NSU-Prozess: Zeuge verwickelt sich in Widersprüche

(26.11.2014/dpa)

Im NSU-Prozess vor dem OLG München sagte am Mittwoch der ehemalige  Angehörige der Chemnitzer Neonazi-Szene, Ralph H., aus. Im Brandschutz der letzten Wohnung des NSU in Zwickau hatten Ermittler seinen Personalausweis gefunden. Zudem war unter seiner Identität 1999 eine Wohnung in Chemnitz für die untergetauchten Neonazis angemietet worden. Vor dem Gericht schilderte Ralph H., wie ihn Unterstützer der mutmaßlichen NSU-Terroristen als Helfer anwerben wollten. Einer der Szene-Anführer habe sich im Sommer oder Herbst 2000 spät am Abend mit ihm in der Chemnitzer Innenstadt getroffen.

Bei ihm seien zwei Männer gewesen, deren Köpfe unter Kapuzen verborgen gewesen seien, sagte der Zeuge am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht München. Der Szene-Anführer habe ihn gefragt, ob er für ein paar Tage Untermieter aufnehmen könne. Er habe verneint, weil er noch bei seinen Eltern wohnte. Ein paar Monate später habe es einen zweiten Versuch gegeben.

Eines Tages habe er Mahnbriefe von Inkasso-Unternehmen und einer Hausverwaltung bekommen. Unbekannte hätten auf seinen Namen eine Wohnung gemietet und sich Waren schicken lassen, darunter ein Nachtsichtgerät. Er habe dann festgestellt, dass ihm sein Portemonnaie samt Personalausweis abhandengekommen sei.
Die Einlassungen des Zeugen erscheinen als Schutzbehauptung, um nicht als NSU-Unterstützer in das Fadenkreuz der Anklagebehörden zu gelangen. Denn es dauert mehrere Wochen, bis ein Inkasso-Unternehmen aufgrund einer nicht bezahlten Warenbestellung eine Mahnung rausschickt – der Zeuge muss demnach seine Geldbörse wochenlang nicht vermisst haben.

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