Corona-Aufarbeitung

Nach AfD-Anfrage: Bundesregierung räumt „nicht geeignete“ Methoden für Impfüberwachung ein

Spontanmeldesystem des Paul-Ehrlich-Instituts kann Häufigkeiten von Nebenwirkungen nicht berechnen / Widersprüchliche Informationen zum Vorhandensein von Chargen-Nummern / AfD: Akribische Überwachung von Corona-Impfstoffen ist „Märchen“

(Diese Meldung ist eine Übernahme von multipolar.)

In einer Multipolar vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion gibt die Regierung zu, dass das „Spontanmeldesystem“ des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) „nicht für die Berechnung von Häufigkeiten von Nebenwirkungen geeignet“ sei. Die AfD-Fraktion wollte unter anderem wissen, ob der Bundesregierung Kenntnisse zu einer Häufung von Nebenwirkungen und Todesfällen nach der Verabreichung von Dosen zweier bestimmter COVID-19-Impfstoffchargen des Herstellers Biontech/Pfizer vorliegen. Laut der Antwort der Bundesregierung falle es zudem „nicht in der Zuständigkeit des PEI“, die Todesursache bei Personen aufzuklären, deren Versterben als Folge einer Impf-Nebenwirkung vermutet wird.

Die Regierung erklärte, dass dem PEI „keine Informationen bezüglich einer Häufung von Verdachtsfällen einer Nebenwirkung mit tödlichem Ausgang“ zu den beiden Chargen bekannt seien. Allerdings räumt sie in diesem Zusammenhang ein, dass die für die Berechnung benötigten Informationen „im Rahmen des Spontanmeldesystems“ des PEI nicht vorhanden sind. Nur für einen kleinen Anteil der Verdachtsfallmeldungen sei eine „valide Chargenbezeichnung“ verfügbar, so dass eine Hochrechnung auf alle vorhandenen Verdachtsfälle einer Nebenwirkung „wissenschaftlich korrekt nicht möglich“ sei. Diese Aussage steht im Widerspruch zur Versicherung des damaligen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) aus dem März 2021, dass die in Deutschland zugelassenen Impfstoffe „akribisch überwacht“ werden.

Martin Sichert, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, wirft der Bundesregierung in einer Stellungnahme vor, die Öffentlichkeit über Jahre hinweg „mit dem Märchen von genau überwachten Impfstoffen“ belogen zu haben. Auf dieser Basis habe man dann „Impfpflichten verhängt und 83 Millionen Menschen zur Impfung genötigt“. Das sei „ein eindeutiger Verstoß gegen den Nürnberger Kodex“, demzufolge niemand zur Teilnahme an einem medizinischen Experiment gedrängt werden dürfe. Zudem wisse das Robert Koch-Institut (RKI) offensichtlich, „welche Chargen in welcher Menge wo verimpft wurden“, aber die Bundesregierung versuche diese Informationen zu „verschleiern“, kritisiert Sichert.

Laut Paragraph 13, Absatz 5 des IfSG sind die Kassenärztlichen Vereinigungen und die für die Durchführung von Schutzimpfungen verantwortlichen Einrichtungen und Personen verpflichtet, dem RKI und dem PEI Informationen zu jeder Impfung zu übermitteln. Bezüglich der COVID-19-Impfungen muss darin ausdrücklich auch die Chargennummer enthalten sein. An einer Stelle der Antwort erklärt die Regierung, die Kassenärztliche Bundesvereinigung habe betreffende Informationen ohne Chargennummer gemeldet. An einer anderen Stelle heißt es jedoch, insgesamt seien knapp 1,4 Millionen Impfmeldungen mit den beiden fraglichen Chargennummern an das RKI übermittelt worden. „Weitere 90 Impfleistungen der betreffenden Chargen“ seien in Vertragsarztpraxen erbracht und „als KV-Abrechnungsdaten an das RKI übermittelt“ worden. Von diesen beiden Chargen wurden der Antwort zufolge rund 1.45 Millionen Impfstoffdosen vom Hersteller an den Bund ausgeliefert.

Der Anwalt Tobias Ulbrich hatte Ende 2024 darauf aufmerksam gemacht, dass die Chargen mit den Bezeichnungen „EM0477“ und „EJ6788“ in dem US-amerikanischen Meldesystem für unerwünschte Ereignisse bei Impfstoffen (VAERS) besonders viele Verdachtsfälle von Nebenwirkungen, Impfschäden und Todesfolgen ausgelöst haben. Bereits in der Vergangenheit hatten sich die Hinweise gemehrt, dass einzelne Chargen des Präparats „Comirnaty“ von Biontech/Pfizer deutlich mehr Impfnebenwirkungen hervorgerufen haben als andere. Das PEI weigert sich bisher mit gerichtlicher Unterstützung, die Rohdaten einer Stellungnahme zu veröffentlichen, die ein Häufung von Nebenwirkungen bei einzelnen Chargen widerlegen soll. Die Stellungnahme des PEI wird von wissenschaftlicher Seite angezweifelt. Der Versicherungsmathematiker Matthias Reitzner wirft dem PEI in einem Interview mit Multipolar eine „verheerende“ Arbeitsweise und „schwere Dienstverfehlungen“ vor.

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