Schäuble: Gewinne aus „Streubesitz“-Aktienverkäufen bleiben steuerfrei
(25.04.2016/dpa)
Die in der Koalition umstrittene Besteuerung von Erlösen aus dem Verkauf kleiner Firmenbeteiligungen wird vorerst nicht kommen. Um Existenzgründungen und junge Firmen nicht zu gefährden, werde der jetzige Zustand beibehalten, sagte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) am Montag in Berlin auf einer Veranstaltung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Ursprünglich wollte Schäuble – wie auch die Bundesländer – eine Steuerpflicht für Gewinne aus sogenannten Streubesitz-Beteiligungen einführen. Damit werden frei handelbare Anteile bezeichnet, die nicht von Großinvestoren gehalten werden. Es geht um Anteile, die ein Unternehmen an einem anderen hält und die unter zehn Prozent liegen.
Steuerbefreit sind bisher einbehaltene Gewinne, die durch eine spätere Veräußerung von Streubesitzanteilen realisiert werden. Der Bundesrechnungshof hatte diese „nicht gerechtfertigte Bevorzugung“ kritisiert und gefordert, diese abzuschaffen. Die Begünstigung sei auch gestaltungsanfällig. Der Staat verzichte dadurch jährlich auf rund 600 Millionen Euro.
Auch die Länder argumentieren, dass es keine überzeugenden Gründe gebe, Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen nicht zu besteuern. Wirtschafts- und Finanzpolitiker der Union im Bundestag halten dagegen, die Steuerpflicht wäre kein gutes Signal an Risikokapital-Geber und den Investitionsstandort Deutschland.
Die Steuerbefreiung auf Ausschüttungen aus Streubesitzbeteiligungen unter zehn Prozent wurde bereits abgeschafft. Die Länder pochen darauf, dass die Steuerfreiheit für Gewinne aus der Veräußerung ebenso gestrichen wird wie für Gewinne aus Dividenden.