Zoff um Wahlrechtsänderung: SPD und Grüne kündigen Verfassungsklage an

(21.09.2011/dpa)

Die Vertreter von Union und FDP kündigten am Mittwoch in Berlin an, in der kommenden Woche ein Gesetz zur Neuregelung des Wahlrechts im Bundestag zu beschließen. SPD und Grüne kündigten eine Verfassungsklage gegen das vorliegende schwarz-gelbe Konzept an.

Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das sogenannte negative Stimmengewicht, das aus der Verbindung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht rührt, für verfassungswidrig erklärt. Künftig müsse verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen unter Umständen mehr Mandate dadurch erhält, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen bekommt. Das Gericht hatte für die Änderung eine Frist bis 30. Juni gesetzt – wegen Differenzen in der Koalition wurde diese aber nicht eingehalten.

Nach der nun von der Koalition geplanten Regelung soll das negative Stimmengewicht bei Bundestagswahlen durch eine Trennung der Landeslisten aufgefangen werden. Auf die bislang praktizierte überregionale Anrechnung von Reststimmen soll verzichtet werden.

Die Grundstruktur des bewährten Wahlrechts werde damit nicht angetastet, sagte Unionsfraktions-Vize Günter Krings. In der Tendenz führe die Lösung auch zu weniger Überhangmandaten, deren gänzliche Abschaffung jedoch die Opposition fordert.

SPD und Grüne nannten das Konzept der Regierungsparteien nicht nachvollziehbar und willkürlich. „Das Versprechen, gleiches Stimmengewicht für alle, wird nicht eingehalten“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Die Koalition erhalte „sich den machtpolitischen Sondervorteil der Überhangmandate“. Deshalb werde man vor das Verfassungsgericht ziehen. „Wir sehen uns in Karlsruhe wieder“, kündigte der Innenexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, an.

Zuvor hatte bereits der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, erklärt, er habe den Verdacht, dass auch mit den vorgeschlagenen Korrekturen das negative Stimmgewicht nicht beseitigt werde und die Problematik der zahlreichen Überhangmandate bleibe. Dann würden die Grünen mit einer Klage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

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