Menschenrechtsgerichtshof urteilt über Sterbehilfe in der Schweiz
(13.05.2013/dpa)
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) urteilt an diesem Dienstag über einen Fall verweigerter Sterbehilfe in der Schweiz. Die Schweizer Behörden hatten es ablehnt, einer 82-Jährigen aus Greifensee im Kanton Zürich den Kauf einer tödlichen Medikamentendosis zu erlauben. Die Frau ist zwar schwach, leidet aber an keiner Krankheit. Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz wie in Deutschland und den meisten europäischen Ländern verboten. Sterbehilfe-Organisationen dürfen jedoch unheilbar kranken Menschen tödliche Medikamente anbieten, die diese dann selbst zu sich nehmen.
Die Frau hatte sich vergeblich an die Organisation „Exit“ gewandt. Die lehnte ihren Sterbewunsch ab, weil sie nicht unheilbar krank war. Auch Ärzte wollten ihr kein Rezept für eine tödliche Medikamentendosis ausstellen. 2005 unternahm sie einen Selbstmordversuch. Sie sagte, sei sehe wegen ihrer schwindenden körperlichen und geistigen Kräfte keinen Sinn mehr in ihrem Leben. Vor dem EGMR klagte die Frau auf einen Verstoß gegen die Achtung des Privatlebens.
Der EGMR hat bisher derartige Beschwerden, auch gegen Deutschland, abgelehnt. Nach Einschätzung der Richter garantiert die Europäische Menschenrechtskonvention kein Recht auf aktive Sterbehilfe. Im vergangenen Jahr wurde die Klage eines Witwers aus Braunschweig abgewiesen. Die deutschen Behörden hatten seiner unheilbar kranken Frau kein Medikament genehmigt, um sich selbst zu töten. Sie hatte sich schließlich in der Schweiz das Leben genommen.