NSU-Nebenkläger kritisieren Behörden - Forderung nach Aufklärung

(17.02.2014/dpa)

Knapp zwei Jahre nach der zentralen Gedenkveranstaltung für die Terroropfer des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) haben Vertreter von Angehörigen scharfe Kritik an den Ermittlungsbehörden geübt. Die Bundesanwaltschaft versuche „sämtliche Aufklärung zu blockieren, die über ein bloßes Abhaken der formalen Anklagepunkte hinausgeht“, heißt es in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung von 33 Nebenklageanwälten.

Die Opferanwälte erinnerten an das Versprechen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auf der Gedenkveranstaltung am 23. Februar 2012, für lückenlose Aufklärung zu sorgen. „Obwohl erst knapp über zwei Jahre lang die Existenz des NSU offiziell bekannt ist, hat das große Abhaken schon begonnen“, heißt es in der Erklärung.

Die Einsichtnahme in Akten werde zum Teil „faktisch verunmöglicht“ oder gar nicht gewährt, bemängeln die Anwälte. Im NSU-Prozess hatte es hierüber wiederholt Streit gegeben – zum Teil durften Nebenklage-Anwälte zwar Akten bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe einsehen, aber keine Kopien fertigen.

Die Opfervertreter sehen noch immer zahlreiche offene Fragen: Etwa nach weiteren Beteiligten im Netzwerk des NSU, nach der konkreten Auswahl der Opfer und der Finanzierung der Gruppe. Auch die Rolle der Geheimdienste halten sie weiterhin für nicht geklärt.

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