Libyen-Einsatz der Bundeswehr vor Verfassungsgericht

(26.01.2015/dpa)

Die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr prüft ab Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Konkret geht es um die Rettung von Europäern und Deutschen aus dem bürgerkriegsgeschüttelten Libyen 2011. Die Karlsruher Richter wollen klären, ob das Parlament diesem Einsatz hätte zustimmen müssen.

Die Bundestagsfraktion der Grünen hatte eine Organklage eingereicht. Die Abgeordneten beanstanden, dass das Parlament zur Operation mit dem Namen „Pegasus“ auch nachträglich nicht eingeschaltet wurde. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

An der Bundeswehr-Operation zur Evakuierung von EU-Bürgern aus Libyen waren Bundeswehrangaben zufolge drei Schiffe, bis zu neun Flugzeuge und insgesamt rund 1000 Soldaten beteiligt. Spektakulärste Aktion war die Rettung von 132 Europäern – darunter 22 Deutsche – aus der Wüstenstadt Nafurah mit zwei Transall-Maschinen am 26. Februar 2011.

Um diese Aktion geht es beim Verfassungsgericht. Die Grünen sind der Ansicht, dass der Bundestag nachträglich hätte zustimmen müssen. Die Gefahr sei groß gewesen, dass es bei der Aktion zu einem Waffeneinsatz hätte kommen können. Die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung sah jedoch keine derartige Gefahr und lehnte es ab, das Parlament zu befragen.

Das Verfahren gibt dem Verfassungsgericht Gelegenheit, seine Rechtsprechung zur Bundestagsbeteiligung bei Auslandseinsätzen deutscher Soldaten zu präzisieren. 1994 hatten die Richter grundsätzlich angeordnet, dass die Volksvertreter bewaffneten Auslandseinsätzen der Bundeswehr vorher zustimmen müssen. Nur in Eilfällen ist demnach ausnahmsweise die nachträgliche Einwilligung möglich. Ein entsprechendes Gesetz wurde 2005 erlassen.

2008 stärkte das Gericht die Volksvertreter erneut: Demnach muss der Bundestag bereits dann eingeschaltet werden, wenn „greifbare tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür bestehen, dass deutsche Soldaten in eine bewaffnete Auseinandersetzung hineingezogen werden können.

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