NSA-Ermittlungen: Opposition droht mit Klage

(17.06.2015/dpa)

Die Opposition will einen Sonderermittler zur Durchsicht der NSA-Spähziele in Europa nicht akzeptieren. Man werde notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen klagen, sagten Linke und Grüne am Mittwoch in Berlin. Sie wollen durchsetzen, dass die Abgeordneten selbst die Listen der Spähziele einsehen können, die der US-Geheimdienst NSA mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes (BND) ausforschte.

Der BND soll der NSA teils absprache- und rechtswidrig dabei geholfen haben, auch deutsche und europäische Ziele auszuspähen. Der US-Geheimdienst speiste dazu Suchbegriffe („Selektoren“) ins Überwachungssystem des BND ein. Im Zentrum steht eine Liste mit vierzigtausend vom BND aussortierten Selektoren, die im Kanzleramt liegt. „Jede Konstellation, bei der jemand Drittes für uns als Abgeordnete die Listen bekommt und bewertet, lehnen wir ab“, sagte die Linken-Geheimdienstexpertin Martina Renner der dpa. „Wenn wir übergangen werden, werden wir klagen.“

Der Grünen-Obmann im Geheimdienst-Untersuchungsausschuss, Konstantin von Notz, sagte zur Einsichtnahme in die Liste: „Wir haben ein Recht darauf.“ Die Bundesregierung will dagegen, dass ein Sonderbeauftragter die Listen durchgeht und dem Geheimdienst-Ausschuss über seine Erkenntnisse berichtet. Damit würden die Parlamentarier übergangen, kritisiert von Notz: „Ich kann Kontrolle nur ausüben, wenn ich mir selbst ein Bild machen kann.“ Renner sagte, eine Konstruktion wie von der Regierung geplant sei im Gesetz nicht vorgesehen.

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