„Sie war meine beste Freundin“ - Zschäpes Ex-Nachbarin erzählt

(10.12.2013/dpa/hg)

Im Münchner NSU-Prozess hat am Dienstag eine ehemalige Nachbarin der Hauptangeklagten Beate Zschäpe ausgesagt, die bis kurz vor deren Verhaftung häufig und regelmäßig Kontakt zu ihr hatte. „Sie war für mich da die Hauptperson in meinem Leben, der ich alles anvertrauen kann“, sagte Heike K., die in Zwickau einst im selben Haus wie die drei mutmaßlichen Neonazi-Terroristen lebte. „Zu diesem Zeitpunkt war das meine beste Freundin.“

Allerdings schilderte die 46-Jährige die Beziehung vor dem Oberlandesgericht als einseitig: Man habe immer nur über ihre Probleme geredet, Lisa – unter dem Namen war Zschäpe in der Polenzstraße bekannt – habe dagegen eigentlich nichts Privates erzählt. Und sie habe auch nie gefragt. „Ich mach´ sowas nicht“, beteuerte Heike K..

Dabei verstrickte sich die Zeugin mehrmals in Widersprüche. So gab sie etwa zunächst an, einer Bekannten Zschäpes – Susann E., der Ehefrau des Mitangeklagten André E. – nie begegnet zu sein. Später musste sie zugeben, die Frau doch mindestens einmal gesehen zu haben.

Die 46-Jährige berichtete zudem, dass Zschäpe sie noch am 1. November 2011 besucht habe – also drei Tage vor dem mutmaßlichen Selbstmord von Zschäpes mutmaßlichen Komplizen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.

Da sei Zschäpe unruhiger gewesen, habe nicht so viel geredet. „Mir war es so, als ob sie mir irgendwas sagen wollte – und hat sie dann doch nicht“, sagte die Zeugin vor Gericht. In ihrer Vernehmung bei der Polizei hatte K. zudem berichtet, an dem Abend habe Zschäpe sie richtig festgehalten und habe dabei Tränen in den Augen gehabt.

Einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl wies das Oberlandesgericht inzwischen als unbegründet zurück. Der Beschluss sei den Verfahrensbeteiligten bereits am Montag zugestellt worden, sagte eine Gerichtssprecherin.

Die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben hatten die Befragung eines Ex-V-Manns durch eine Nebenklagevertreterin kritisiert, die lediglich auf der Basis handschriftlicher Notizen Vorhalte aus Ermittlungsakten machte. Weil Götzl dies zuließ, stellten die Verteidiger den Befangenheitsantrag. Der rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) wird die Ermordung neun türkisch- und griechischstämmiger Einwanderer und einer deutschen Polizistin zwischen 2000 und 2007 zur Last gelegt.

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