Einstimmung auf Verfassungs- und Völkerrechtsbruch
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Eine Kolumne im Berliner Tagesspiegel propagiert den Einsatz von militärischer Gewalt für politische Zwecke –
Ein Kommentar von DIETER DEISEROTH, 6. August 2012 –
Bei allem Respekt vor der persönlichen Meinungsfreiheit jedes Einzelnen bin ich sehr verwundert, ja entsetzt, dass eine angesehene liberal-konservative Tageszeitung wie der Berliner Tagesspiegel einem Text zu öffentlicher Verbreitung verhilft, in dem der Sache nach zur Missachtung und zum Bruch des geltenden Verfassungs- und Völkerrechts aufgerufen wird. Sein Autor ist der Historiker und promovierte Jurist Alexander Gauland, der seit 1987 als beamteter Staatssekretär Chef der Hessischen Staatskanzlei von Ministerpräsident Walter Wallmann (CDU) war. Dr. Gaulands Wirken im Wiesbadener Regierungsapparat gab übrigens die Vorlage für Martin Walsers Roman Finks Krieg.
Dr. Gauland ist bekanntermaßen ein sehr belesener Theoretiker des Konservatismus mit zahlreichen, von mir geschätzten einschlägigen
Dr. Alexander Gauland im Tagesspiegel: “Die Deutschen haben ein gestörtes Verhältnis zur militärischen Gewalt.” Foto: © CDU-Kreisverband Borken |
Publikationen: z.B. Das Legitimitätsprinzip in der Staatenpraxis seit dem Wiener Kongress (1971), Was ist Konservativismus? (1991) und Anleitung zum Konservativsein (2002). Er sieht sich in der Tradition von Edmund Burke, der – selbst aktiver Politiker im England des ausgehenden 18. Jahrhunderts – weltweit zu Recht als theoretischer Stammvater der gehaltvollen konservativen Kritik an der französischen Revolution von 1789 gerühmt wird. Für Alexander Gauland enthält das Denken Edmund Burkes „Elemente, die für eine heutige politische Orientierung brauchbar sind“. Es geht ihm um ein spezifisches Menschen- und Gesellschaftsbild, das „in einer skeptischen Anthropologie, in der Gegnerschaft gegen den liberalen Individualismus wie einem autoritären Kollektivismus und in einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber der Fortschritttsdynamik der Moderne“ wurzelt.
Alexander Gauland neigt nicht zu Tarnung und Mimikry. Seit mehr als vier Jahrzehnten Mitglied der CDU, wirft er seiner Parteivorsitzenden Angela Merkel öffentlich vor, sie habe „es geschafft, aus einer Partei mit konservativen, liberalen und sozialen Inhalten ein ideologisches Nichts zu zaubern, eine Organisation zum Machterhalt, ohne dass man noch wüsste, wofür und wogegen.“ (in: Welt-Online vom 23.6.2011)
Seit er nicht mehr Herausgeber und Geschäftsführer der Märkischen Allgemeinen Zeitung in Potsdam ist, publiziert Dr. Gauland auf der „Meinungs“-Seite des Tagesspiegel eine regelmäßige Kolumne.
Das Skandalöse seines am 23. Juli 2012 veröffentlichten Beitrags (Diffuser Pazifismus. Warum sich die Deutschen mit Gewalt so schwer tun) liegt für mich darin, dass er dafür wirbt, bei der Entscheidung über die militärische Durchsetzung außen- und sicherheitspolitischer Interessen Deutschlands künftig allein politische Nützlichkeitserwägungen anzustellen. Gauland wörtlich: „Die Deutschen haben ein gestörtes Verhältnis zur militärischen Gewalt. Sie betrachten sie nicht als die Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln im Sinne von Clausewitz, sondern als das schlechthin Böse und Falsche, als ein Mittel, aus dem nie und unter keinen Umständen Brauchbares entstehen könne.“
Er weiß es besser: „Statt also immer von Neuem die pazifistische Melodie zu singen, wäre es klug, eine politische zu intonieren, weil eben militärische Gewalt … nicht an sich schlecht, sondern nur als falsche Politik schlecht ist. Das aber setzt voraus, dass die Deutschen wieder eine Tatsache der Weltgeschichte akzeptieren lernen, die Bismarck in seiner ersten Regierungserklärung als preußischer Ministerpräsident 1862 in die berühmten Worte fasste: ‚Nicht durch Reden und Majoritätsbeschlüsse werden die großen Fragen der Zeit entschieden – das ist der große Fehler von 1848 und 1849 gewesen – sondern durch Eisen und Blut.’“
Dr. Gauland negiert damit insbesondere das nach den Verbrechen des 2. Weltkrieges als historische Errungenschaft der Menschheit in der UN-Charta verankerte Verbot jeder Anwendung militärischer Gewalt in den zwischenstaatlichen Beziehungen. Die UN-Charta lässt von diesem Verbot nur zwei enge Ausnahmen zu: zum einen die Gewaltanwendung mit vorheriger ausdrücklicher Autorisierung durch den UN-Sicherheitsrat (Art. 42 UN-Charta) und zum anderen die einstweilige Selbstverteidigung eines Staates und seiner Verbündeten gegen einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden militärischen Angriff (Art. 51 UN-Charta).
