Rechtsstaatlicher Dammbruch: Verfassungsgericht erlaubt bewaffnete Bundeswehreinsätze im Inland

(17.08.2012/dpa)

Bisher war es nicht zulässig, dass Bundeswehrsoldaten ihre Waffen benutzten, um innerstaatliche Krisen zu bewältigen. Das ist nun anders.  

Das Bundesverfassungsgericht entschied in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss, dass die Bundeswehr auch bei Einsätzen im Inland in Ausnahmefällen militärische Mittel einsetzen dürfe.

Obwohl es einschränkend heißt, dass ein Einsatz zur Gefahrenabwehr  nur „als letztes Mittel“  bei „Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes“ zulässig sei und nicht bei „Gefahren“,  die „aus oder von einer demonstrierenden Menschenmenge drohen“, handelt es sich bei dem Entscheid um einen  rechtlichen Dammbruch.

Noch 2006 hatte der Erste Senat einen Einsatz der Streitkräfte im Inland „mit spezifisch militärischen Waffen“ generell ausgeschlossen. Diesen Beschluss hat das Plenum aus beiden Senaten nun korrigiert. Die Bedeutsamkeit des Vorgangs lässt sich schon daran erkennen, dass es sich erst um die fünfte Plenarentscheidung des Verfassungsgerichts seit Beginn seiner Tätigkeit im Jahr 1951 handelt.

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