen Caritas und Diakonie mit einer Ausstellung auf dieses Thema aufmerksam. Mit „Innenansichten – Bilder aus der Abschiebungshaft in Ingelheim“, wie die Ausstellung heißt, soll eine gesellschaftliche Diskussion über die Einrichtung angestoßen werden. Gezeigt werden neben Fotos aus dem Abschiebegefängnis auch Briefe von Inhaftierten sowie behördliche Bescheide und Gerichtsurteile. Auf Informationstafeln wird der Tagesablauf in der Abschiebehaft beschrieben. Die in Ingelheim gestartete Ausstellung ist im August in der Geschäftsstelle der Diakonie in Frankfurt zu sehen. Anschließend kann sie als Wanderausstellung bundesweit ausgeliehen werden. Die beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände engagieren sich im Ingelheimer Abschiebegefängnis mit Flüchtlingsseelsorge und einer unabhängigen Beratung für die Inhaftierten. (67)
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Doch eine noch so gute Betreuung der Abschiebehäftlinge, darauf weist die im Ingelheimer Gefängnis tätige Sozialarbeiterin Katja Bramert in ihrem Referat hin, „kann aber nichts an der Tatsache ändern, daß die dort untergebrachten ihrer Freiheit in einem Hochsicherheitsgefängnis beraubt sind, ohne eine Straftat begangen zu haben.“ Die Betreuerin erzählt von einem Flüchtling aus Kamerun, der nach fast sechs Monaten im Abschiebegefängnis Ingelheim in Begleitung von drei Bundesgrenzschützern in sein Heimatland abgeschoben worden ist. Er hatte riesige Angst vor der Abschiebung, da er in Kamerun mehrmals inhaftiert worden war. Die Sozialarbeiterin zitiert ihn mit den Worten: „In Wahrheit werden Terroristen oder wirklich Kriminelle wohl besser behandelt als Leute, die nur Schutz in Deutschland suchen … auch wenn wir nicht das Recht haben auf deutschem Boden zu leben, sollten wir doch wenigstens als Menschen angesehen werden und folglich so behandelt werden.“
(1) Ulrike Linzer, 18 Monate in Abschiebehaft eingesperrt, Rhein-Zeitung, 15.08.2007
(2) David Rothfuß, Verantwortung läßt sich nicht abschieben, Linksnet.de, 20.05.2007,
http://www.linksnet.de/artikel.php?id=3163
(3) http://de.wikipedia.org/wiki/Abschiebehaft
(4) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dagdelen, Jan Korte, Kersten Naumann und der Fraktion DIE LINKE, Erkenntnisse der Bundesregierung zur Abschiebehaft, 06.06.2006, Bundestagsdrucksache 16/1757
(5) Wie (4)
(6) Zur Kritik an dem Entwurf zur Änderung des Zuwanderungsgesetzes vgl. http://www.proasyl.de/de/informationen/themen/zuwanderungsgesetz/index.htm
(7) Deutscher Caritasverband, nach: Bundesministerium des Innern, Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), Juli 2006, http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_759140/Internet/Content/Themen/Auslaender__Fluechtlinge__Asyl__Zuwanderung/DatenundFakten/Evaluierungsbericht.html
(8) Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke,
Petra Pau, Sevim Dagdelen und die Fraktion DIE LINKE, Erkenntnisse der
Bundesregierung zur Abschiebehaft (Nachfrage), 23.08.2006, Bundestagsdrucksache
16/2434
(9) http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_759140/Internet/Content/Themen/Auslaender__Fluechtlinge__Asyl__Zuwanderung/DatenundFakten/Evaluierungsbericht.html
(10) Barbara Lochbihler, Menschenrechte und Abschiebungshaft, in: Bayerisches
Aktionsbündnis gegen Abschiebungshaft (Hg), Dokumentation. Studientag zur
Abschiebungshaft, 18.Mai 2006, München, November 2006
(11) Stefan Keßler, „’Warum bin ich im Gefängnis?’ Über ein menschenrechtliches
Problem in Deutschland, in: Informationsdienst des Zentralkomitees der deutschen
Katholiken (ZdK),Salzkörner, 11.Jg.,Nr. 2, Bonn, 26. April 2006, S. 6f;
http://www.zdk.de/salzkoerner/salzkorn.php?id=218&page
(12) wie (3)
(13) www.interkulturellerrat.de/Themen/Abschiebehaft/Minderj%E4hr_Abschiebungshaft_Haftdauer_02-04.pdf
(14) wie (1)
(15) http://derstandard.at/?url=/?id=2978812
(16) wie (1)
(17) http://www.jva-bueren.nrw.de/wir/behoerde/intro.htm
(18) wie (2)
(19) Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, Grundsätzliche