Das völkerrechtliche Gewaltverbot der UN-Charta gehört zum sogenannten zwingenden Völkerrecht („jus cogens“) und damit auch zu den „allgemeinen Regeln des Völkerrechts“ im Sinne von Art. 25 des Grundgesetzes (GG). Sie sind in Deutschland kraft ausdrücklicher verfassungsrechtlicher Normierung „Bestandteil des Bundesrechts“, gehen nach Art. 25 Satz 2 GG „den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes“. Wer als Staat oder als Staatenbündnis militärische Gewalt einsetzt, die gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstößt und völkerrechtlich nicht gerechtfertigt ist, begeht eine völkerrechtliche Aggression. Nach Art. 25 GG sind bereits die Vorbereitung eines Angriffskrieges und damit erst dessen Führung verfassungswidrig und unter Strafe zu stellen.
Um diese verfassungs- und völkerrechtlichen Grenzen militärischer Einsätze schert sich Kolumnist Dr. Gauland – in der selbst gewählten Pose eines Niccolò Machiavelli und eines Carl von Clausewitz – nicht. Ja er plädiert sogar unter ausdrücklicher Anrufung des preußischen „Blut-und-Eisen-Ministerpräsidenten“ für ihre Nichtbeachtung. Bekanntlich hatte Otto von Bismarck wenig Skrupel, im Konflikt um die „preußische Heeresreform“, bei der es um die Ausdehnung der Wehrpflicht auf drei Jahre und um Aufrüstung ging, gegen den erbitterten Widerstand der liberalen Parteien im preußischen Abgeordnetenhaus die Verfassung zu brechen. Ebenso hatte Bismarck wenig Hemmungen, Präventiv- und Angriffskriege zur Herbeiführung der „deutschen Einheit“ 1864 gegen Dänemark, 1866 gegen Österreich und 1870/71 gegen Frankreich zu führen.
In diese Tradition stellt sich Alexander Gauland ganz ausdrücklich. Und mit ganz aktuellem Bezug formuliert er: Schlimmer noch als die „materielle Vernachlässigung“ der „immer wieder verkleinerten Bundeswehr“, die „kaum noch die dringendsten Aufgaben von Landesverteidigung und terroristischer Gefahrenabwehr erfüllen“ könne, erscheint „die Weigerung, Notwendigkeit und Folgen militärischer Gewalt überhaupt zu denken und sie in ein politisches Weltbild einzuordnen. Und so löst eine Selbstverständlichkeit wie der militärische Schutz von Handelswegen fast eine Staatskrise aus“.
Das ist in der Sache ganz nahe bei den Äußerungen des anschließend demissionierten Ex-Bundespräsidenten Dr. Horst Köhler in einem Interview mit dem Deutschlandradio am 22. Mai 2010. Köhler hatte nach seinem Besuch bei den Einsatztruppen der Bundeswehr in Afghanistan erklärt:
„Meine Einschätzung ist aber, dass insgesamt wir auf dem Wege sind, doch auch in der Breite der Gesellschaft zu verstehen, dass ein Land unserer Größe mit dieser Außenhandelsorientierung und damit auch Außenhandelsabhängigkeit auch wissen muss, dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ, bei uns durch Handel Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern. Alles das soll diskutiert werden, und ich glaube, wir sind auf einem nicht so schlechten Weg. … Aber es wird wieder Todesfälle geben, nicht nur bei Soldaten, möglicherweise auch durch Unfall mal bei zivilen Aufbauhelfern. Das ist die Realität unseres Lebens heute, wo wir einfach zur Kenntnis nehmen müssen: Es gibt Konflikte. Man muss auch um diesen Preis sozusagen seine am Ende Interessen wahren.“ (Quelle: http://www.dradio.de/aktuell/1191138/).
