Regierungskommission lehnt Regulierung von Managergehältern ab

(14.06.2013/dpa)

Die Regierungskommission für gute Unternehmensführung („Corporate Governance Kodex“) lehnt die Gesetzespläne der Koalition für eine Begrenzung der Managergehälter ab. „Es ist zu bezweifeln, ob die Aktionärsentscheidung in der Hauptversammlung überhöhte Vorstandsbezüge verhindern wird“, sagte der Vorsitzende des Beratergremiums und Chef des Aufsichtsrates der Commerzbank, Klaus-Peter Müller, am Donnerstag in Berlin.

Nach den Koalitionsplänen sollen Aktionäre mehr Kontrollrechte über Bezüge des Vorstands bekommen. Danach soll die Hauptversammlung börsennotierter Firmen einmal jährlich über die komplette Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr wie bisher der Aufsichtsrat. Dabei sollen auch Höchstgrenzen bekannt sein, wie viel ein Topmanager maximal erreichen kann. Eine gesetzliche Obergrenze soll es aber nicht geben.

Zur Vermeidung von Auswüchsen bei Vorstandsvergütungen rät die Regierungskommission von gesetzlichen und somit verbindlichen Regulierungen ab. Stattdessen setzt sie darauf, dass sich die betroffenen Manager freiwillig an die von der Kommission aufgestellten Kodexempfehlungen halten. Folgt die Koalition den Empfehlungen der Kommission, bleibt praktisch alles beim Alten, kaschiert von schönen Worten wie „Transparenz“ und „Selbstverpflichtung“.

„Mit weitergehenden Eingriffen würden wir vielleicht bestimmten gesellschaftspolitischen Erwartungen entsprechen. Wir würden damit aber den weltweit tätigen Unternehmen Fesseln anlegen“, sagte Müller. Dies sei aber nicht die Aufgabe der Regierungskommission.

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