Corona

Scharfe Kritik an Drosten-Gutachten

(Redaktion/28.4.22) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zur Bundesnotbremse ist aus medizinischer und wissenschaftlicher Sicht fragwürdig. Dies stellt die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) fest. Sie bezieht sich dabei auf einen Artikel der ehemaligen stellvertretenden Leiterin des Frankfurter Gesundheitsamtes, Prof. Dr. med. Ursel Heudorf im Deutschen Ärzteblatt. Heudorf kritisiert darin die Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité, die eine wichtige Grundlage der Entscheidung des Bundesverfasungsgerichts gewesen ist, als es im vergangenen November die Bundesnotbremse für verfassungsgemäß erklärte.

Laut Heudorf zeige die Stellungnahme des Instituts von Christian Drosten zahlreiche, zum Teil signifikante Mängel. Sie berücksichtige nicht ausreichend den vorhandenen wissenschaftlichen Forschungsstand, gebe Ergebnisse der wenigen, ausgewählten Untersuchungen fehlerhaft wieder, begehe zudem erhebliche methodische Fehler und ziehe daraus epidemiologisch und statistisch nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen.

Die DGKH begründet ihre Kritik an der Entscheidung unter anderem damit, dass wichtige Aspekte der anderen Gutachten und die Mängel der Stellungnahme des Instituts für Virologie der Charité nicht ausreichend gewürdigt worden seien, „obwohl das Gericht auf diese Widersprüche und Fehler hingewiesen wurde“. Die Gesellschaft sieht die Gefahr, „dass auch in Zukunft Kinder und Jugendliche in ihren Lebenschancen u.a. in ihrem Recht auf Bildung und uneingeschränkte altersentsprechende soziale Teilhabe aufgrund dieser Entscheidung stärker eingeschränkt werden, als es durch die Studienlage und auch durch die Erfahrungen in anderen Ländern geboten wäre.“ Juristisch hingegen akzeptiere man selbstverständlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, heißt es ebenfalls in der Stellungnahme.

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