Innenpolitik

Verfassungsbeschwerde eingereicht

Wie die deutsche Piratenpartei mitteilte, habe sie beim Bundes­verfassungs­gericht in Karlsruhe eine Verfassungs­beschwerde gegen das Video­überwachungs­verbesserungs­gesetz eingereicht.

Das Gesetz wurde am 9. März 2017 im Bundestag beschlossen und bekam durch seine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. Mai 2017 Rechtsgültigkeit. Das Gesetz „zur Änderung der Sicherheit in öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen und im öffentlichen Personenverkehr durch optisch-elektronische Einrichtungen“ enthält laut Kritikern „europarechtswidrige und datenschutzfeindliche Positionen“.

Wie netzpolitik.org befürchtet, sollen „die Aufsichtskompetenzen der Bundesdatenschutzbeauftragten im ‚öffentlichen Bereich‘ geschwächt werden“. Eingeschränkt würde die Datenschutzkontrolle von „sogenannten Berufsgeheimnisträgern“ und es drohe ein Ausbau der Videoüberwachung.

Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei, betont, dass die „anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung“ allem widerspreche, „was eine freie und offene Gesellschaft ausmacht“. Sie sei unverhältnismäßig und sorge nur dafür, dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben würden.

Laut der Mitteilung der Piratenpartei fungieren als Beschwerdeführer neben Hirschel auch Frank Herrmann (ehemaliger Landtagsabgeordneter in Nordrhein-Westfalen) und Stefan Körner von der Piratenpartei in Bayern. Verfasst hat die Beschwerde der Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik. Er wird zitiert mit den Worten:“ Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt nicht verhältnismäßig.“

Im Vorfeld der Entscheidung im Bundestag äußerten Datenschützer starke Bedenken. Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) und das Netzwerk für Datenschutzexpertise erklärten in einer Stellungnahme, dass durch die Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Orten eine „massive unverhältnismäßige Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“ erfolge.

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