Spionage-Prozess: Verteidigung fordert mildes Urteil für BND-Mitarbeiter

(14.03.2016/dpa)

Im Münchner Spionage-Prozess gegen einen ehemaligen BND-Mitarbeiter hat die Verteidigung den Strafantrag der Anklage auf zehn Jahre Haft als deutlich überhöht bezeichnet – ohne jedoch selbst ein konkretes Strafmaß zu fordern. Der Bundesrepublik sei kein erkennbarer Schaden entstanden, argumentierten die Anwälte am Montag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der 32 Jahre alte Angeklagte habe ein umfassendes Geständnis abgelegt und seine Tat aufrichtig bereut. Er sei kein Top-Spion, sondern habe aus persönlichen Motiven gehandelt.

Zwischen 2008 und 2014 soll der gelernte Bürokaufmann mehr als zweihundert teils streng geheime und brisante Dokumente des Bundesnachrichtendienstes (BND) an den US-Geheimdienst CIA weitergegeben und dafür mindestens achtzigtausend Euro kassiert haben. 2014 soll er sich zudem dem russischen Geheimdienst angedient und diesem drei BND-Dokumente geliefert haben. Allerdings brach er diesen Kontakt von sich aus wieder ab.

Die Bundesanwaltschaft hatte wegen jahrelanger Spitzeltätigkeit vor allem für die CIA auf zehn Jahre Haft plädiert. Sie wirft dem 32-Jährigen Landesverrat in besonders schweren Fällen, die Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechlichkeit vor. Die Verteidigung sah hingegen den Tatbestand des Landesverrats nicht erfüllt.

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