„Mogelpackung“: Datenschutz-Deal mit den USA stößt auf Skepsis

(03.02.2016/dpa)

Die Einigung der Europäischen Kommission mit den USA über eine neue Rechtsgrundlage für den transatlantischen Datenaustausch ist bei Datenschutz-Aktivisten, aber auch bei Wirtschaftsvertretern weitgehend auf Kritik und Vorbehalte gestoßen. Wirklich konkret sei der vereinbarte „EU-US Datenschutzschild“ bislang nicht, bemängelte das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. „Tausende Unternehmen in Europa haben damit immer noch keine Planungssicherheit.“

US-Handelsministerin Penny Pritzker sprach dagegen von einer „historischen Vereinbarung“ und einem „großen Erfolg für den Datenschutz und für die Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks“. Die Vereinbarung biete einen sicheren Rahmen, sodass tausende von Unternehmen in Europa und den USA und Millionen von Menschen weiterhin online auf Dienstleistungen zugreifen könnten.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff mahnte eine genaue Prüfung der neuen Regeln an. Es müsse sichergestellt werden, „dass der neue ‚EU-US Datenschutzschild‘ auch wirklich seinen Namen verdient und nicht an den entscheidenden Stellen löchrig ist“, erklärte Voßhoff in Berlin. Ob und vor allem wie schnell die Ankündigungen auch umgesetzt werden, bleibe abzuwarten. „Zudem wird sehr genau zu prüfen sein, ob diese neue Vereinbarung tatsächlich die notwendigen Garantien für rechtskonforme Datenübermittlungen in die USA erfüllen kann.“

Voßhoffs Amtsvorgänger Peter Schaar bezweifelte in einem Beitrag auf heise.de, dass die Vereinbarung den Forderungen des Europäischen Gerichtshof (EuGH) entspreche. Der EuGH hatte im Oktober die zuvor geltende „Safe-Harbor“-Vereinbarung gekippt. In den USA seien Informationen nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt, urteilten damals die Luxemburger Richter. „Eine anlasslose Überwachung der grenzüberschreitenden Kommunikation und einen umfassenden Zugriff auf personenbezogene Daten von Nicht-US-Bürgern darf es nicht geben“, betonte Schaar. Ob diese Voraussetzungen erfüllt würden, sei jedoch zweifelhaft.

Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Einigung zwischen der EU-Kommission und der US-Regierung. „In der digitalen Welt von heute müssen neben Waren und Dienstleistungen auch Daten Grenzen überschreiten können», sagte Bitkom-Geschäftsleiterin Susanne Dehmel. Dafür bräuchten die Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks sichere rechtliche Grundlagen. Gleichzeitig müsse der hohe Datenschutz der EU-Bürger gewährleistet werden. „An die Überwachung von EU-Bürgern müssen in den USA die gleichen hohen Maßstäbe angelegt werden wie in der EU. Es darf künftig keine Massenüberwachung von EU-Bürgern mehr geben. Die US-Regierung muss zu ihrem Wort stehen“, erklärte Dehmel.

Der Verband der deutschen Internetwirtschaft, eco, erklärte, entscheidend sei jetzt eine verbindliche und tragfähige Regelung für die Zukunft, die den Unternehmen Rechtssicherheit garantiere. „Dabei ist die größte Herausforderung, eine ausgewogene interessengerechte Regelung für den transatlantischen Datenaustausch zu schaffen, die den hohen europäischen Datenschutzstandards genügt und den Anforderungen des EuGH entspricht, gleichzeitig aber auch praktikabel für die Unternehmen ist.“

Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz wertete dagegen die Vereinbarung als „Mogelpackung“. „Das Ziel, den Grundrechtsschutz für Bürgerinnen und Bürger effektiv zu erhöhen, wird phänomenal verfehlt.“ Auch die Rechtssicherheit für Unternehmen rückten in weite Ferne. Die Vorgaben des höchsten europäischen Gerichts würden absehbar nicht erfüllt, erklärte von Notz. Offenbar sei es der Europäischen Kommission nur darum gegangen, noch vor der Positionierung der Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten einen eigenen Vorschlag zu präsentieren. „Dieser hilft jedoch niemandem.“

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