Corona

Verfassungsgericht nickt Impfpflicht im Gesundheitswesen ab

(Reaktion/19.5.22) Das Bundesverfassungsgericht hat bereits Ende April eine Verfassungsbeschwerde gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgewiesen. Die Entscheidung wurde erst heute veröffentlicht. Die Impfpflicht greife zwar in das Recht der betroffenen Mitarbeiter ein und sie müssten Konsequenzen fürchten. Die Pflicht sei aber verfassungsrechtlich gerechtfertigt und verhältnismäßig, urteilten die Richter des ersten Senats. Eine mündliche Anhörung fand nicht statt.

Bedenken, die das Gericht im Februar vorgebracht hatte, seien ausgeräumt worden, heißt es in einer Zusammenfassung des Urteils der Legal Tribune Online. Neuere Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Impfung oder neue Virusvarianten wurden indes nicht berücksichtigt, sagen Kritiker der Entscheidung wie Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki. Er habe dem Gesetz mit erheblichen Bedenken zugestimmt, würde das jetzt nicht mehr tun. Die Begründung der Richter zeige zudem versehentlich, dass die Impfpflicht gar nichts bringe, da es auch nach der Einführung Ausbrüche in Altenheimen gegeben habe, so Kubicki auf Facebook. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bedankte sich auf Twitter für das Urteil. Die Impfpflicht habe dazu beigetragen, dass es nicht noch mehr Todesfälle in der Omikron-Welle gegeben habe.

Mit der Entscheidung wies der erste Senat eine Verfassungsbeschwerde gegen Teile des Infektionsschutzgesetzes zurück, nach dem Personen in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen seit  Mitte März eine Impfung gegen das Coronavirus nachweisen müssen. Bei Nichtvorlage musste das Gesundheitsamt benachrichtigt werden, das gegenüber der betreffenden Person ein ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen und Bußgelder verhängen kann. Derzeit sind die zuständigen Gesundheitsämter bundesweit dabei, die Betreffenden anzuschreiben und anzuhören.

Rechtsanwalt Uwe Lipinski, der die Klage beim Bundesverfassungsgericht eingebracht hat, zeigte sich in einer ersten Stellungnahme fassungslos. “Der medizinische ‚Sachverstand‘ der 8 Richter scheint auch rund 26 Monate nach Ausrufung des ersten Lockdowns nicht über das bloße Wiedergeben und Zitieren der der Bundesregierung unterstehenden, weisungsabhängigen Bundesbehörden (RKI und PEI) hinauszugehen”, sagte er gegenüber Tichys Einblick. Alle vorgelegten Studien aus dem In- und Ausland, die exakt das Gegenteil dessen belegten, was diese Behörden als vermeintlich nicht widerlegbare ‚Wahrheit‘ seit gut 2 Jahren verkünden, scheinen nach seinem ersten Eindruck von den Richtern nicht gelesen worden zu sein.

 

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