Nach dem Kundus-Massaker: Klage gegen Deutschland
(09.02.2012/dpa)
Der von der Bundeswehr initiierte Luftangriff auf einen afghanischen Lkw-Konvoi im September 2009 beschäftigt an diesem Donnerstag das Kölner Verwaltungsgericht.
Auf Antrag eines Rechtsanwalts, der einen der damals betroffenen Lkw-Fahrer vertritt, soll das Gericht entscheiden, ob der Angriff gegen das humanitäre Völkerrecht verstieß.
Der Berliner Rechtsanwalt Markus Goldbach vertritt einen der beiden afghanischen Fahrer, deren Lastwagen am 3. September 2009 nahe Kundus von Taliban gekapert und später auf Anordnung eines deutschen Oberst bombardiert wurden. Beklagt wird die Bundesrepublik Deutschland.
Goldbach will nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung vom Gericht feststellen lassen, dass seinem Mandanten durch den Angriff ein Schaden entstanden ist. Dazu muss auch geklärt werden, ob der Angriff rechtmäßig war oder nicht.
Vor dem Bonner Landgericht ist wegen des Angriffs eine andere Klage auf Schmerzensgeld und Schadensersatz anhängig. Der Bremer Anwalt Karim Popal vertritt dabei einen Vater, dessen beide Kinder bei dem Angriff getötet wurden, sowie eine Mutter von sechs Kindern, deren Ehemann getötet wurde. Über den Fortgang dieser Klage wird voraussichtlich Ende Februar entschieden.
Bei dem Massaker kamen insgesamt bis zu 142 Menschen ums Leben, die meisten von ihnen waren Zivilisten. Nach Informationen des ehemaligen CDU-Politikers Jürgen Todenhöfer ließ das Massaker 277 Waisenkinder ohne Ernährer zurück. (1) Von offizieller Seite werden die Zahlen seit Jahren heruntergespielt.
(1) http://www.hintergrund.de/201102111361/politik/inland/unschuldslaemmer-merkel-und-steinmeier-drehen-weiter-an-der-vertuschungsspirale-in-sachen-kundus-massaker.html