Überprüfung der Abschiebehaft, ihrer rechtlichen Grundlagen und der
Inhaftierungspraxis in Deutschland, 21.11.2006; BT-Drucksache 16/3537
(20) wie (2)
(21) Katja Bramert, Zur Situation in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige
Ingelheim, Referat bei der Tagung „Abschiebungshaft in Rheinland-Pfalz“ am
10.02.2004
(22) wie 3)
(23) Abgeordnetenhaus Berlin, Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Hopfmann
(Linkspartei.PDS), Berliner Abschiebungshaftkosten, 17.Mai 2006;
Drucksache 15/13 505
(24) wie (23)
(25) http://infonet-frsh.de/abschiebung/
(26) http://openpr.de/news/77189/Jesuiten-Fluechtlingsdienst-Abschiebungshaftkosten-ueberpruefen.htm
(27) http://www.morgenpost.de/content/2006/02/16/berlin/811183.html
(28) wie (21)
(29) wie (21)
(30) wie (21)
(31) Report to the German Government on the visit to Germany carried out by the
European Committee for the Prevention of Torture and Inhuman or Degrading
Treatment or Punishment (CPT) from 20 November to 2 December 2005,
Straßbourg, 18 April 2007, Randnummer 47; http://www.cpt.coe.int/documents/deu/2007-18-inf-eng.htm#_Toc141521723
(32) Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in
Deutschland, 9.-11. bis 15.-20.Oktober 2006; Straßburg, 11. Juli 2007; https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=DBDCF2&BackColorIntranet=FDC864&BackColorLogged=FDC864
(33) Die Antirassistische Initiative Berlin ist ein gemeinnütziger Verein, der unter
anderem Fälle von rassistischer Diskriminierung, Bedrohung und Übergriffen von
und auf Flüchtlinge sammelt und dokumentiert. Diese Dokumentation wird nach
eigenen Angaben von Organisationen, Verbänden, Kirchen, Journalisten,
Wissenschaftlern und interessierten Menschen bundesweit genutzt;
http://www.anti-rar.de/doku/titel.htm
(34)http://www.kalenderblatt.de/index.php?what=thmanu&manu_id=523&tag=26&monat=5&year=2006&dayisset=1&lang=de
(35) wie (33)
(36) Schwäbische Zeitung, 09. November 1994; zit. nach:
http://www.abschiebehaft.de/presse/p255.htm
(38) http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/print_pe.php?sid=191
(37) wie (11)
(38) wie (32)
(39) Aufbruch und Erneuerung – Deutschlands Weg ins 21. Jahrhundert.
Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bonn 20 Oktober 1998; http://www.gruene.de
(40) wie (11)
(41) wie (8)
(42) wie (8)
(43) Türkische Gemeinde in Deutschland (tgd)/Verband binationaler Familien und
Partnerschaften (iaf)/Interkultureller Rat in Deutschland (IR)/PRO ASYL, DGB-
Bundesvorstand (Hg.): Integration heißt: Partizipation statt Ausgrenzung,
Informationsfaltblatt zum Nationalen Integrationsgipfel, Berlin im Juli 2007
(44)http://www.auslaenderpfarramt.de/index.php?id=81&tx_ttnews[tt_news]=25&tx_ttnews[backPid]=59&cHash=e3c3965407
(45) http://www.paritaet-sh.org/de/aktuelles/migration_36682.htm
(46) Günter Burkhardt, Menschrechtswidrig und europafeindlich. Pro Asyl kritisiert
Verschärfung des Zuwanderungsrechts; www.frsh.de/schl_39/schl_39_29.pdf
(47) http://www.diepresse.com/home/politik/innenpolitik/289411/index.do
(48) wie (46)
(49) http://at.indymedia.org/de/node/778
(50) http://www.unitedagainstracism.org
(51) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=11025
(52) http://www.wdr.de/tv/monitor/beitragsuebersicht.phtml
(53) http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=11025
(54) http://www.initiative-gegen-abschiebehaft.de/demo.html
(55) http://www.jd-jl-rlp.de/ingelheim/05/innen.html
(56) Günther Beckstein, in: EPOCHE, 145/III/2000/25. Jahrgang
(57) Otto Schily, Rede zum Zuwanderungsgesetz vor dem Bundesrat am 20. Dezember
2001 in Berlin)
(58) Focus, 10. 6. 2000
(59) wie (57)
(60) http://buerendemo.twoday.net/topics/Aufruf/
(61) wie (60)
(62) http://de.wikipedia.org/wiki/Cemal_Kemal_Altun
(63) http://www.nadir.org/nadir/archiv/Antirassismus/bgs_broschuere/t28b.html
(64) http://no-racism.net/print/194/ ; http://de.wikipedia.org/wiki/JVA_B%C3%BCren (65) http://www.frsh.de/presse/pe_29_08_03.htm
(66) wie (54)
(67) wie (1); http://www.swr.de/international/de/2007/07/04/print7.html