Verfassungsschutz: Bundesverwaltungsgericht prüft Überwachung der Linken
(21.07.2010/dpa)
Am Mittwoch begann am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Prozess, mit dem der Beobachtung der Linkspartei durch den Verfassungsschutz ein Riegel vorgeschoben werden könnte. Zumindest hofft das der thüringische LINKE-Politiker Bodo Ramelow. Über die Rechtmäßigkeit von dessen Überwachung hat das Gericht nun zu verhandeln. Es soll geklärt werden, ob die Verfassungsschützer ein Dossier über ihn aus öffentlich zugänglichem Material anlegen dürfen.
In den Vorinstanzen setzte sich Ramelow bereits durch. Im Februar 2009 entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Beobachtung zu beenden habe, so die junge Welt. (1) Allerdings war diese Entscheidung noch mit dem Hinweis versehen worden, dass es sich um einen Einzelfall handelt.
Momentan ist die Praxis der Verfassungsschutzämter in den einzelnen Ländern verschieden. Während die LINKE als Gesamtpartei oder in einzelnen Strömungen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Hamburg, Bayern, Niedersachsen und in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz beobachtet und in den entsprechenden Berichten aufgeführt wird, endete die Beobachtung in Bremen im Sommer 2008 und im Saarland 2007. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin ist die Partei nicht Gegenstand von Nachforschungen des Verfassungsschutzes.
In Rheinland-Pfalz kündigte Innenminister Karl Peter Bruch (SPD) im Mai 2009 an, dass die LINKE im nächsten Verfassungsschutzbericht nicht mehr auftaucht.
In Thüringen wurde und wird die LINKE nach Angaben des Innenministeriums nicht beobachtet. Es gab allerdings den „Fall Bodo Ramelow“ in den 1990er Jahren.