Verpatzte Wahlrechtsreform. Bundesverfassungsgericht droht dem Bundestag
(02.09.2011/dpa)
Am 30. Juni ist die großzügig bemessene Frist abgelaufen, die das Bundesverfassungsgericht den Parlamentariern des Deutschen Bundestages gab, um das verfassungswidrige Wahlrecht zu ändern.
Zwei Monate haben die Fraktionen verstreichen lassen – und immer noch ist nicht absehbar, wann sie sich auf eine Reform werden einigen können. Nun wird es den Karlsruher Richtern zu bunt und die höchste deutsche Instanz in Sachen Rechtsprechung droht den Politikern damit, selbst die Rolle der säumigen Volksvertreter zu übernehmen.
„Wenn Not am Mann ist, dann machen wir es auch selbst“, sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, am Donnerstagabend bei einer Veranstaltung in Berlin. „Wir wollen hoffen, dass das jetzt noch zu einem guten Ende alles kommt“, sagte Voßkuhle mit Blick auf die Reformbemühungen. Wenn aber auf der Grundlage eines verfassungswidrigen Gesetzes gewählt werden solle, könne das Gericht mit einer einstweiligen Anordnung einschreiten und sagen, das es so nicht gehe. „Insofern sind wir da entspannt.“
Das Gericht hatte 2008 das „negative Stimmgewicht“ im Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt und eine dreijährige Frist für eine Neuregelung gesetzt. Demnach muss verhindert werden, dass eine Partei bei Bundestagswahlen mehr Mandate dadurch bekommt, dass sie in bestimmten Ländern weniger Zweitstimmen erhält.