Pakistan: Gericht ordnet Stopp der US-Drohnenangriffe an

(09.05.2013/dpa)

Ein pakistanisches Gericht hat die Regierung des Landes angewiesen, die US-Drohnenangriffe zu stoppen und die unbemannten Flugzeuge notfalls abschießen zu lassen. Der oberste Richter der Provinz Khyber-Pakhtunkhwa, Dost Mohammad Khan, verurteilte die Angriffe am Donnerstag in Peshawar als Kriegsverbrechen, denen bisher Tausende Zivilisten zum Opfer gefallen seien. Khan machte den US-Geheimdienst CIA dafür verantwortlich. Mit den Angriffen aus der Luft macht Washington vor allem in schwer zugänglichen Landesteilen seit Jahren eigenmächtig Jagd auf Terrorverdächtige.

In dem Urteil heißt es, Pakistans Regierung und Sicherheitskräfte sollten sicherstellen, dass die Drohnenangriffe ein Ende haben. Die Angreifer müssten wissen, dass sie künftig mit Konsequenzen zu rechnen hätten. Dazu gehöre auch das Recht auf Abschuss. Der Richter forderte außerdem die Einrichtung eines internationalen Kriegsverbrechertribunals, das sich mit den Angriffen befassen soll.

Sollten die USA weiter Drohnen einsetzen, müsse die pakistanische Regierung alle Beziehungen mit Washington abbrechen, erklärte Khan weiter. Davon wäre auch der Nachschub der Nato-geführten Schutztruppe in Afghanistan betroffen, der zu großen Teilen durch Pakistan läuft.

Der Menschenrechtler und Anwalt Shahzad Akbar, der Opferfamilien bei dem Prozess vertrat, sprach von einem wegweisenden Urteil. „Das geht über das hinaus, was wir gefordert haben“, sagte er. Die künftige Regierung habe mit dem Urteil ein starkes Mittel in der Hand, um die USA zu einem Ende der Drohnenangriffe aufzufordern. Am Samstag wird in Pakistan ein neues Parlament gewählt.

Die bisherige Regierung hat die seit Jahren andauernden Drohnenangriffe immer wieder öffentlich verurteilt. Ihr wurde aber vorgeworfen, sie insgeheim zu dulden. Den Parteien der Regierungskoalition droht bei der Parlamentswahl an diesem Samstag eine Niederlage. Die beiden stärksten Oppositionsparteien haben sich gegen Drohnenangriffe ausgesprochen.

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