Dr. Gauland schreibt diese Köhler-Linie in seiner Tagesspiegel-Kolumne fort. Er beklagt dabei nicht nur die deutsche Enthaltung im UN-Sicherheitsrat bei der Beschlussfassung über die Einrichtung einer Flugsicherheitszone; diese wurde bekanntlich anschließend von den involvierten Regierungen des Westens – unter Überschreitung der UN-Ermächtigung und damit letztlich völkerrechtswidrig – zu ausgedehnten Bombeneinsätzen von Zielen in ganz Libyen zur Herbeiführung eines Regimewechsels genutzt. Nicht hinnehmbar ist für Alexander Gauland auch die gegenwärtige Debatte in Deutschland und der deutsche Umgang mit dem aktuellen Bürgerkrieg in Syrien: „Das syrische Dilemma des Westens führt wieder eindrücklich vor Augen, wie gering das Verständnis für Gewaltanwendung in diesem Lande ist.“
Pikant ist, dass Alexander Gauland als früherer beamteter Staatssekretär den Bindungen des Beamtenrechts und natürlich auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben unterliegt, für deren Bruch er sich der Sache nach öffentlich einsetzt. Das ist auch disziplinarrechtlich relevant. Auch für Ruhestandsbeamte und frühere Beamte mit Versorgungsbezügen gilt nach den Beamtengesetzen (vgl. § 47 BeamtStG), dass sie sich nicht „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ betätigen dürfen.
Das umfasst – ungeachtet aller Missdeutungen dieser Begrifflichkeit – jedenfalls die uneingeschränkte Achtung des für eine Demokratie unverzichtbaren rechtsstaatlichen Gebots der strikten und ausnahmslosen Bindung aller öffentlichen Gewalt an „Recht und Gesetz“ (Art. 20 Abs. 3 GG). Zu „Recht und Gesetz“ gehört auch das geltende Völkerrecht.
Ein Ruhestandsbeamter, der öffentlich unter ausdrücklicher affirmativer Bezugnahme auf die Regierungserklärung Otto von Bismarcks als preußischer Ministerpräsident aus dem Jahre 1862 und dessen darin verkündete „Blut und Eisen“-Maximen, die sich um geltendes Recht und „Majoritätsbeschlüsse“ nicht scherten, aus Gründen politischer Opportunität für die grundsätzliche Missachtung von Art. 20 Abs. 3 GG bei der Anwendung militärischer Gewalt plädiert, ruft damit zum permanenten Verfassungs- und Völkerrechtsbruch auf.
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Unverständlich ist mir, offen gesagt, auch, dass der Tagesspiegel einen Beitrag mit augenscheinlich gravierenden journalistischen Schwächen zum Abdruck gebracht hat. Woher weiß eigentlich Herr Dr. Gauland, dass „die Deutschen“, also über 80 Millionen Menschen, „ein gestörtes Verhältnis zur militärischen Gewalt“ haben und dass „die Deutschen“ allein in „der Welt“ mit ihrer „absoluten Verwerfung militärischer Gewalt“ stehen? Wie definiert Herr Dr. Gauland „die Welt“? Spricht er von allen Menschen/Bürgern dieser Erde? Meint er die Regierungen? Oder nur die Mehrheit der kriegsbereiten westlichen Regierungen, die aber nicht für „die Welt“ stehen? Es handelt sich bei solchen Parolen um augenscheinliche Simplifizierungen, die die Komplexität der realen Gegebenheiten und diffizilen Probleme gleichsam auf Stammtischniveau ignorieren. Für einen wissenschaftlich ausgebildeten Historiker und Juristen ist das beschämend und, zurückhaltend ausgedrückt, nahe an der Grenze zur Peinlichkeit!
Das Skandalon eines solchen Plädoyers eines hohen (Ruhestands-)Beamten für den Verfassungs- und Völkerrechtsbruch weist über den aktuellen Vorgang hinaus. Es gilt einer Entwicklung Einhalt zu gebieten, die den vom geltenden Recht unbehinderten Einsatz des Militärs zu politischen Zwecken für Deutschland wieder zur Normalität machen will und die Öffentlichkeit auf diese Ungeheuerlichkeit einzustimmen versucht. In Dr. Gaulands Tagesspiegel-Kolumne wird dies zugleich strategisch mit der unterschwelligen moralischen Diskreditierung derjenigen als politikunfähige und weltfremde Träumer verbunden, die die Anwendung militärischer Gewalt angesichts der schrecklichen Erfahrungen mit Kriegen und den damit untrennbar einhergehenden Gewalt-Eskalationen insbesondere auch gegenüber Nicht-Kombattanten („Kollateralschäden“) ablehnen oder jedenfalls auf der strikten Einhaltung der völker- und verfassungsrechtlichen Grenzen beharren.
Der Autor: Dr. Dieter Deiseroth ist Richter am Bundesverwaltungsgericht. Neben seiner richterlichen Tätigkeit publiziert er vor allem zu Fragen des Verfassungs- und Völkerrechts sowie der Verfassungsrechtsgeschichte vor und während des Nationalsozialismus.